Unfall mit polnischen Fahrzeug

Hallo Ihr Experten,

angenommen hier in Deutschland hat man mit einem polnischen Fahrzeug einen Autounfall, bei dem selbstvertändlich die Polizei hinzugezogen würde und ermittelt, dass der polnische Fahrer den Unfall alleinig verschuldet hat. Um die Sache komplizierter zu machen sei erwähnt, dass der Pole keine grüne Versicherungskarte dabei hatte.

Wie sollte nun der Geschädigte vorgehen, um seinen Schaden am Fahrzeug ersetzt zu bekommen einschließlich der gesamten Nebenkosten wie Leihwagen und dergleichen.

Er braucht auch keine…:smile:
Hallo Peter,

in folgenden Ländern must du KEINE Grüne Versicherungskarte haben:
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
Österreich (A), Belgien (B), Dänemark (DK), Estland (EST), Frankreich (F), Finnland (FIN), Griechenland (GR), Großbritannien (GB), Italien (I), Irland (IRL), Lettland (LV), Litauen (LT), Luxemburg (L), Malta (M), Niederlande (NL), Polen (PL), Portugal §, Schweden (S), Slowakei (SK), Slowenien (SLO), Spanien (E), Tschechien (CZ), Ungarn (H), Zypern (CY)
Länder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Schweiz (CH), Island (IS), Kroatien(HR), Norwegen (N)

In den oben aufgeführten Ländern gilt zwischen den Haftpflichtversicherungsgesellschaften das sogenannte „Kennzeichen-Abkommen“,da in diesen Ländern durch das Autokennzeichen
nachgewiesen wird,das ein Versicherungsschutz besteht (oder bestehen
sollte…)

mfg

Frank

Hallo,

in folgenden Ländern must du KEINE Grüne Versicherungskarte
haben:
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

, Belgien (B),

komisch, meine Frau bekommt für ihr Auto jedesmal wenn die Versicherung bezahlt ist, eine grüne Versicherungskarte zugeschickt. Bei Verkehrskontrollen muss man auch, im Normalfall, den grünen Versicherungsschein vorzeigen, da hier in Belgien es doch ziemlich viele unversicherte Autos gibt.

da in diesen Ländern durch das
Autokennzeichen
nachgewiesen wird,das ein Versicherungsschutz besteht (oder
bestehen
sollte…)

bestehen sollte, das hat in Belgien solche Formen angenommen, dass es jetzt ein Abgleichen der Daten der Zulassungsstellen mit den Versicherungen gibt.
Gruss
Rainer

Hallo Rainer,

haben must du sie nicht…da nach dem Abkommen dann die jeweilige „Zentralstelle“ der Versicherungswirtschaft die Regulierung übernimmt.
Hier In Deutschland sitz diese z.B. in
Deutsches Büro Grüne Karte e.V.
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg
Tel 040 / 33440 - 0
Fax 040 / 33440 - 7040

In Belgien ist es das:
Bureau Belge des Assureurs
Automobiles rue de la Charité 33 Bte 2
BE-1210 BRUXELLES 32287 18 11

Aber es ist immer von Vorteil,so eine „Grüne Karte“ mitzuführen,da diese ein „einheitliches“ Format hat und somit auch ohne Kenntnisse
der jeweiligen Landessprache von Behörden wie Polizei oder Zoll
„gelesen werden“ kann.
Das erspart dann unter Umständen eine Kaution …

mfg

Frank