Wie hoch wäre der Selbstbehalt (Unterhaltsrecht)

Hallo liebe Expertinnen und Experten,

wie hoch wäre in folgender Konstelltion eigentlich der Selbstbehalt des/der Unterhaltspflichtigen?

UH-Berechtigte: Tochter 22 Jahre (eigener Haushalt)
UH-Pflichtige: Eltern, Vater Einkommen 2000 Euro netto, Mutter
Hausfrau, noch eine weitere Tochter im Haushalt der
Eltern 11 Jahre

Hi,
wenn ich das richtig gelesen habe, ist deine „Große“ bereits ausgezogen, hat Ihren eigenen Hausstand. Warum solltest du Ihr dann noch Unterhalt zahlen? Zahlst du Ihr auch noch Unterhalt wenn sie 40 ist?
In der Unterhaltsrangfolge kommt zuerst die „kleine“ mit 11 jahren Da die sich noch nicht selbst unterhalten kann muss zunächst deren Unterhalt sichergestellt werden. Im Zweifel, wenn das Geld nicht reicht hat die ältere Schwester eben pech gehabt.
Wenn deine „Große“ keine Schülerin in Erstausbildung mehr ist gilt folgendes (Bedarf incl. Wohnung: 600 € abzügl. Bafög, Nebenjob ect.)
Elternfreibetrag: 1875 € plus 257 € für deine „kleine“ .(Unterhaltsbedarf für sie lt. Düsseldorfer Tabelle ab den 01.07.2005: 257 € mtl. ab dem 12. Lebensjahr 316,00 € mtl)
(Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland Stand: 01.07.2003, die Freibeträge könnten sich zum 01.07.2005 noch etwas erhöhen, habe aber die neuen Zahlen noch nicht zur Hand)
Grüße
Jule

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jule,

vielen Dank für deine Antwort…!

Wie genau kommst du eigentlich auf die 1875,00 Euro?? und wieso nimmst du als Tabellenbetrag 257 Euro?

LG

Robert

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Robert,

wichtig wäre zu wissen, ob Du in den neuen oder in den alten Bundesländern wohnst. Ich geh jetzt einfach von den alten Bundesländern aus: alle Zahlen gelten ab dem 01.07.2005

Der Selbstbehalt gegen diese ältere Tochter beträgt 1.100 Euro.

Der wird dann erst mal von Deinem Einkommen abgerechnet, da er Dir auf jeden Fall bleiben musse. Die Verteilungsmasse die noch da ist, also die 900 Euro können dann aufgeteilt werden.

Als erste hat Deine kleinere Tochter Anspruch, dann Deine nicht berufstätige Ehefrau und sollte dann noch was übrig bleiben, bekommt die Große was.

Wobei ich davon ausgehe, dass Du Dein durchschnittliches Einkommen korrekt berechnet hast. Also ALLE Einnahmen (incl. Steuererstattung abzügl. Steuerberatungskosten; Mieteinnahmen, Zinseinnahmen; abzüglich der abzugsfähigen Schulden usw.) von 12 Monaten addiert, berufsbedingte Aufwendungen abgezogen und dann durch 12 geteilt hast. Bei Selbstständigen/Freiberufler diese REchnung für 36 Monate machen. Dann hast Du also Deine 2.000 Euro errechnet.

Deine Kleine hat einen Unterhaltsanspruch von, wenn sie den 11. Geburtstag schon gefeiert hat, 316 Euro (das Kindergeld ist berücksichtigt). Gegenüber der älteren Tochter musst Du Dir das Kindergeld aber nicht abziehen lassen, also werden von den 900 Euro erst mal 373 Euro abgezogen.

Deine Ehefrau hat normalerweise einen Unterhaltsanspruch, wenn Du für die große Tochter bezahlen sollst, von 800 Euro - siehe DüTa Nr. VII. Das kannst Du, weil die Kleine vorab gerechnet wird, schon nicht mehr bedienen.

Also bleibt für die Große nix über.

Die große Tochter ist, selbst wenn sie in Euerem Haushalt leben würde und noch Schülerin wäre, keinem minderjährigen Kind mehr gleichgestellt, da sie schon den 21. Geburtstag hinter sich hat. Ist sie Studentin/Schülerin oder in der ersten Berufsausbildung hat sie theoretisch einen Anspruch von 640 Euro. Ist bei Dir theoretisch, da nach Zuordnung zum kleinen Kind und der Ehefrau eben die 640 Euro nicht übrig bleiben.

Macht sie nix und will einfach nur Papa zur Kasse bitten, hat sie sowieso keinen Anspruch.

Die Düsseldorfer Tabelle (DüTa) findest Du unter: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/d… und dort findest Du dann auch meinen genannten Punkt VII.

Gruß
Ingrid