Liebe Experten,
aus einem Beitrag in einem anderen Brett ergibt sich für mich eine rechtliche Frage:
Wenn jemand einen Artikel bei Ebay kauft, geht er meines Wissens einen rechtsgültigen Kaufvertrag ein, d.h., er verpflichtet sich die Ware zu bezahlen, der Verkäufer verpflichtet sich, die Ware wie beschrieben und in vollem Umfang zu liefern. Angenommen, die Ware hat deutlich sichtbare Mängel, z.B. einen tiefen Kratzer auf einem Display, ein zerbrochenes, mit Tesafilm geklebtes Ladegerät, hätten diese nicht in der Artikelbeschreibung angegeben werden müssen? Weiter angenommen, der Lieferumfang ist nicht komplett, z.B. ein laut Beschreibung im Lieferumfang enthaltenes Netzteil fehlt, wurde m.E. der Kaufvertrag vom VK nicht erfüllt. Ist das richtig?
Wenn der Kunde reklamiert und sich nicht abwimmeln lässt, schließlich vom VK Rücknahme akzeptiert wird, ist der Kunde dann verpflichtet, die Ware auf Wunsch des Käufers zuerst unversichert zurückzuschicken und erhält dann sein Geld zurück? Wer trägt eigentlich die Versandkosten (beispielsweise Warenwert um 60€, Versandkosten 7€, Kosten für Rücksendung ?)?
Welche Sicherheit hat der Kunde bei einem Privatverkauf, sein Geld auch wirklich zurückerstattet zu bekommen? Kann er den Wunsch auf Rücknahme umwandeln; z.B. in eine Kaufpreisminderung (möglicherweise hatte er die Wahl)?
Welche rechtlichen Mittel stehen dem Kunden überhaupt zur Verfügung?
Und ab wann kann man von Betrug reden, schon dann, wenn der begründete Verdacht besteht, der VK habe das im Beispiel fehlende Netzgerät gar nicht besessen?
Renate