X möchte in den ferien in der nähe der polnischen grenze urlaub machen. X würde jeden tag nach polen fahren und nachts in seiner unterkunft in deutschland schlafen.
wieviele zigaretten, alkohol etc darf x nun jeden tag über die grenze brinegn? darf x auch öfter an einem tag über die grenze und dabei jedes mal zigaretten mit nehmen?
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr… „Die Reisefreigrenzen können während einer Reise nur einmal in Anspruch genommen werden. Eine Reise ist beispielsweise erst mit der Rückkehr zum inländischen Wohnort oder der Ankunft an Ihrem Urlaubsort in Deutschland beendet. Die mehrfache Inanspruchnahme der Reisefreigrenzen bei unmittelbar aufeinander folgendem Passieren der Grenze ist daher nicht zulässig.“
Kann der Zoll einem verbieten, sich eine Stange (mehr darf man
aus PL eh nicht mit rüberbringen) mit der Post nach Hause zu
schicken?
ich denke nicht (müssten aber andere klären). Aber sicher wirst du sie dann nachträglich versteuern. Oder wolltest du die Steuer dann etwa hinterziehen?
Meinen Link hast du gelesen? Voraussetzung
(…)
Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.
Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden z.B. per Bahn voraus- oder nachgeschickte Waren. Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt.
Der „Zoll“ verbietet überhaupt nichts, sondern allenfalls eine Rechtsvorschrift.
Du kannst dank EU Zigaretten von Polen nach Deutschland einführen soviel du willst, es müssen aber die in Deutschland zu zahlenden Verbrauchssteuern entrichtet werden. Die Reisefreimengen gelten nicht, wenn man die Waren per Post importiert.
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr… „Die Reisefreigrenzen können während einer Reise nur einmal
in Anspruch genommen werden. Eine Reise ist beispielsweise
erst mit der Rückkehr zum inländischen Wohnort oder der
Ankunft an Ihrem Urlaubsort in Deutschland beendet. Die
mehrfache Inanspruchnahme der Reisefreigrenzen bei unmittelbar
aufeinander folgendem Passieren der Grenze ist daher nicht
zulässig.“
Moin Leute!
Es liest sich doch so, als wenn man nur zu seinem Urlaubsort zurückfahren müßte, um erneut Kippen kaufen zu können. Und wenn der an der Grenze liegt, kann man doch theoretisch jede Stunde rüber. Nur werden einem das die Beamten wohl kaum glauben.
Aber jeden Tag rüberzufahren, um Kippen zu holen, müßte wohl drin sein. Oder?