Hi!
Gibt es ein Gesetz, das einem Hersteller eines Produktes ein Recht auf dreimalige Nachbesserung bei Mängel einräumt?
Angenommen, jemand kauft ein fabrikneues Auto. Beim Fahrzeug stellen sich nach kürzester Zeit Mängel heraus. Muss der Käufer eine dreimalige Nachbesserung durch den Hersteller zulassen? Oder kann er sofort das Auto tauschen bzw. bei einem Serienfehler vom Kauf zurücktreten?
Grüße
Heinrich
Hallo,
Antwort JEIN
wenn man einen PKW kauft erhält man einen Kaufvertrag.
In diesem Kaufvertrag ist u.a. die Nachbesserung geregelt.
Da ich den Kaufvertrag unterschrieben habe, akzeptiere
ich die Vertragsbedingungen.
Im BGB gibt es dazu auch einige §, ich denke aber aus vertragsrechtlichen Dingen muß ich diese Nachbesserung hinnehmen.
Nun das aber:
mal ein interessantes Urteil:
http://www.ra-kotz.de/neuwagen4.htm
Viele Grüße
Christian
Hi,
Gibt es ein Gesetz, das einem Hersteller eines Produktes ein
Recht auf dreimalige Nachbesserung bei Mängel einräumt?
im Gegentum. Die Nacherfüllung gilt nach einem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen: http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html
Gruß,
Christian
gg. den Herst. bestehen überhaupt keine Ansprüche
Hallo,
gegen den Hersteller bestehen grundsätzlich überhaupt keine Ansprüche. Ansprechpartner für Gewährleistungsansprüche ist der Verkäufer, der in der Regel nicht gleichzeitig der Hersteller ist.
Da wären wir mal wieder beim Thema Garantie vs. Gewährleistung…
Gruß
Matthias
Hi,
Gibt es ein Gesetz, das einem Hersteller eines Produktes ein
Recht auf dreimalige Nachbesserung bei Mängel einräumt?
im Gegentum. Die Nacherfüllung gilt nach einem zweiten
erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html
Auch falsch
Hallo,
Sachmängelhaftung ist idR. nicht dispostiv, d.h. kann weder durch AGB noch einzelvertraglich eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
Dafür gibt es schließlich Gesetze. Da kann man im Kaufvertrag vereinbaren was man will, gültig ist damit noch lange nicht.
Gruß
Matthias
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Hi!
Gibt es ein Gesetz, das einem Hersteller eines Produktes ein
Recht auf dreimalige Nachbesserung bei Mängel einräumt?
Nein. Ansprüche bestehen zunächst ausschließlich gg. den Verkäufer.
Angenommen, jemand kauft ein fabrikneues Auto. Beim Fahrzeug
stellen sich nach kürzester Zeit Mängel heraus. Muss der
Käufer eine dreimalige Nachbesserung durch den Hersteller
zulassen? Oder kann er sofort das Auto tauschen bzw. bei einem
Serienfehler vom Kauf zurücktreten?
Da stellt sich die Frage was dies für Mängel sind, wann diese genau aufgetreten sind, wer genau nachgebessert hat, ob der Käufer Verbraucher oder Unternehmer im Sinne des BGB ist, etc.
So pauschal kann man das nicht beantworten.
Gruß
Matthias
Hallo,
das Wort „Hersteller“ ist mir in der Tat durchgegangen. Dazu ein fröhliches „hups“ und herzlichen Dank für die Korrektur.
Gruß,
Christian