Soweit ich dies richtig verstanden habe, gilt für Soldaten & Angehörige im Ausland die dort nicht gemeldet sind sowohl deutsches Recht als auch das Recht des jeweiligen Landes.
Angenommen, das unter sechzehnjährige Kind eines Soldaten möchte auf eine Party. Der Erziehungsberechtigte Soldat stellt diesem Kind dabei eine Vereinbarung zur Übertragung der Erziehungsberechtigung an eine volljährige Begleitperson aus. Ist es so dem Kind rechtlich gesehen möglich die Party zu besuchen ohne weitere Folgen für den Veranstalter? Und vor allem eben, gilt dies dann auch im Ausland, in diesem Beispiel in den Niederlanden? Oder geht hier territoriales Recht vor?
Vielen Dank im Voraus
Ben von Schulz
kam mal bei Akte , so ein Fall