Pfand bei unbezahlter Rechnung

Hallo liebe RechtexpertInnen,

sind Ladeninhaber etc. berechtigt von Kunden ein Pfand einzufordern, wenn sie eine Rechnung nicht in bar oder per EC-Karte zahlen können ?

Gruß
Lexi

Servus!

sind Ladeninhaber etc. berechtigt von Kunden ein Pfand
einzufordern, wenn sie eine Rechnung nicht in bar oder per
EC-Karte zahlen können ?

Sie sind auf jeden Fall nicht verpflichtet, die Kunden mit der Ware von dannen ziehen zu lassen, ohne dass sie annehmen können, dass es irgendwann auch mal Geld dafür gibt (das haben Ladeninhaber den Rechtsanwälten voraus…).

Insofern: Ja! (Wenn ich davon ausgehe, dass es bei dieser Frage die Kunden und nicht die Ladeninhaber sind, die nicht zahlen können…)

Servus!

sind Ladeninhaber etc. berechtigt von Kunden ein Pfand
einzufordern, wenn sie eine Rechnung nicht in bar oder per
EC-Karte zahlen können ?

Sie sind auf jeden Fall nicht verpflichtet, die Kunden mit der
Ware von dannen ziehen zu lassen, ohne dass sie annehmen
können, dass es irgendwann auch mal Geld dafür gibt (das haben
Ladeninhaber den Rechtsanwälten voraus…).

Hallo,

OK, es war anzunehmen, dass die Kunden nicht einfach ohne zu bezahlen gehen können. Aber welches Pfand darf man nehmen ? Perso und Führerschein können jederzeit verloren gemeldet werden und sind insofern „untauglich“ ebenso wie billige Kaufhausuhren. Darf man das Handy verlangen? Ansonsten trägt man gemeinhin nichts von Bedeutung mit sich herum.

Gruß
lexi

Was denn nun?
Hallo lexi,
geht es Dir jetzt darum, daß man Dir hier eine Liste erstellt, was ein nichtzahlungsfähiger Kunde so alles dabeihaben könnte? Oder geht es darum, was man im abnehmen darf und was nicht? Oder geht es darum, ob man ihm überhaupt etwas abnehmen darf? Oder geht es darum, was man überhaupt mit Zechprellern machen sollte?
Gruß
Axel

Hallo Axel,

mir geht es darum,ob und was man abnehmen darf. Als Zahlungsempfänger ist man ja nicht „vom Amt“, sprich Gerichtsvollzieher.

Gruß
lexi

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Hallo lexi,

Als Zahlungsempfänger ist man ja nicht „vom Amt“, sprich
Gerichtsvollzieher.

Du sagst es. Und deshalb darfst Du nur das abnehmen, was Dir Dein Schuldner bereit ist, zu geben. Und das, wodurch die Schuld entstanden ist, also z.B. die ‚gekaufte‘ Ware oder das reparierte Auto.

Und wenn das nicht geht, darfst Du die Polizei holen und bis dahin denjenigen festhalten nach dem ‚Jedermannparagrafen‘.

Gruß
Axel (ianal)