Hallo,
trifft es zu, dass bei der Berechnung der Prozesskostenhilfe das Einkommen meines mit mir in eheähnlicher gemeinschaft lebenden Partners nicht angerechnet wird?
Danke,
Beate
Hallo,
trifft es zu, dass bei der Berechnung der Prozesskostenhilfe das Einkommen meines mit mir in eheähnlicher gemeinschaft lebenden Partners nicht angerechnet wird?
Danke,
Beate
Hallo Beate,
würde mir überlegen, ob es nicht besser ist, so etwas über die Rechtschutzversicherung zu machen.Zu Bedenken ist unter anderem:"… verbessern sich die Verhältnisse der Partei wesentlich, kann sie vom Gericht auch noch nachträglich bis zum Ablauf von 4 Jahren seit Prozeßende zu Zahlungen herangezogen werden, unter Umständen bis zur vollen Höhe der Gerichtskosten und der Kosten ihrer anwaltlichen Vertretung…". Das kann bedeuten, wenn Du mal in dieser Zeit wieder Geld hast, kannst Du einen Teil bzw. Ratenweise alles zurückzahlen, was Dir bewilligt wurde. Bei der Beantragung sind anzugeben Deine Bruttoeinnahmen und die Deines EHEGATTEN. Da Du nicht verheirate bist, mußt Du also nur Deine Einnahmen und Dein Vermögen angeben.
Gruß Gerd
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