Rechtliche Frage

Guten Tag also eine Person hat schweres Asthma und in dem Haus in dem sie wohnt (3 Wohnungen)leben unter ihr verhasste Nachbarn. Diese (zumindest die Frau) benutzen mit Absicht übel-reichende „Mixturen“, aber kein normales Parfum mehr. Sie wissen, dass diese Person Asthma hat und benutzen es trotzdem noch. Kann diese Person seine nachbarn irgendwie rechtlich belangen, da dieser Geruch ihm wirklich sehr schlimm auf seine Bronchien schlägt und sein Asthma verschlimmert?
Andreas

  1. Wenn das über ein Maß der Erträglichkeit hinaus geht,
  2. Klage auf Unterlassung
  3. ggf. sogar Einstweilige Anordnung !

Warnhinweis : befrage hierzu einen Anwalt ! Gerichte gehen mit
EA´s sehr unterschiedlich um !

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Hallo,

Du schreibst, die Nachbarn würden übel riechende Mixturen, aber kein Parfum mehr benutzen. Wozu benutzen sie diese Mixturen? Findet eine konkrete Gefährdung mit gesundheitsgefährdenden Stoffen im Sinne einer Körperverletzung statt?

Ich persönlich sehe noch keinen Unterlassungsanspruch, so lange diese Nachbarn nicht z. B. jeden Tag den Aufzug einkoten oder dergleichen. Asthma ist eine persönliche Erkrankung, auf die sich die betreffende Person einstellen muss. So lange sich die Nachbarn „sozial adäquat“ verhalten, sehe ich keine Rechtsgrundlage, ebenso wenig, wie der Asthmatiker z. B. nicht verlangen könnte, dass in der Bar, in der er sich aufhält, künftig nicht mehr geraucht wird.

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Bitter Moon spricht wahr - Hugh!

Abgesehen davon: Was an diesem Brett manchmal an Fragen auftaucht, veranlaßt mich zu der eher rechtsphilosophischen Bemerkung, daß unsere Gesetze das absolute ethische und moralische Minimum eines gesellschaftlichen Miteinanders normieren, die Anwendung finden sollten, wenn gar nichts anderes mehr geht. Die Existenz dieser Gesetze sollte das Individuum aber nicht von der Benutzung des gesunden Menschenverstandes, eines Mindestmaßes an sozialem Verhalten und einfachster Kommunikationsformen abhalten. Sprich: man sollte sich nicht bei den kleinsten Problemen menschlichen Zusammenlebens sofort auf die Suche nach Paragraren und Anspruchsgrundlagen begeben, sondern erstmal miteinander reden…

Weiß die „böse Nachbarin“ um die konkreten Probleme, die die von ihr natürlich nur aus diesem Grund und in bösester Absicht verwendete „Mixtur“ (meine Güte, die Geschmäcker sind halt verschieden, wahrscheinlich ist´s ein sauteures Zeug) beim Asthmatiker hervorruft. Oder leidet dieser still und vergrämt vor sich in, bis sich sein Gefühl, vom Leben vernachlässigt und ungerecht behandelt zu werden, in einer herzergreifenden Schilderung in wer-weiß-was bahn bricht, ohne die Dufthexe ein einziges Mal auf die Probleme aufmerksam gemacht zu haben…?

Liebe Leute…

Danke!
Danke hierfür:

Abgesehen davon: Was an diesem Brett manchmal an Fragen
auftaucht, veranlaßt mich zu der eher rechtsphilosophischen
Bemerkung, daß unsere Gesetze das absolute ethische und
moralische Minimum eines gesellschaftlichen Miteinanders
normieren, die Anwendung finden sollten, wenn gar nichts
anderes mehr geht. Die Existenz dieser Gesetze sollte das
Individuum aber nicht von der Benutzung des gesunden
Menschenverstandes, eines Mindestmaßes an sozialem Verhalten
und einfachster Kommunikationsformen abhalten. Sprich: man
sollte sich nicht bei den kleinsten Problemen menschlichen
Zusammenlebens sofort auf die Suche nach Paragraren und
Anspruchsgrundlagen begeben, sondern erstmal miteinander
reden…

Hallo,

Du schreibst, die Nachbarn würden übel riechende Mixturen,
aber kein Parfum mehr benutzen. Wozu benutzen sie diese
Mixturen? Findet eine konkrete Gefährdung mit
gesundheitsgefährdenden Stoffen im Sinne einer
Körperverletzung statt?

Ich persönlich sehe noch keinen Unterlassungsanspruch, so
lange diese Nachbarn nicht z. B. jeden Tag den Aufzug einkoten
oder dergleichen. Asthma ist eine persönliche Erkrankung, auf
die sich die betreffende Person einstellen muss. So lange sich
die Nachbarn „sozial adäquat“ verhalten, sehe ich keine
Rechtsgrundlage, ebenso wenig, wie der Asthmatiker z. B. nicht
verlangen könnte, dass in der Bar, in der er sich aufhält,
künftig nicht mehr geraucht wird.

Ja die findet statt, da diese nachbarn genau wissen was sie tun. Sie hassen ja diesen Asthmatiker aufs Blut und wollen ihn unbedingt aus der Wohnung vertreiben. Und ja er riecht diesen Duft jeden Tag, wenn er durch das Treppenhaus geht (3 Wohnungen)
Andreas

  1. Wenn das über ein Maß der Erträglichkeit hinaus geht,
  2. Klage auf Unterlassung
  3. ggf. sogar Einstweilige Anordnung !

Warnhinweis : befrage hierzu einen Anwalt ! Gerichte gehen mit
EA´s sehr unterschiedlich um !

Vielen Dank ich werde es ausrichten und sowas geht auch wirklich?