Nochmal Schweigepflicht

Hallo,

angenommen, Herr X ist in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.
Dass es eine psychiatrische Klinik ist, sei am Namen schon erkennbar.
1.Nun ruft irgendwer an und fragt, ob Herr X in dieser Klinik ist
2. - Abwandlung: er fragt nicht, ob, sondern verlangt, Herrn X zu sprechen.

Ergeben sich hier schon Schweigepflichten?

Gruß
Peter

Hallo,

angenommen, Herr X ist in einer psychiatrischen Klinik
untergebracht.
Dass es eine psychiatrische Klinik ist, sei am Namen schon
erkennbar.
1.Nun ruft irgendwer an und fragt, ob Herr X in dieser Klinik
ist
2. - Abwandlung: er fragt nicht, ob, sondern verlangt, Herrn X
zu sprechen.

Ergeben sich hier schon Schweigepflichten?

Hallo Peter,

wenn jemand anruft und will wissen, ob jemand in der Klinik ist, darf ihm keine Auskunft erteilt werden. Ausnahme ist, wenn jemand ein berechtigtes Interesse hat. Dieses hat er schriftlich zu erklären.

Ruft dagegen jemand an und möchte verbunden werden, verstösst dies nicht gegen die Schweigepflicht.

Dies gilt aber auch für anderen Krankenanstalten und Unis.

Grüsse Günter

Hallo Günter,
normalerweise muss man sich, wenn man im Krankenhaus liegt, um seine Krankschreibung selbst kümmern.
In einer Psychiatrie ist das oftmals wegen des Zustandes des Patienten nicht möglich.
Wenn nun der Sozialdienst aus dem Gesichtspunkt der Fürsorge diese Krankmeldung an den Arbeitgeber übernimmt: Schweigepflichtverletzung ?
In der Praxis lassen sich viele Hausärzte dazu „überreden“ diese Krankmeldung auszustellen, aber nicht immer.
Was, wenn die Angehörigen - die davon erfahren - der Meinung sind, dass nun der Arbeitgeber alles daransetzen wird, Herrn X zu entlassen ?
(Und wer jemanden los werden will, wird ihn auch los)
(in den Änderungsentwürfen zum Betreuungsrecht ist ja für solche Fälle die nicht ganz unbedenkliche Personenfürsorge durch nächste Angehörige vorgesehen)

Aber derzeit ist das wohl eine rechtliche Grauzone
Gruß
Peter

Hallo Peter,

normalerweise muss man sich, wenn man im Krankenhaus liegt, um
seine Krankschreibung selbst kümmern.
In einer Psychiatrie ist das oftmals wegen des Zustandes des
Patienten nicht möglich.
Wenn nun der Sozialdienst aus dem Gesichtspunkt der Fürsorge
diese Krankmeldung an den Arbeitgeber übernimmt:
Schweigepflichtverletzung ?

Nein, das verstösst nicht gegen die Schweigepflicht.Im Gegenteil. Durch den Versand der Krankmeldung durch den Sozialdienst an den Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer der Ärger einer verspäteten Krankmeldung abgenommen werden.

In der Praxis lassen sich viele Hausärzte dazu „überreden“
diese Krankmeldung auszustellen, aber nicht immer.
Was, wenn die Angehörigen - die davon erfahren - der Meinung
sind, dass nun der Arbeitgeber alles daransetzen wird, Herrn X
zu entlassen ?

Wenn Angehörige etwas erfahren - unterstellt sie hatten ein Recht auf diese Informationen - ist ja dann eine Vermutung kein Beweis. Vor allem aber hat das mit der Schweigepflicht nichts zu tun.

(Und wer jemanden los werden will, wird ihn auch los)
(in den Änderungsentwürfen zum Betreuungsrecht ist ja für
solche Fälle die nicht ganz unbedenkliche Personenfürsorge
durch nächste Angehörige vorgesehen)

Aber derzeit ist das wohl eine rechtliche Grauzone

Grauzonen bei Auskünften gibt es und wird es auch weiterhin geben. Wer die Wege kennt, wie man sich Informationen beschaffen kann, bedarf keiner rechtswidrigen Handlung. Wer also Daten sperren lässt, sollte sich immer überlegen, welche Löcher er trotz Sperre sich offen lässt.

Grüsse Günter

Hallo Günter,
die Krankschreibung eines „normalen“ Krankenhauses lässt ja keinerlei Rückschlüsse auf die Diagnose zu.
Das ist aber bei einer Krankschreibung durch eine „Psychiatrie“ anders.
Zumindest wird dem Empfänger hier mitgeteilt, dass sich der Betroffene in psychiatrischer Behandlung / Beobachtung befindet.
Ändert das nichts?

Gruß
Peter

Hallo Günter,
die Krankschreibung eines „normalen“ Krankenhauses lässt ja
keinerlei Rückschlüsse auf die Diagnose zu.
Das ist aber bei einer Krankschreibung durch eine
„Psychiatrie“ anders.
Zumindest wird dem Empfänger hier mitgeteilt, dass sich der
Betroffene in psychiatrischer Behandlung / Beobachtung
befindet.
Ändert das nichts?

Sagt es das wirklich?
Es gibt durchaus auch andere Gründe weswegen man in einem PLK einen Aufenthalt haben könnte [Bei meiner Oma war es z.B. die Überprüfung der Medikamentierung durch den Hausarzt]. Und ein Grund steht nicht auf der Meldung an den Arbeitgeber.
Du ziehst hier schon einfach Schlüsse aus dem Ort des Aufenthaltes - belegt sind diese nicht.

Gruß Ivo

In der Klapsmühle :smile:)

Wegen unerträglicher Bandscheibenbeschwerden mit Gehunfähigkeit
wurde ich in so einer „Anstalt“ aufgenommen.

Überprüft werden sollte die Flüssigkeit im Rückenmark durch
Punktion - also herausholen durch lange Spritze.

Strom-durchfluss-messungen an meinen Beinen waren nicht möglich,
die Geräte zeigten nicht an. Selbst eine „Kneipp-Kur“ durch den
Schnee auf dem Balkon und dann in die heisse Badewanne (mit den
Füssen) brachte keinen Erfolg.

Als Simulant entlassen !
__________________________

Ein Bettnachbar gab mir den Tipp zu einer orthopädischen
Privatklinik. Ich dorthin. Klare Diagnose : Bandscheiben-
vorfälle. Zirkus von der Krankenkasse, da „Simulant“ !
Also „Rauswurf“ aus der Privatklinik.

Von dort in die Ostseeklinik nach Damp.
Von dort nach Kiel in eine private
Computer-thomographie !
Ergebnis : Nicht zu diskutierende Bandscheibenvorfälle (plural) !

Nach den ersten Behandlungen der Krankengymnasten in der
Ostseeklinik : Schmerzlinderung, „warme Füsse“.

Nur mal so am Rande…

Hallo Ivo,
in dem konkreten Haus ist das Thema sowieso bald vom Tisch, weil im Rahmen des Qualitätsmanagements es bald eine Verfahrensanweisung hierzu gibt.
Wenn ich Euch richtig verstehe, haben sich die Mitarbeiter/innen des Sozialdienstes bisher völlig unnötig hierüber den Kopf zerbrochen.
Gruß
Peter

die Krankschreibung eines „normalen“ Krankenhauses lässt ja
keinerlei Rückschlüsse auf die Diagnose zu.
Das ist aber bei einer Krankschreibung durch eine
„Psychiatrie“ anders.
Zumindest wird dem Empfänger hier mitgeteilt, dass sich der
Betroffene in psychiatrischer Behandlung / Beobachtung
befindet.
Ändert das nichts?

Sagt es das wirklich?
Es gibt durchaus auch andere Gründe weswegen man in einem PLK
einen Aufenthalt haben könnte [Bei meiner Oma war es z.B. die
Überprüfung der Medikamentierung durch den Hausarzt]. Und ein
Grund steht nicht auf der Meldung an den Arbeitgeber.
Du ziehst hier schon einfach Schlüsse aus dem Ort des
Aufenthaltes - belegt sind diese nicht.

Gruß Ivo