Rechtslage bei Ebay-Kauf

Liebe Experten,

aus einem Beitrag in einem anderen Brett ergibt sich für mich eine rechtliche Frage:

Wenn jemand einen Artikel bei Ebay kauft, geht er meines Wissens einen rechtsgültigen Kaufvertrag ein, d.h., er verpflichtet sich die Ware zu bezahlen, der Verkäufer verpflichtet sich, die Ware wie beschrieben und in vollem Umfang zu liefern. Angenommen, die Ware hat deutlich sichtbare Mängel, z.B. einen tiefen Kratzer auf einem Display, ein zerbrochenes, mit Tesafilm geklebtes Ladegerät, hätten diese nicht in der Artikelbeschreibung angegeben werden müssen? Weiter angenommen, der Lieferumfang ist nicht komplett, z.B. ein laut Beschreibung im Lieferumfang enthaltenes Netzteil fehlt, wurde m.E. der Kaufvertrag vom VK nicht erfüllt. Ist das richtig?
Wenn der Kunde reklamiert und sich nicht abwimmeln lässt, schließlich vom VK Rücknahme akzeptiert wird, ist der Kunde dann verpflichtet, die Ware auf Wunsch des Käufers zuerst unversichert zurückzuschicken und erhält dann sein Geld zurück? Wer trägt eigentlich die Versandkosten (beispielsweise Warenwert um 60€, Versandkosten 7€, Kosten für Rücksendung ?)?
Welche Sicherheit hat der Kunde bei einem Privatverkauf, sein Geld auch wirklich zurückerstattet zu bekommen? Kann er den Wunsch auf Rücknahme umwandeln; z.B. in eine Kaufpreisminderung (möglicherweise hatte er die Wahl)?
Welche rechtlichen Mittel stehen dem Kunden überhaupt zur Verfügung?
Und ab wann kann man von Betrug reden, schon dann, wenn der begründete Verdacht besteht, der VK habe das im Beispiel fehlende Netzgerät gar nicht besessen?

Renate

Hallo,

Angenommen, die Ware hat deutlich sichtbare
Mängel, z.B. einen tiefen Kratzer auf einem Display, ein
zerbrochenes, mit Tesafilm geklebtes Ladegerät, hätten diese
nicht in der Artikelbeschreibung angegeben werden müssen?

Ja, sie hätten.

http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4131

Weiter angenommen, der Lieferumfang ist nicht komplett, z.B.
ein laut Beschreibung im Lieferumfang enthaltenes Netzteil
fehlt, wurde m.E. der Kaufvertrag vom VK nicht erfüllt. Ist
das richtig?

Korrekt, s.o.

Wenn der Kunde reklamiert und sich nicht abwimmeln lässt,
schließlich vom VK Rücknahme akzeptiert wird, ist der Kunde
dann verpflichtet, die Ware auf Wunsch des Käufers zuerst
unversichert zurückzuschicken und erhält dann sein Geld
zurück?

Das ist richtig so. Die Rücknahme erfolgt „Zug um Zug“, also zuerst die Ware zurückschicken (ich würde es persönlich auf jeden Fall versichert schicken!!!), Prüfung durch den Verkäufer, dann Rückerstattung des Geldes.

Wer trägt eigentlich die Versandkosten (beispielsweise
Warenwert um 60€, Versandkosten 7€, Kosten für Rücksendung ?)?

Bei Rücknahme aufgrund offensichtlicher und schwerwiegender in der Beschreibung nicht erwähnter Sachmängel trägt der Verkäufer die Kosten.

Welche Sicherheit hat der Kunde bei einem Privatverkauf, sein
Geld auch wirklich zurückerstattet zu bekommen?

Keine. Setze eine angemessene Frist und wenn diese abgelaufen ist, beantrage einen Mahnbescheid.

http://www.letzte-mahnung.de/

Kann er den
Wunsch auf Rücknahme umwandeln; z.B. in eine
Kaufpreisminderung (möglicherweise hatte er die Wahl)?

Der Käufer kann dies akzeptieren, muss aber nicht. Das gleiche gilt für den Verkäufer. Wenn sich beide einig werden, OK - ansonsten Rücknahme.

Welche rechtlichen Mittel stehen dem Kunden überhaupt zur
Verfügung?

Wenn der Verkäufer sich stur stellt, muss der Käufer zum Anwalt.

Und ab wann kann man von Betrug reden, schon dann, wenn der
begründete Verdacht besteht, der VK habe das im Beispiel
fehlende Netzgerät gar nicht besessen?

Das Wort „Betrug“ würde ich meiden, denn das setzt Vorsatz voraus. So lange das nicht zu beweisen ist, würde ich mich da zurückhalten.

In dem genannten Beispiel würde ich keine Preisminderung akzeptieren. Wenn jemand so schluderig mit Elektronik umgeht, fällt das Teil vermutlich eh bald auseinander. Schicke den Kram zurück (versichert!), aber mache vorher in Anwesenheit voin Zeugen Fotos davon. Gib das Paket in Anwesenheit von Zeugen auf. Lasse Dir vom Verkäufer den Erhalt des Paketes bestätigen. Gib ihm 10 Werktage für die Rücküberweisung inkl. aller Portokosten. Wenn das nicht erfolgt, schreibe ihm ein Einwurfeinschreiben mit letzter Fristsetzung. Wenn diese Frist abgelaufen ist, Mahnbescheid oder Anwalt.

Ich weiß, das klingt umständlich und ist je nach Streitwert vielleicht den Aufwand nicht wert. Aber gerade darauf spekulieren die unzuverlässigen Verkäufer bei ebay, dass es den Käufern zu mühselig ist, so etwas durchzuziehen.

Gruß,

Myriam

Wer trägt eigentlich die Versandkosten (beispielsweise
Warenwert um 60€, Versandkosten 7€, Kosten für Rücksendung ?)?

Bei Rücknahme aufgrund offensichtlicher und schwerwiegender in
der Beschreibung nicht erwähnter Sachmängel trägt der
Verkäufer die Kosten.

Hallo Myriam,

danke für die informative und äußerst nützliche Antwort.
Verstehe ich es richtig, dass der Verkäufer in meinem Modellbeispiel auch die Kosten für den ersten Versand übernehmen muss (Schadenersatz wegen vergeblicher Aufwendungen?), da es sich ja um einen erheblichen Sachmangel handelt?

Liebe Grüße
Renate