Da ich neu bin bei wer-weiss-was möchte ich zuerst einmal den Rest der Welt begrüßen- HALLO.
Bis dato habe ich erst nur passiv an wer-weiss-was teilgenommen.
Jetzt habe ich aber selber ein für mich heikles Problem, wo ich nicht so recht weiß wie ich mich jetzt und in Zukunft gegenüber meinem Arbeitgeber verhalten soll.
Ich bin jetzt drei Jahre bei der Firma, und ich muß sagen im großen und ganzen ist alles O.K., die Arbeit macht mir großen Spaß, es gefällt mir.
Da es der Firma im Moment wirtschaftlich aber nicht so gut geht ist
bis jetzt noch kein Gehalt gezahlt worden.
Jetzt meine Frage: Wie verhalte ich mich Rechtlich ?
Muß ich meiner Arbeit trotzdem nachgehen ? Wie lange noch ?
Ist der Arbeitgeber verpflichtet bei Konkursanmeldung den Resturlaub aus zu zahlen ?
Ich freue mich über jede Antwort !!
Hi,
spätestens wenn sich andeutet, das die Schwierigkeiten größerer Natur sind, solltest Du spätestens bei einem Lohnrückstand von 3 Monaten das Arbeitsamt informieren und Konkursausfallgeld beantragen. Das gibts nämlich nur für 3 Monate. Auf diese Weise sicherst du Deine Ansprüche, allerdings ist es schlecht für die Firma, da das AA dann möglicherweise einen Insolvenzantrag stellt, was ja auch in einem Konkurs enden kann, ergo Firma tot, Arbeit weg. Also sollte man schon abwägen, ob es eine absehbare kurze Flaute oder ein strukturelles Problem ist, in dem sich die Firma befindet.
Gruß,
micha
Hi,
soweit - so gut. Zu ergänzen bleibt noch, dass das Arbeitsamt im Insolvenzfall lediglich das ausstehende monatliche Entgelt der letzten drei Monate zahlt und ANTEILIG Ansprüche, die über einen längeren Zeitraum entstehen. Also: Weihnachtsgeld, 13. Monatseinkommen, Urlaubsgeld, Jahresprämien (und nahezu alle anderen Sonderzahlungen, die nicht monatlich erfolgen,) werden lediglich ANTEILIG beglichen. Das Insolvenzausfallgeld (früher: Konkursausfallgeld ) deckt vermutlich nicht ALLE Forderungen!!!
Muß ich meiner Arbeit trotzdem nachgehen ? Wie lange noch ?
Soweit nicht - insb. durch Tarif- oder Arbeitsvertrag - etwas anderes vereinbart ist, müssen Sie Ihrer Arbeit weiterhin nachgehen, da Sie als Arbeitnehmer vorleistungspflichtig sind, also Ihre Vergütung erst NACH Erbringung der jeweiligen Arbeitsleistung verlangen können. Zur Erbringung Ihrer Arbeitsleistung sind sie grundsätzlich verpflichtet, solange das Arbeitsverhältnis besteht.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet bei Konkursanmeldung den
Resturlaub aus zu zahlen ?
Nein, grundsätzlich - auch hier vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen - nicht, da weder durch die Anmeldung der Insolvenz noch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Arbeitsverhältnis beendet wird. Urlaubsabgeltung jedoch kann nur im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangt werden.
Mit freundlichen Grüßen
A. Tillmann
Wie verhalte ich mich Rechtlich ?
Muß ich meiner Arbeit trotzdem nachgehen ? Wie lange noch ?
- Neben allen schon eingegangenen Tipps, rate ich: Zeige Deine Arbeitsbereitschaft, indem Du zu den vereinbarten Zeiten am Arbeitsplatz bist und dann von Deinem Zurückbehaltungsrecht an der Arbeit gebrauch machst und erst dann tatsächlich arbeitest, wenn der ausstehende Lohn gezahlt wird (eventuell auch mit einem Abschlag zufrieden sein)
- Den Arbeitgeber schriflich in Verzug setzen, d.h. Frist setzen, biszu der er zu zahlen hat.
- Mit dem Gang zum Arbeitsgericht drohen.
- Bei Krankenkasse erkundigen, ob Beitrag abgeführt wurde.
- wenn alles nichts hilft, selbst Konkurs beantragen. Für einen Arbeitgeber, der seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommt, brauche ich nicht zu arbeiten.
- Bei Eigenkündigung in diesem Fall darf das Arbeitsamt keine Sperrzeit aussprechen.
Ich wünsche Glück bei den Aktionen und starke Nerven.
Gruß Elle