Pfändungsbetrag bei priv. Insolvenz

Man stelle sich folgendes vor:
der Familienvater hat ein Netto-Einkommen von ca. 2800.–Euro
die teilzeitbeschäftigte Ehefrau von ca. 750.-- Euro
der mittlere der unterhaltspflichtigen Kinder, 350.-- Euro

Der Familienvater hat die priv. Insolvenz beantragt. Nach § 750 ZPO beträgt der pfändbare Teil seines Einkommens ca. 192,–E .

Wird darüberhinaus das gesamte Familieneinkommen ( incl. Kindergeld ) zusammengezogen um den pfändbaren Betrag zu bestimmen. Wenn ja, wofür gibts dann die Tabelle aus der ZPO ?

LG
Goldfinger

Hallo,

zumindest wird man anzurechnen haben, dass die anderen Familienmitglieder Einkommen haben und deshalb mit ihrem Einkommen verpflichtet werden können, sich an den Ausgaben für den Haushalt anteilig zu beteiligen. Der Familienvater kann letztlich nicht behaupten, er versorge die Familie alleine.

Grüsse Günter

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Man stelle sich folgendes vor:
der Familienvater hat ein Netto-Einkommen von ca. 2800.–Euro
die teilzeitbeschäftigte Ehefrau von ca. 750.-- Euro
der mittlere der unterhaltspflichtigen Kinder, 350.-- Euro

Der Familienvater hat die priv. Insolvenz beantragt. Nach §
750 ZPO beträgt der pfändbare Teil seines Einkommens ca.
192,–E .

Wird darüberhinaus das gesamte Familieneinkommen ( incl.
Kindergeld ) zusammengezogen um den pfändbaren Betrag zu
bestimmen. Wenn ja, wofür gibts dann die Tabelle aus der ZPO ?

Es wird jede Unterhaltsverpflichtung einzeln bewertet. Da gibt es auch gerade ein frisches BGH-Urteil, nach dem die Tabelle nicht rigide anzuwenden ist, sondern jeweils der Einzelfall den Ausschlag gibt. Bei uns würde die Ehefrau mit EUR 750,00 keine Berücksichtigung finden, und der mittlere nur zur Hälfte, schließlich verdienen die etwas bze. ordentlich dazu. Das ist aber unsere Auffassung, und jeder Schuldner kann versuchen, beim Vollsteckungsgericht eine andere Beurteilung erstreiten bzw. mit dem Verwalter eine andere Abmachung zu verhandeln.

Kindergeld zählt nicht dazu, das ist Geld der Kinder, welchers von den Eltern treuhänderische verwaltet wird.

Abgesehen davon gelten ab 01.07. neue Pfändungsgrenzen.

Gruß Oskar