ALG2 Empfänger und Unterhaltspflichtig ?

Eine Frau hat sich vor ca 2,5 Jahren scheiden lassen und hat aus dieser Ehe 2 minderjährige Kinder.
Ihr geschiedener Mann muss für diese beiden Kinder Unterhalt zahlen , hat darüber auch ein Urteil sprich Titel . Seit Januar ist er ALG 2 Empfänger und ebenfalls neu verheiratet.
Nun hat Sie wieder geheiratet. Sie sind beide berufstätig doch ihr
Ex- Mann zahlt seit Januar kein Unterhalt mehr für seine Kinder.
Er beruft sich darauf das er ALG 2 empfänger ist und dazu nicht mehr verpflichtet ist.

Stimmt das ?? ist Er von seinen Unterhaltszahlungen nun befeit aufrgrund von ALG 2??

Und wie kann man an den Unterhaltkommen ??

würde da eine Pfändung aufgrund des Titels in frage kommen ??

Hallo,
Eltern sind grundsätzlich ihren minderjährigen Kindern zum Unterhalt verpflichtet egal ober ALG II Empfänger oder Arbeiter oder Privatier. Du hast ja auch einen Titel dafür.
ABER es gibt den §1603 BGB: „Leistungsfähigkeit“: sinngemäß steht da drin dass jemand der nicht mal seinen eigenen Unterhalt ausreichend sichern kann, auch keinen Unterhalt für andere zahlen muss.
Praktisch sieht´s so aus, wenn das ALG II 770,00 € (angemessener Selbstbehalt eines nicht Erwerbstätigen ab dem 01.07.2005 lt. Düsseldorfer Tabelle) mtl. nicht erreicht, kann er keinen Unterhalt zahlen, ohne sich selbst zu gefährden. Seine neue Ehefrau hat damit nix zu tun, die wurde bei der Berechnung der Höhe des ALG II nämlich bereits mit eingerechnet.
Kurz und Gut: Wo nix is, kann man auch nix holen!

Eine Frau hat sich vor ca 2,5 Jahren scheiden lassen und hat
aus dieser Ehe 2 minderjährige Kinder.
Ihr geschiedener Mann muss für diese beiden Kinder Unterhalt
zahlen , hat darüber auch ein Urteil sprich Titel . Seit
Januar ist er ALG 2 Empfänger und ebenfalls neu verheiratet.
Nun hat Sie wieder geheiratet. Sie sind beide berufstätig
doch ihr
Ex- Mann zahlt seit Januar kein Unterhalt mehr für seine
Kinder.
Er beruft sich darauf das er ALG 2 empfänger ist und dazu
nicht mehr verpflichtet ist.

Siehe oben: Ich denke der Vater meint, dass er aufgrund seines geringen ALG II derzeit nicht zur Zahlung verpflichtet ist

Stimmt das ?? ist Er von seinen Unterhaltszahlungen nun befeit
aufrgrund von ALG 2??

Er ist nicht aufgrund des Bezuges von ALG II befreit sondern wahrscheinlich deswegen weil er so wenig ALG II bekommt

Und wie kann man an den Unterhaltkommen ??

Tut mir leid, dass ich dir da auch nicht weiterhelfen kann: Greife einem Nackten in die Tasche!

würde da eine Pfändung aufgrund des Titels in frage kommen ??

Was willst du den Pfänden? Wenn er Vermögen hätte, würde er nicht ALG II bekommen, das einzige was du bekommen könntest wäre der Zuschlag zum ALG II wenn der Kindesvater diesen evtl. bekommt. richtig lohnen wird sich das jedoch kaum. Nach meinen tägl. Erfahrungen sind das selten mehr als 50/60 € mtl.
Tut mir leid, dir das schreiben zu müssen aber solange er ALG II Empfänger ist, (was eigentlich dem früheren Sozialhilfeempfänger entspricht) wirst du keinen Unterhalt bekommen.
Einziger Trost: wegen des Titels kannst du sobald er an Geld kommt, auch den rückständigen Unterhalt einfordern.
Grüße Jule

Moin Moin!

Der Mann hat bei Antragstellung von ALG2 sicherlich die Kinder mit angegeben und bekommt dann auch mehr Geld.
Ich glaube, da hilft das Jugendamt weiter. Ich meine, dass sie in Vorleistung gehen und sich das Geld dann vom Mann wiederholen. Außerdem haben die einen besseren Draht zum Arbeitsamt, das die Angaben des Mannes hat.

Grüße Bronko!

Moin Moin!

Der Mann hat bei Antragstellung von ALG2 sicherlich die Kinder
mit angegeben und bekommt dann auch mehr Geld.
Ich glaube, da hilft das Jugendamt weiter.

Nur die Abteilung „Beistandschaft“ beim Jugendamt

Ich meine, dass sie
in Vorleistung gehen und sich das Geld dann vom Mann
wiederholen.

Nicht in diesem Fall, da die Kindsmutter nicht alleinstehend ist (wiederverheiratet) ebenso gibt´s keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen die du wohl meinst, wenn die Kinder über 12 Jahre alt sind

Außerdem haben die einen besseren Draht zum
Arbeitsamt, das die Angaben des Mannes hat.

stimmt
mfg
Jule

Grüße Bronko!