Sich selber wehren. Denunziation strafbar?

Hallo liebe Experten,

Mal angenommen jemand ist kräftig übern Tisch gezogen worden und kann das auch durch zB. durch stattgefundenen Schriftverkehr sowie existierende Mailboxnachrichten beweisen und muss jetzt seinem guten Geld hinterherrennen. Welche Möglichkeiten hat er?

  1. Das Gericht in Anspruch nehmen
  2. Den Vorgang unter Namensnennung auf einer dazu angelegten Internet Seite veröffentlichen?
  3. Zu den Nachbarn gehen und ein Flugblatt mit dem Vorgang verteilen?
  4. Den Chef des "Betrügers um Rat und Hilfe bitten, er solle doch mal ein Gespräch mit dem …kerl führen damit der zur Vernunft kommt?
    5 Eine Email Aktion starten, mit dem Aufruf um Hilfe und sich von allen die wollen Ratschläge einholen?

Beim Thread mit dem Voyeur schrieb jemand auf den Vorschlag den Vorgang der Frau zu petzen: „Also, das finde ich fies, egal was hinter dem Verhalten des vermuteten Voyeurs steckt. Vielleicht war die Sache (s. o.) ja harmlos, dann kann dein Vorgehen Verleumdung oder gar Denunziation sein, beides ist strafbar. Wenn der Typ aber wirklich systematisch glotzt, dann ist er selbst, oder ggf. das Gericht, Ansprechpartner. Die Ehefrau erfährt es dann auch, aber nicht durch dich.“

Wenn alles hieb und Stichfest belegbar wäre, welches Verhalten wäre dann strafbar, welches nicht? Verleumdung wäre es keinesfalls, Denunziation sicherlich. Warum wäre das strafbar?

Liebe Grüße
Bastett

Hallo

Hallo liebe Experten,

Mal angenommen jemand ist kräftig übern Tisch gezogen worden
und kann das auch durch zB. durch stattgefundenen
Schriftverkehr sowie existierende Mailboxnachrichten beweisen
und muss jetzt seinem guten Geld hinterherrennen. Welche
Möglichkeiten hat er?

  1. Das Gericht in Anspruch nehmen

kannst du machen, wenn du 100% sicher bist, dass etwas zu pfänden geht
ansonsten schmeisst du gutes Geld, schlechtem hinterher

  1. Den Vorgang unter Namensnennung auf einer dazu angelegten
    Internet Seite veröffentlichen?

wenn alles belegbar ist, kannste das wahrscheinlich machen

  1. Zu den Nachbarn gehen und ein Flugblatt mit dem Vorgang
    verteilen?

das darfste nicht mal bei Kinderschändern machen :frowning:

  1. Den Chef des "Betrügers um Rat und Hilfe bitten, er solle
    doch mal ein Gespräch mit dem …kerl führen damit der zur
    Vernunft kommt?

ein Versuch wert

5 Eine Email Aktion starten, mit dem Aufruf um Hilfe und sich
von allen die wollen Ratschläge einholen?

auch ein Versuch wert

wenn alles nichts hilft paar Kollegen mit Sonnenbrille suchen, Rechtsstaat hin oder her. Oder die Kohle unter Rubrik Lehrgeld ausbuchen

Beim Thread mit dem Voyeur schrieb jemand auf den Vorschlag
den Vorgang der Frau zu petzen: „Also, das finde ich fies,
egal was hinter dem Verhalten des vermuteten Voyeurs steckt.
Vielleicht war die Sache (s. o.) ja harmlos, dann kann dein
Vorgehen Verleumdung oder gar Denunziation sein, beides ist
strafbar. Wenn der Typ aber wirklich systematisch glotzt, dann
ist er selbst, oder ggf. das Gericht, Ansprechpartner. Die
Ehefrau erfährt es dann auch, aber nicht durch dich.“

Wenn alles hieb und Stichfest belegbar wäre, welches Verhalten
wäre dann strafbar, welches nicht? Verleumdung wäre es
keinesfalls, Denunziation sicherlich. Warum wäre das strafbar?

Liebe Grüße
Bastett

LG
Mikesch

Das deutsche Strafrecht kennt keinen Tatbestand „Denunziation“. Dies vorweggeschickt gilt für die einzelnen Lösungswege folgendes:

  1. Das Gericht in Anspruch nehmen

Dieser Weg ist möglich und ratsam, sofern der Gang zum Gericht (rechtlich) Aussicht auf Erfolg hat - wozu notfalls ein Anwalt befragt werden müßte - und (tatsächlich) erwartet werden kann, dass bei dem „Betrüger“ zumindest mittel- bis langfristig finanziell „etwas zu holen“ sein wird.

  1. Den Vorgang unter Namensnennung auf einer dazu angelegten
    Internet Seite veröffentlichen?
  2. Zu den Nachbarn gehen und ein Flugblatt mit dem Vorgang
    verteilen?
  3. Den Chef des "Betrügers um Rat und Hilfe bitten, er solle
    doch mal ein Gespräch mit dem …kerl führen damit der zur
    Vernunft kommt?
    5 Eine Email Aktion starten, mit dem Aufruf um Hilfe und sich
    von allen die wollen Ratschläge einholen?

Keiner dieser Wege bringt den Betroffenen seinem Geld zwingend einen Schritt näher. Zudem setzt sich der Betroffene ohne Not der Gefahr zivilrechtlicher Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüche (insbesondere wegen Persönlichkeitsrecthsverletzungen) und strafrechtlicher Verfolgung (insbesondere wegen Beleidigung, übler Nachrede, je nach Lage der Dinge u.U. auch Erpressung) aus. Selbst wenn man moralische Erwägungen außen vor läßt, ist die Kosten-Nutzen-Relation dieser Wege überaus fragwürdig …

Fazit: (1) ist mit den genannten Einschränkungen empfehlenswert, (2) - (5) sind ausschließlich dumm.

Würdest du bitte so nett sein und ausführen warum die einzelnen
Punkte Beleidigung, üble Nachrede oder Erpressung wären?

Ob die Verhaltensweisen Beleidigung, üble Nachrede, Erpressung oder sonst etwas strafrechtlich Interessantes SIND, läßt sich nur anhand der konkreten Verhaltensweise im Einzelfall beurteilen. Insofern ist die Frage nicht zu beantworten.

Dass die Verhaltensweisen Beleidigung, üble Nachrede oder Erpressung SEIN KÖNNEN, hängt u.a. mit folgendem zusammen (dabei lasse ich die Beleidigung mal außen vor, da zu sehr einzelfallabhängig):

1). Zur üblen Nachrede lies zunächst § 186 StGB (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__186.html).

Auch ohne die konkrete Verhaltensweise im einzelnen zu kennen, kann man wohl davon ausgehen, dass jeder der „Lösungswege“ (2) - (5) eine mehr oder minder ausführliche „Information“ dahingehend enthält, dass eine Person XY sich betrügerisch betätigt habe. Dass der öffentlich erhobene Vorwurf einer strafbaren Handlung im Sinne von § 186 StGB geeignet ist, den von dem Vorwurf Betroffenen in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, bedarf keiner Diskussion. Ob der Urheber des Vorwurfs der Strafbarkeit entgeht, hinge demnach vor allem davon ab, ob er die Tatsachen, die er behauptet, auch beweisen kann. Und in diesem Zusammenhang lehrt die Erfahrung, dass nicht alles, was ein Geschädigter für einen Beweis hält, auch tatsächlich ein Beweis ist, bzw. dass ein Dritter, der den Fall unvoreingenommen betrachtet (z.B. Richter), aus den „Beweisen“ des Geschädigten nicht immer die gleichen Schlußfolgerungen zieht wie der Geschädigte …

2). Zur Erpressung lies zunächst § 253 StGB (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__253.html).

Man wird wohl davon ausgehen können, dass die Lösungswege (2) - (5), sei es ausdrücklich oder implizit, die „Message“ enthalten können, mit dieser Art der Öffentlichkeitsarbeit solange fortzufahren, bis der vermeintliche Betrüger das Geld herausgerückt hat. Sollte sich in diesem Fall herausstellen, dass der Urheber des Vorwurfs gegen den vermeintlichen Betrüger gar keine Ansprüche haben sollte, so ist die (versuchte, solange kein Geld fließt) Erpressung u.U. nahezu komplett. Sollten Ansprüche bestehen, müßte man sich u.U. immer noch über eine (schlichte) Nötigung unterhalten.

  1. Den Chef des "Betrügers um Rat und Hilfe bitten, er solle
    doch mal ein Gespräch mit dem …kerl führen damit der zur
    Vernunft kommt?

Könnte doch sein dass dies was bringt. Der Chef könnt doch
unter Umständen ein Machtwort sprechen. Ausserdem hat steht der
Betrüger dann dumm da und der Chef weiss welch einen Charakter
er vor sich hat.

Dass der Chef seinen Mitarbeiter zur Seite nimmt und ihm ins Gewissen redet wie ein Familienvater seinem verlorenen Sohn, halte ich für überaus unrealistisch.

Je nach Art des Vorwurfs und der Tätigkeit des Mitarbeiters wesentlich realistischer ist dagegen das Risiko, dass der Chef seinen Mitarbeiter in Anbetracht des bloßen Vorwurfs einer strafbaren Handlung abmahnt oder gar außerordentlich kündigt und der Mitarbeiter - namentlich dann, wenn sich der Vorwurf als unberechtigt herausstellen sollte - seinen Schaden (Prozesskosten, entgangener Arbeitslohn) von demjenigen ersetzt verlangt, der den Chef um „väterliche Mithilfe“ gebeten hat. Und dieser Schaden kann erheblich sein …

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Vielen Dank für die ausführliche Antwort, jetzt ist mir das Ganze klarer.
Liebe Grüße
Bastett