Hallo zusammen,
folgender fall:
jemand hat in seinem örtlichen lokalblatt eine anzeige (gewerblich) aufgegeben, auf die änderung der anzeige hatte er ausdrücklich hingewiesen und die neue anzeige per fax geschickt.
stattdessen hat die anzeigenannahme geschlampt und eine anzeige von vor 3 monaten (alte variante) eingestellt.
diese anzeige wurde so nicht bestellt, muß derjenige sie bezahlen?
wie beurteilt Ihr die situation?
Dank Euch
viele Grüße
Chris
folgender fall:
jemand hat in seinem örtlichen lokalblatt eine anzeige
(gewerblich) aufgegeben, auf die änderung der anzeige hatte er
ausdrücklich hingewiesen und die neue anzeige per fax
geschickt.
Hallo!
Natürlich nicht bezahlen… der Verlag kann ja sicher auch keinen gegengezeichneten Korrekturabzug vorweisen, oder? Falls doch, sieht die Sache natürlich anders aus - aber so wie Du das schilderst ist das klar ein Fehler des Verlags.
~sam2810
Hallo zusammen,
folgender fall:
jemand hat in seinem örtlichen lokalblatt eine anzeige
(gewerblich) aufgegeben, auf die änderung der anzeige hatte er
ausdrücklich hingewiesen und die neue anzeige per fax
geschickt.
stattdessen hat die anzeigenannahme geschlampt und eine
anzeige von vor 3 monaten (alte variante) eingestellt.
diese anzeige wurde so nicht bestellt, muß derjenige sie
bezahlen?
wie beurteilt Ihr die situation?
Dank Euch
viele Grüße
Hallo Chris,
da gibt es eine einfache Möglichkeit und viele Verlage handhaben dies auch so. Es wird eine korrigierte Anzeige neu veröffentlicht, die der Kunde nicht bezahlen muss.
Grüsse Günter