Hallo Rechtsexperten,
folgender Fall:
Mein Sohn hatte vor ein paar Tagen im Kindergarten einen Unfall.
Er rutschte ab und schlug sich den Hinterkopf auf.Soweit so gut (oder auch nicht gut).Das Kinder sich beim spielen verletzen kommt vor und das die Kindergärtnerinnen dies nicht immer verhindern können ist mir klar.Aber es stellte sich nachträglich heraus,das zu diesem Zeitpunkt alle (!) Erzieherinnen in einem Raum zusammensaßen,um die tägliche Dienstbesprechung vorzunehmen.
Das heisst,es waren knapp 100 Kinder während dieser 10-15 Minuten
ohne jegliche Aufsicht.Erst als zwei kleine Kinder die Erzieherinnen zur Hilfe riefen,wurden diese überhaupt auf den Unfall aufmerksam.Gott sei Dank war außer einer gehörigen Prellung und etwas Blut nichts weiter passiert.Ich würde auch nie behaupten,der Unfall wäre,wenn die Erzieherinnen da gewesen wären,nicht passiert.Mir graut nur vor dem Gedanken,es passiert etwas ernsthaftes,und es vergeht kostbare Zeit,bis die Erzieherinnen das mitkriegen.Diese Besprechung findet wohl jeden Tag für ca. 15 Min statt.In dieser Zeit sind die Kinder (drinnen wie draussen) ohne jegliche Aufsicht.Ist das rechtens?Wie verhält sich die Rechtslage?Wer ist im Zweifel zur Verantwortung zu ziehen?
Vielen Dank für Antworten
Gruß Sebastian
Hallo!!
Ihr habt eure Aufsichtspflicht an die Erzieher weiter gegeben und diese haben diese habe sie Grobfahrlässig verseumt.
Sie sind zurechenschaft zuziehen als erstes die Gruppenleiterin und die Leiterin.
Das was du schreibst ist „Noch harmlos“.
Ich würde auch den Ihnhaber von Diesem Vorfall benachrichtigen.
Unter Diesen umständen zahlt warscheinlich auch nicht die Krankenkasse sondern die Versicherung des Kindergarten.
Wenn so etwas öffters passiert sollte man über eine erneurung der Leiterin nachdenken.
Da Sie ihren Kopf hinhalten muß.
Hallo auch,
hier liegt ganz klar eine Verletzung der Aussichtspflicht durch die Erzieherinnen vor! Dies gilt auch unabhängig davon, dass nichts weiter passiert ist.
Ich vermute mal, dass der KiGa-Leiterin gar nicht klar war, was passieren kann. Vielleicht solltest du (oder der Elternrat) dieses Thema einmal ansprechen. Erst wenn es nichts fruchtet, würde ich den KiGa-Träger einschalten.
Gruß
Nogger
P.S. Bei uns macht der KiGa einmal die Woche nachmittags zu, damit Dienstbesprechungen durchgeführt werden können.
Hi Nogger,
hier liegt ganz klar eine Verletzung der Aussichtspflicht
durch die Erzieherinnen vor! Dies gilt auch unabhängig davon,
dass nichts weiter passiert ist.
Genau so sehe ich das eigentlich auch.
Dienstbesprechungen sollten Nachmittags stattfinden,erst recht
wenn der KiGA um 15.00 Uhr schliesst.
Ich möchte eigentlich keinen Ärger anzetteln,aber schlimmeres verhindern.
Gruß Sebastian