Noch eine einfachere frage zum download

Hallo,

angenommen, eine Person hat im Jahr 2000 Musikstücke, Software oder ähnliches urheberrechtlich geschütztes Material aus Tauschbörsen herunter geladen.

Darf sie diese ‚alten downloads‘ behalten, oder müssen diese gelöscht werden. Dass mittlerweile der download illegal ist, ist klar. Aber was ist mit den Altlasten?

grüße

Walter

Hallo,

angenommen, eine Person hat im Jahr 2000 Musikstücke, Software
oder ähnliches urheberrechtlich geschütztes Material aus
Tauschbörsen herunter geladen.

War auch da schon illegal.

Darf sie diese ‚alten downloads‘ behalten, oder müssen diese
gelöscht werden. Dass mittlerweile der download illegal ist,
ist klar. Aber was ist mit den Altlasten?

Der Besitz ist natürlich nicht erlaubt also löschen.
Man stelle sich vor ein exguterFreund verdient sich ne goldene Nase.
Ist nur ein Beispiel für Risiko.
Jakob

grüße

Walter

Ich klinke mich mal ein (legale und illegale MP3)

Darf sie diese ‚alten downloads‘ behalten, oder müssen diese
gelöscht werden. Dass mittlerweile der download illegal ist,
ist klar. Aber was ist mit den Altlasten?

Der Besitz ist natürlich nicht erlaubt also löschen.
Man stelle sich vor ein exguterFreund verdient sich ne goldene
Nase.

Die Frage die sich mir stellt: Wie sollen die Strafverfolgungsbehörden z.B. nach einer Hausdurchsuchung feststellen, welche MP3s auf der Festplatte „legal“ sind und welche nicht? Es gibt ja schließlich Dateitechnisch keinen Unterschied ob ich mir ein paar Lieder per Tauschbörse runterlade, ich welche von meinen eigenen CDs gerippt habe (damit ich nicht immer die CD einlegen muss) oder z.B. welche bei legalen Quellen ala Amazon runtergeladen habe.

Hallo,

ich muss Olaf recht geben. Jetzt wo die Dateien schon auf dem Rechner sind, ist es egal. Denn das Besitzen von solchen Dateien - die ja auch von einer selbst gekauften CD kopiert worden sein könnten - ist nicht illegal. Illegal ist das downloaden aus Tauschbörsen und das war auch schon 2000 so.

Gruß
Phoebe

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Das glaub ich aber nicht liebe Phoebe

Hallo,

ich muss Olaf recht geben. Jetzt wo die Dateien schon auf dem
Rechner sind, ist es egal. Denn das Besitzen von solchen
Dateien - die ja auch von einer selbst gekauften CD kopiert
worden sein könnten - ist nicht illegal. Illegal ist das
downloaden aus Tauschbörsen und das war auch schon 2000 so.

Gruß
Phoebe

Denn diese Tauschbörsen waren illegal ,
Stell Dir Vor jemand tauscht das Betriebssystem W98 vs Win XP
Legal ???
Egal glaub ich nicht
So ist das auch mit Musik die Du als Kopie bekommen hast.
Besitz ist nicht erlaubt nur ist das Risiko klein damit aufzufallen.
Sonst wäre der Bestand an selbstgebranntem viel viel größer.
Die arme Musikindustrie müsste Dir den illegalen Download beweisen,
CD leihen und kopieren wäre die Regel. --Is nich!
Stammt der Inhalt von eigenen Originalen, muss man diese auch gleichzeitig im Besitz haben und die dürfen nicht Kopiergeschützt gewesen sein, sonst ist selbst das verboten gewesen wenn man das Original gleichzeitig besitzt.
Deine Meinung ist daher falsch gewesen.
Jakob

Darf sie diese ‚alten downloads‘ behalten, oder müssen diese
gelöscht werden. Dass mittlerweile der download illegal ist,
ist klar. Aber was ist mit den Altlasten?

Der Besitz ist natürlich nicht erlaubt also löschen.
Man stelle sich vor ein exguterFreund verdient sich ne goldene
Nase.

Die Frage die sich mir stellt: Wie sollen die
Strafverfolgungsbehörden z.B. nach einer Hausdurchsuchung
feststellen, welche MP3s auf der Festplatte „legal“ sind und
welche nicht? Es gibt ja schließlich Dateitechnisch keinen
Unterschied ob ich mir ein paar Lieder per Tauschbörse
runterlade, ich welche von meinen eigenen CDs gerippt habe
(damit ich nicht immer die CD einlegen muss) oder z.B. welche
bei legalen Quellen ala Amazon runtergeladen habe.

Jakob halte dich doch bitte einfach mal raus, wenn du keine Ahnung hast…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Glaube und Wissen
Hallo Phoebe,

Du bist doch schon länger im Brett und müsstest Wissen, daß für Jacob als Hobbyjurist der Glaube immer höher angesetzt ist als Wissen und Fakten. Und bedenke, ohne ihn hätte dieses Brett keinen Unterhaltungswert, womöglich würden nur Leute wie exc oder so mit Paragraphen antworten statt mit Theorien :smile:

Gruß elmore

Unfug!
Hi!

Denn diese Tauschbörsen waren illegal ,

Sie waren es nicht, sie sind es jetzt nicht, und sie werden es in absehbarer Zeit auch nicht sein!
Illegal wären sie nur (und das noch nicht mal überall), wenn sie über einen zentralen Server laufen, was vermutlich mit Napster gestorben ist!

Kennst Du Dieter Nuhr? Da fällt mir ein passendes Zitat ein!

Gruß
Guido

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ergänzungsfrage
Hi,

meine frage verbindet eigentlich die beiden von walter gestellten fragen zu den nutzungsrechten…

Wie sieht es mit selbst-gerippten cds aus, wenn diese über den jordan gehn oder ich sie einfach verschenke oder sonstwie veräußere?

Muss ich dann auch meine kopie löschen???

LG Alex:smile:

Hi,

es ist doch so, dass sich das urheberrecht geändert hat.
in der neuen version gibt es ein verbot der Privatkopie, wenn sie
aus einer unrechtmäßig angefertigten Kopie gezogen wird.
Im alten Urheberrecht muss es doch einen Unterschied gegeben haben und so einiges noch als berechtigte Privatkopie durchgegangen sein, was jetzt nicht mehr geht, oder irre ich da?

grüße

walter

angenommen ich hab ne beatles-vinyl-LP,
darf ich dann auch dasselbe Album als mp3 haben, auch wenn das mp3 nicht
von meiner LP gerippt wurde sondern aus einer anderen (digitalen) Quelle satmmt?
Natürlich würde der Verkauf der LP, die Löschung des MP3s erfordern.

Hallo,

angenommen ich hab ne beatles-vinyl-LP,
darf ich dann auch dasselbe Album als mp3 haben, auch wenn das
mp3 nicht
von meiner LP gerippt wurde sondern aus einer anderen
(digitalen) Quelle satmmt?

Wenn es eine CD von Deinem Kumpel ist, gibt es eh’ kein Problem (Kopierschutzfreiheit vorausgesetzt).
Wenn es eine MP3datei von jemand anders ist: Du hast nicht das Recht, Dir als Alternative zum Nutzungsrecht der LP auch noch eine CD oder DVD zu brennen. Genausowenig wie Du als Besitzer eines Buches auch das Recht auf das Hörbuch (oder eine Kopie davon) oder gar den Film hast. Nur die LP ist Dir zur Nutzung überlassen worden, nicht alle Formen des gleichen Erzeugnisses.

Natürlich würde der Verkauf der LP, die Löschung des MP3s
erfordern.

Das wiederum glaube ich nicht. So, wie ich auch eine Kopie von meinem Kumpel nutzen darf oder ein Backup, wenn das Original defekt ist, kann ich auch eine erlaubte Kopie weiterhin nutzen, wenn das Original wieder verkauft wurde. Ist schließlich keine Software, dort wäre das nicht erlaubt.

Gruß
Axel (ianal)

@elmore & Phoebe & Guido
Wer Kopien von CD besitzt ohne Kopierrechte wird und wurde zwar nicht bestraft , haben/hatten aber ein neues Wort zu lernen. „klagbarer Rechtsanspruch“ sowas kostet dem Besitzrer eine ganze Stange Geld, wenn er den Klau nicht einräumt. Dann bekommt er den Klau per Gutachter nachgewiesen. Geh einfach davon aus das Musik die legal geladen wurde Signiert ist, die von CD auch. Besitzt man diese OriginalCD nicht, darf man eine Privatkopie nicht besitzen.
So kommen bei einer randvollen CD durchaus Klagebeträge von einigen 10000€ zusammen

Einziger Nachteil der Rechteinhaber war bisher daß es nur für einen klagbaren Rechtsanspruch nicht die Möglichkeit der Beweisbeschaffung z.B d. Hausdruchsuchung gab so war man auf Denuntionaten angewiesen.
Fakt isrt auch Phoebe Guido elmore Schlauspieler ohne Ahnung.

einzig loderunner hat die richtige Darstellung getroffen .

Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Fakt isrt auch Phoebe Guido elmore Schlauspieler ohne Ahnung.

Ja genau, wenn du dir die Mühe gemacht hättest in meine Vika zu schauen, wüsstest du, dass ich vom Fach bin.

Aber der Jakob hat ja immer Recht, genauso wie er die Deutsche Sprache und Rechtschreibung bis auf das Äußerste beherrscht.

Bleib doch einfach bei deiner Chemie und klinke dich nicht in Sachen ein, von denen du nur am Rande Ahnung hast. Dir wurde hier schon so oft von Experten gesagt, dass deine Rechtsauslegungen falsch sind. Warum musst du mit deiner Hobbyjuristerei permanent die Leute irritieren und in falschem Glauben lassen?!

Phoebe

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