Hallo!
Beispiel:
Ein Unternehmen A kauft bei einem anderen Unternehmen B (beide juristische Personen) einen Bagger. Der Bagger geht nach 1,5 Jahren kaputt.
Liegt der Schaden noch in der Gewährleistungszeit? Ich weiss, dass es bei einer privaten Person 2 Jahre wären, wie ist das zwischen 2 Unternehmen? Was ist die Rechtsgrundlage für Gewährleistung beim Kauf zwischen zwei Unternehmen?
Das Beispiel abgewandelt:
Ein Unternehmen A kauft bei Unternehmen B einen Bagger. Der Bagger geht nach einen halbe Jahr kaputt und das Teil Y wird im Rahmen der Gewährleistung ersetzt. Dann nach einem Jahr geht dieses besagte Teil Y wieder kaputt.
Wie sieht es dann mit der Gewährleistung aus? Wie lange ist diese bei einer Reperatur?
VIELEN DANK IM VORAUS!!!
Gruß Christian
Hi,
Liegt der Schaden noch in der Gewährleistungszeit? Ich weiss,
dass es bei einer privaten Person 2 Jahre wären, wie ist das
zwischen 2 Unternehmen? Was ist die Rechtsgrundlage für
Gewährleistung beim Kauf zwischen zwei Unternehmen?
die Sachmangelhaftung von zwei Jahren gilt auch zwischen Unternehmen. Was dort nicht gilt, ist die Beweislastumkehr für die ersten sechs Monate nach Kauf. Der Käufer muß also in jedem Fall nachweisen, daß der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Dürfte bei einem Bagger, der im Gebrauch nicht unerheblichen Belastungen ausgesetzt ist, nicht ganz einfach werden.
Gruß,
Christian
Hi Christian!
Danke für die Antwort!
Dürfte bei einem Bagger, der im Gebrauch nicht
unerheblichen Belastungen ausgesetzt ist, nicht ganz einfach
werden.
Warum? Ein Bagger ist doch gerade für die harte Arbeit ausgelegt. Wenn der Baggereinsatz im Rahmen der normale Belastung ist, dann liegt der Fehler wohl ab Werk vor, die das nun zerstörte Teil zu schwach ausgelegt haben. Oder seh ich das falsch? ;o)
Gruß Christian
Das kann dir exc wohl kaum beantworten, es ist eine Tatsachenfrage, keine rechtliche Frage. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Ist- von der Soll-Beschaffenheit abweicht. Nur weil der Bagger irgendwann mal kaputt geht, muss das noch lange nicht der Fall sein. Sonst käme Gewährleistung einer Garantie gleich.
Levay
Hallo Christian!
Liegt der Schaden noch in der Gewährleistungszeit? Ich weiss,
dass es bei einer privaten Person 2 Jahre wären, wie ist das
zwischen 2 Unternehmen? Was ist die Rechtsgrundlage für
Gewährleistung beim Kauf zwischen zwei Unternehmen?
Zwei Unternehmen können vertraglich nahezu ausmachen was sie wollen. Diese gesetzliche Pflicht der Gewährleistung gibt es da nicht.
Das Beispiel abgewandelt:
Ein Unternehmen A kauft bei Unternehmen B einen Bagger. Der
Bagger geht nach einen halbe Jahr kaputt und das Teil Y wird
im Rahmen der Gewährleistung ersetzt. Dann nach einem Jahr
geht dieses besagte Teil Y wieder kaputt.
Wie sieht es dann mit der Gewährleistung aus? Wie lange ist
diese bei einer Reperatur?
Siehe oben! Außerdem erhöht ein Austausch eines Teil nicht die Gewährleistung über den vertraglichen Rahmen hinaus (auch nicht im privaten!!). Soll heißen, was in der Gewährleistung kostenlos ersetzt wurde hat nicht wieder die gleiche Gewährleistungsfrist.
Gruß
Stefan
Hallo Levay!
Das kann dir exc wohl kaum beantworten,
Habe ich auch nicht verlangt! Ich wollte das Ganze nur so auslegen, dass es mir passt und habe es deshalb auch mit einen " ;o) " versehen, um zu zeigen dass es etwas scherzhaft gemeint war.
Gruß Christian
Hallo Stefan!
Zwei Unternehmen können vertraglich nahezu ausmachen was sie
wollen. Diese gesetzliche Pflicht der Gewährleistung gibt es
da nicht.
Bist Du Dir sicher? Ich hab jetzt bei der IHK auch ein Dokument gefunden das besagt, dass die Gewährleistung zwischen Kaufleuten auch 2 Jahre beträgt. (Was Christian auch schon sagte)
Gruß Christian
Falsch
Zwei Unternehmen können vertraglich nahezu ausmachen was sie
wollen. Diese gesetzliche Pflicht der Gewährleistung gibt es
da nicht.
Hallo,
das ist falsch. Liegt kein Verbrauchsgüterkauf vor, kann die Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung) bei neuen Sachen auf 1 Jahr eingeschränkt werden, nur bei gebrauchten Sachen kann sie gänzlich ausgeschlossen werden.
Es gibt zwar in Deutschland Vertragsautonomie und viele Gesetze sind dispositiv, d.h. sie können individuell geändert werden, einiges ist aber nicht dispositiv, so z.B. die Sachmängelhaftung.
Gruß
Matthias
Hallo Matthias!
das ist falsch. Liegt kein Verbrauchsgüterkauf vor, kann die
Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung) bei neuen Sachen auf
1 Jahr eingeschränkt werden, nur bei gebrauchten Sachen kann
sie gänzlich ausgeschlossen werden.
Man lernt ja nie aus, kannst du mir bitte einen Link oder Hinweis geben wo ich das nachlesen kann.
So mal eben google war ziemlich erfolglos.
Danke
Stefan
Hallo,
BGB habe ich z.Zt. nicht zur Hand. Guckst Du hier:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertra…
Gruß
Matthias
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Hallo Matthias!
danke für den Link, nur steht da genau was ich sagte?!
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Frage: Können Lieferant und Händler kürzere Gewährleistungspflichten vereinbaren (Kauf unter Kaufleuten/Unternehmern)?
Antwort: Ja, individualvertraglich, d.h. per Absprache im Einzelfall immer. Bei einer generellen Vereinbarung für eine Vielzahl von Verträgen, d.h. per AGB ist aber Vorsicht geboten. Hier ist das Gesetz nicht eindeutig. Es gibt Stimmen, die eine Verkürzung der Gewährleistung beim Kauf durch einen Unternehmer durch AGB nur auf ein Jahr für zulässig erachten.
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Gruß
Stefan
Kannst du mir bitte einen Link schicken wo das steht, das wäre mir neu.
Stefan
Kannst du mir bitte einen Link schicken wo das steht, das wäre
mir neu.
Stefan
Was für eine Art Link soll das sein? Das Gesetz regelt Gewährleistungsrechte, das wird von dir ja nicht bestritten. Nun steht aber nirgendwo im Gesetz, dass das zwischen Unternehmern nicht gilt. Es gibt doch keine Homepage, auf der man nachlesen kann: Das gilt auch zwischen Unternehmern. Sonst müsste man ja auch schreiben: gilt auch zwischen A und B und C und D und E und F und so weiter…
Levay
Was für eine Art Link soll das sein? Das Gesetz regelt
Gewährleistungsrechte, das wird von dir ja nicht bestritten.
Nun steht aber nirgendwo im Gesetz, dass das zwischen
Unternehmern nicht gilt. Es gibt doch keine Homepage, auf der
man nachlesen kann: Das gilt auch zwischen Unternehmern. Sonst
müsste man ja auch schreiben: gilt auch zwischen A und B und C
und D und E und F und so weiter…
Das ist Unsinn, du redest von Verbraucherschutz und das hat mit Unternehmen nichts zu tun. Wenn es eine gesetzliche Regelung gibt dann zeige mir bitte das Gesetz.
Der Link von Matthias war ja auch schon sehr hilfreich…
Ich habe im meinem Posting auch nicht über AGBs oder sowas geredet, sondern dass zwei Unternehmen vertraglich jede Gewährleistung ausschließen können.
Stefan