Hoffe mal, daß ich hier annährend richtig bin - mir ist gerade kein passenderes Brett eingefallen.
Ich habe mich von meinem Lebenspartner getrennt. Soweit so gut. Wir hatten uns vor ca. 1,5 Jahren zusammen ein Haus gekauft. Und auch so eigentlich alle Anschaffungen rund ums Haus, wohnen usw. gemeinsam getätigt. Wir ‚verstehen‘ uns noch recht gut und können wohl besonders die finanzielle Seite sicherlich friedlich regeln. Und genau dazu habe ich jetzt 2 Fragen:
Er möchte das Haus behalten. Wie kann man es am besten managen, daß er mich ausbezahlt aber auf uns nicht nochmal ein Batzen Steuern und Gebühren fällig wird? Gibt es irgendeine geschickte Vorgehensweise?
Nach 10 gemeinsamen Jahren ist nicht mehr genau auseinanderzuklamüsern, wieviel die ganzen Anschaffungen so gekostet haben. Das fängt ja bei Großmöbeln wie Küche, Wohnzimmer und so an, geht aber ja auch gerade im Kleinzeug (Waschmaschine, Rasenmäher, Haushaltswaren) enorm ins Geld. Gibt es irgendwo Zahlen, Richtlinien, Schätzungen oder sowas nachdem sich z.B. auch die Familiengerichte richten? Wäre eine enorme Hilfe und ich denke, daß ja insbesondere bei nichtgütlichen Trennungen da sehr unterschiedliche Ansichten über die Anschaffungskosten bestehen. Wie wird das da geregelt?
Sorry, wenn es etwas umfangreicher ausgefallen ist. Danke Euch auf jeden Fall schonmal!
Snoef
Generell ein Wort
Wer versucht, bei der Trennung einer Ehe o. dgl. durch gemeinsame „Tricksereien“ irgendwelche Vorteile zu erlangen, der produziert soviel Erpressungspotential, daß es das Risiko nicht lohnt. Niemand kann sagen, wie lange das „Sich-Noch-Verstehen“ anhält. Wenn man sich dann plötzlich nicht mehr „versteht“, ist die Versuchung, den anderen wegen der Trickserei „anzuzinken“, sehr hoch.
Das Haus
a) Versucht eine Einigung mit der Bank, daß Du aus dem Kreditvertrag ausscheidest und er das Haus alleine fertigbezahlt.
b) Klappt das, dann laßt das Haus schätzen und zieht vom Verkehrswert die noch offenen Kreditverbindlichkeiten ab. Die Hälfte dieser Differenz soll er Dir auszahlen. Im Gegenzug übereignest Du ihm Deine Haushälfte.
c) Klappt es nicht, dann rührt nicht dran. Ich rate Dir DRINGEND davon ab, auf irgendwelche Zusicherungen hin Dein dingliches Recht an dem Haus aufzugeben, während Du noch Schuldnerin des Kredits bist. Wenn Dein Ex einmal finanzielle Probleme kriegt, und das Haus wird zwangsversteigert, dann zahlst Du den Kreditrest für ein Gebäude ab, in dem schon lange andere Leute wohnen.
Die beweglichen Sachen
Man neigt dazu, die nichteheliche Lebensgemeinschaft wie eine BGB-Gesellschaft, §§ 705ff. BGB, zu behandeln. Für die Auflösung einer BGB-Gesellschaft gelten §§ 732-735 BGB: Jeder Partner erhält die Sachen zurück, die er vor zehn Jahren mitgebracht oder während der zehn Jahre nachweislich von seinem Geld gekauft hat. Alles andere wird „Halbe-Halbe“ verteilt.
Ihr solltet euch schnell einig werden, solange das „Sich-Verstehen“ anhält, und eure Einigung UMFASSEND zu Papier bringen.