Hallo zusammen,
nehmen wir mal folgenden wirklich hypothetischen Fall:
Herr Meier kauft eine Möbel-Programm (Wert 700,-)
Da er ein Sparfuchs ist bezahlt er per Einzugsermächtigung.
(5% Rabatt)
Lieferzeit ca 7-9 Wochen da Möbel
In der 10. Woche wird der Betrag abgebucht, jedoch keine Ware geliefert.
Darauf schreibt er den Händler an und erhält keine Reaktion.
Beim Geschäft meldet sich niemand mehr.
Wenn dieses Geschäft jedoch einen seriösen Ruf hat
(Impressum,UST-ID Angabe,HR Eintrag etc pp) beschleicht Herr Meier
das Gefühl das der Verkäufer eher in die Insolvenz gerutscht ist.
Was sollte Herr Meier machen ?
Anzeige wegen Betrugs ? oder einfach nur den Weg zum RA?
oder beides ?
Mir ist sowas glücklicherweise noch nie passiert, aber würde mich
echt interessieren.
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung: Anzeige und RA
beschleicht Herr
Meier
das Gefühl das der Verkäufer eher in die Insolvenz gerutscht
ist.
Gibt es dafür einen nachvollziehbaren Grund? Anders formuliert: Das würde ich erst mal klären, bevor ich irgendetwas in Gang setze.
Gruß,
Christian
Gibt es dafür einen nachvollziehbaren Grund? Anders
formuliert: Das würde ich erst mal klären, bevor ich
irgendetwas in Gang setze.
Gruß,
Christian
Mir gehts darum, dass in diesem Fall der VK sehr seriös wirkt
und im HR mehrere Jahre angemeldet war.
-Ergo betrügerische Absicht eher nicht nachvollziehbar wäre.
Und wenn Insolvenz angemeldet würde, bekäme Herr Meier 100% des
Geldes zurück oder wäre er nur ein weiterer Gläubiger ???
Ich habe den Fall eines Onlineshops gewählt, da dieser nicht um
die Ecke sein muß.
Wenn also, weder Telefon,Fax, Email ,und Briefe beantwortet werden,
wird ja irgendwas nicht stimmen.
Nehmen wir an seit 2-3 Wochen.
Wie sollte man dann Vorgehen.
Um das Beispiel etwas zu verdeutlichen-.–VK ist 1000km entfernt.
Also ebend mal vorbeifahren ist nicht möglich.
Wie sollte man dann vorgehen ?
Das würde mich echt interessieren.
-Ob man eine Anzeige stellen sollte oder über den RA klären,
oder ob Herr Meier weitere Möglichkeiten hat zu prüfen, was
da sein kann…
Hallo Christian,
ist doch ganz einfach, da das Geld per Einzugsermächtigung geholt wurde, hat der Kunde (ich glaube 6 Wochen) Zeit, das Geld von der Bank zurückholen zu lassen.
Spätestens danach wird sich der Verkäufer melden, denn der will ja sein Geld.
Gruß
Britta
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Mir gehts darum, dass in diesem Fall der VK sehr seriös wirkt
und im HR mehrere Jahre angemeldet war.
-Ergo betrügerische Absicht eher nicht nachvollziehbar wäre.
Und wenn Insolvenz angemeldet würde, bekäme Herr Meier 100%
des
Geldes zurück oder wäre er nur ein weiterer Gläubiger ???
Ich habe den Fall eines Onlineshops gewählt, da dieser nicht
um
die Ecke sein muß.
Wenn also, weder Telefon,Fax, Email ,und Briefe beantwortet
werden,
wird ja irgendwas nicht stimmen.
Nehmen wir an seit 2-3 Wochen.
Wie sollte man dann Vorgehen.
Um das Beispiel etwas zu verdeutlichen-.–VK ist 1000km
entfernt.
Also ebend mal vorbeifahren ist nicht möglich.
Wie sollte man dann vorgehen ?
Das würde mich echt interessieren.
-Ob man eine Anzeige stellen sollte oder über den RA klären,
oder ob Herr Meier weitere Möglichkeiten hat zu prüfen, was
da sein kann…
In diesem rein hypothetischen Fall würde ich (unter der Voraussetzung das die sechs Wochen noch nicht um sind, in denen das Geld zurückgeholt werden kann) vom Kaufvertrag zurücktreten. Möglich dürfte dieses sein, da der 14tägige Rücktrittszeitraum bei Geschäften in Haustürsituationen erst mit der Annahme des Angebotes zu laufen beginnt. Im Allgemeinen wird dabei die Lieferung der Ware als Annahme des Angebots angenommen. Dementsprechend würde ich dann das Geld zurückbuchen und erst mal abwarten. Denkbar wäre, dass die Kosten für die Stornierung der Buchung zu tragen wären, wobei das im vorliegenden Fall Peanuts sein dürften.
Ansonsten könnte es schwierig werden, da sich Herr Meier im Falle der Insolvenz lediglich als weiterer Schuldner zur Insolvenztabelle anmelden könnte.
Gruß,
Philip
In diesem rein hypothetischen Fall würde ich (unter der
Voraussetzung das die sechs Wochen noch nicht um sind, in
denen das Geld zurückgeholt werden kann) vom Kaufvertrag
zurücktreten. Möglich dürfte dieses sein, da der 14tägige
Rücktrittszeitraum bei Geschäften in Haustürsituationen erst
mit der Annahme des Angebotes zu laufen beginnt.
Hallo,
aus dem Beitrag kann ich weder entnehmen, dass die Möbel an der Haustür gekauft (wohl eher ungewöhnlich), noch online bestellt wurden.
Insofern dürftest Du da ziemlich auf dem Holzweg sein.
Gruß
Matthias