Guten Tag,
was müßte jemand einem Notar bezahlen, damit er einen Kaufvertrag beglaubigt. Vertragswert sind 40.000€.
Vertragsgegenstand ein Schiff, welches Schiffspapiere hat. Daher muß ein Eignerwechsel eingetragen werden. Dies ist wiederrum nur mit beglaubigtem Vertrag möglich.
Zumindest ist so der bisherige Kenntnisstand.
Der Vertrag würde von den beiden Parteien selbst gestaltet werden, damit hätte der Notar nichts zu tun.
Ich habe leider keine Gebührenordnung im Netz gefunden.
Gruß und vielen Dank
PP
Hallo,
was müßte jemand einem Notar bezahlen, damit er einen
Kaufvertrag beglaubigt. Vertragswert sind 40.000€.
Mit Schiffen kenn ich mich nich soo sehr aus, aber eine Gebühr für einen Kaufvertrag müßte hier 228 € betragen, wenn es beurkundet wird (nicht beglaubigt).
Der Vertrag würde von den beiden Parteien selbst gestaltet
werden, damit hätte der Notar nichts zu tun.
Wenn der Vertrag beurkundet werden muß, spart Ihr hierbei aber nichts, weil der Entwurf in der Beurkundungsgebühr inklusive ist.
Gebühren ergeben sich übrigens aus der Kostenordnung (KostO), falls das weiterhilft. 
LG
Schnägge