Bilderveröffentlichung und -weiterverwertung

Hallo an alle,

angenommen Person A macht während einer öffentlichen (d.h. man muss schon eine Eintrittskarte kaufen um reinzukommen) Veranstaltung (Samba Show, Zaubershow…) Bilder im Auftrag, mit Genehmigung, mit Wissen und Billigung der Veranstalter dieser Show.

Angenommen diese Veranstalter wissen auch und haben das vorab genehmigt, das diese Bilder von Person A im Internet gezeigt werden. Einfach Bilderbericht der Show…irgendsowas. Nix aufregendes! Allen Nutzern des Internets zugänglich, ohne das was zu zahlen wäre. Keine „blöden Kommentare“ bei den Bildern, so daß sich eine abgebildete Person beleidigt fühlen könnte.

Person A verkauft diese Bilder nicht, verdient daran kein Geld. Die sind nur eingestellt und jeder kann es sich ansehen. Außerdem wurde Person A durch den Veranstalter beauftragt diese Bilder zu machen wegen eines Presseberichtes der Veranstalter. Die zweite „Verwendung“ der Bilder, für einen Bilderbericht im Internet, wurde dann auch vom Veranstalter genehmigt.

Angenommen die Veranstalter haben mit jedem „Künstler“ einen Einzelvertrag abgeschlossen in dem dieser Künstler seine Rechte auf Bilder, Videoaufnahmen oder Tonaufnahmen abgibt. D.h. jeder Künstler hat eingewilligt das Bilder gemacht werden dürfen. Kein Künstler hat irgendein Verbot ausgesprochen…!

Und nun angenommen Künstler/Tänzerin Z stößt irgendwann auf diese Zaubershow-Bilderbögen im Internet und fordert seine/ihre Bilder sofort zu löschen, mit Verweis darauf das er/sie vorher keine Einwilligung für die Weitergabe, Veröffentlichung und Weiterverwertung, gegeben hat.

Wie sieht das denn dann aus?

Kann sich ein Künstler, der sich auf der Bühne dem Publikum stellt, der es vertraglich akzeptiert hat, das Bilder und Aufnahmen gemacht werden dürfen, „irgendwann“ auf ein Sonderrecht berufen und die Veröffentlichung im Auftrag der damaligen Veranstalter „widerrufen“ und seinem damals gemachten Vertrag widersprechen? Wenn ja, was ist das denn dann für ein „Sonderrecht“?

Ist das doch keine öffentliche Veranstaltung, weil man Eintrittskarten kaufen muss? Greift hier irgendein Persönlichkeitsrecht?
Muss man trotz Vertrag jeden Künstler vorher extra nochmal um Erlaubniss fragen?

Ist die Forderung die Bilder sofort zu löschen unberechtigt oder berechtigt?

Vielen Dank für jede Info

Gruß
Helena

Da stellt sich mir die Frage: Hatte der Veranstalter überhaupt die Rechte am Bild, die er da vertraglich jemand anders zugesichert hat.

Gruß Ivo