Angenommen es wird bei jemandem eine Lohnpfändung vorgenommen, wie hoch ist der Freibetrag, wenn auf der Lohnsteuerkarte 0,5 Kinder eingetragen sind aber er bekommt für 2 Kinder Kindergeld und muss diese auch Unterhalten. Wie muss er sich verhalten, wenn durch Unkenntnis im Lohnbüro die Pfändungsgrenze zu tief ist.
Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sind völlig unerheblich, wichtig sind nur die tatsächlichen Unterhaltsverpflichtungen. Einen Link zur Pfändungstabelle habe ich gerade nicht, aber auf Http://www.forum-Schuldnerberatung.de findest Du bestimmt was. Die Tabelle ändert sich übrigens zum Juli 2005.
Man sollte es den Leuten im Lohnbüro nachsehen, mit der Berechnung einer Lohnpfändung haben selbst Profis Probleme. Hilfreich ist, die Unterhaltsverpflichtungen nachzuweisen, entweder durch Kontoauszüge bzw. eine Erklärung der unterhaltsberechtigten Person, dass sie tatsächlich Unterhalt erhält oder bei Naturalunterhalt durch andere Belege, dass die Unterhaltsberechtigten im gleichen Haushalt wohnen.
Gruß Kaalstraat
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