Vereinsgeschäftsführer 'klaut' Laptop

Mal angenommen in einem Kegelverein hat der Vorstand vor nicht ganz 2 Jahren einen Laptop gekauft
Der sollte nur zur Vereinsverwaltung dienen.
Jetzt hat sich der Geschäftsführer diesen Laptop unter den Nagel gerissen und macht jetzt auch seine privaten Dinge damit. Gekostet hat der vorher 2400Euro. Er hat dem Verein dafür jetzt 200Euro bezahlt. Das Ding ist immer noch mehr wert als das dreifache.
Was kann ein Mitglied dagegen tun, die nächste Hauptversammlung ist erst in 2Jahren

Beernaert

Hallo,

zuerst einmal solltet Ihr versuchen vernünftig mit dem Vorstand zu reden. Was die Versammlung betrifft besteht in den meisten Satzungen eine Klausel, die es ermöglicht außerordentliche Sitzungen anzuberaumen und ihn dabei u.U. abzuwählen…

Grundsätzlich könnten zivilrechtliche Schritte gegen den Vorstand aus Bereicherungs-/Deliktsrecht möglich sein. Das ist im Zweifel auch eine Frage, wer den Verein dann vertritt.

Darüber hinaus könnte auch strafrechtlich gesehen eine Unterschlagung vorliegen, so dass ein Mitglied auch Strafanzeige gegen den Vorstand stellen könnte.

… aber wie gesagt, versucht es im kleinen Kreis zu regeln.

Gruß

akkon

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…und macht jetzt auch seine privaten Dinge damit

ui ui das klingt eher nach einer portion neid als nach einem „delikt“! wenn er seinen job erledigt, das teil nicht beschädigt oder unbefugt mitnimmt (urlaub zb.) wo ist das problem? daß die angestellten ihre laptops „auch privat“ nutzen ist doch eher normal. was soll der boss denn tun - alle laptops täglich überprüfen und neben sinnlosem zeitaufwand ein böses klima erzeugen?

gruß
dataf0x

…und macht jetzt auch seine privaten Dinge damit

ui ui das klingt eher nach einer portion neid als nach einem

Ui ui, das klingt eher nach du hast das Urprungsposting nicht vernünftig gelesen. Die angesprochene Person hat sich den Laptop ja selbstständig unter Bezahlung eines eher repräsentativen Betrages bemächtigt. Dies kann auch ein Vorstand in einem Verein nicht einfach so. Ganz schwierig wirds sogar falls der Verein gemeinnützig sein sollte und den Laptop steuerlich abgesetzt hat, dann käme sogar ein Steuervergehen in Frage. Neid sehe ich bei dem Problem eher nicht, das ist schon eine ernste Sache wenn ein Vereinsvorstand meint den Verein zur persönlichen Bereicherung nutzen zu können. Ich musste da selbst außerordentlich leidvolle Erfahrungen machen.

mfg
Simon

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…und macht jetzt auch seine privaten Dinge damit

Die angesprochene Person hat sich den
Laptop ja selbstständig unter Bezahlung eines eher
repräsentativen Betrages bemächtigt.

ist das ein fakt oder nur eine unterstellung? wie will man das beweisen? fakt ist, daß die person für ihre arbeit einen laptop braucht und diesen bekam. oder?

gruß
dataf0x

Mal angenommen in einem Kegelverein hat der Vorstand vor nicht
ganz 2 Jahren einen Laptop gekauft
Der sollte nur zur Vereinsverwaltung dienen.
Jetzt hat sich der Geschäftsführer diesen Laptop unter den
Nagel gerissen und macht jetzt auch seine privaten Dinge
damit. Gekostet hat der vorher 2400Euro. Er hat dem Verein
dafür jetzt 200Euro bezahlt. Das Ding ist immer noch mehr wert
als das dreifache.
Was kann ein Mitglied dagegen tun, die nächste
Hauptversammlung ist erst in 2Jahren

Hallo Beernaert,
wurde ein Ausgleich für die private Nutzung an den Verein gezahlt oder fand ein Wechsel des Eigentümers statt?
Ich würde mich zuerst schriftlich an den Vorstand wenden und um Aufklärung bitten. Lasse dabei alle Unterstellungen weg und halte Dich mit Vermutungen zurück.
Dein erster Ansprechpartner ist der Vorstandsvorsitzende. Falls Du in Deinem Posting allerdings Vorstandsvorsitzender und Geschäftsführer verwechselt hast, würde ich alle Vorstandsmitglieder anschreiben.
Und dann schau noch mal in die Satzung. Gibt es Rechnungsprüfer? Diese solltest Du eventuell anschreiben, falls der Vorstand keine plausible Erklärung bietet.
Nutze erst mal die vereinsinternen Revisionsmöglichkeiten. Eventuell sind Deine Argumente so stark, dass in der nächsten (außer)ordentlichen Mitgliederversammlung keine Entlastung des Vorstandes erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf

Gegen die reine Nutzung hat kein Mensch etwas. Es geht doch darum, dass die entsprechende Person selbstständig einen Kaufpreis festgelegt und sich den Laptop nun dauerhaft angeeignet hat. Dazu war er aber nicht im Recht.

mfg
Simon