Problem Gemeinsames Testament der Eltern Lang

Von: , Frage gestellt am Mi, 22. Jun 2005

Man stelle sich vor, es gäbe einen solchen Fall.
Eine Frau vererbt fast das gesamte Vermögen einem Nachbarn.
Dieser Nachbar würde hier fragen, bin ich Erbe oder nicht.

Sachlage: Dieser Nachbar war der Frau immer wieder zur Hand gegangen für Botendienste ec.
Als diese Frau jetzt mit über 80Jahren stirbt hinterlässt Sie dem jungen Mann (Nachbarssohn) das gesamte Erbe, natürlich abzüglich der Pflichtteile für die leibliche Erbin. (die Tochter der Verstorbenen)

Der Nachbarssohn hat ein handgeschriebenes Testament von der Dame, darin ist er (Nachbarssohn) Alleinerbe.

Die Tochter der Verstorbenen weist jetzt ein Testament vor, in dem Sie, Laut einem gemeinschaftlichen Testament ihrer Eltern von 1977, alleinige Erbin sei. Die Tochter, so steht in dem Testament, solle, bei einem gemeinsamen Tod der Eltern das gesamte Vermögen inklusive Haus erhalten.

Jedoch 1984 verstarb der Ehemann und Vater der einzigen Tochter frühzeitig.

Die Mutter verstarb jetzt. Es gibt weitere 5 Testamente, die von der alten Dame allesamt verfasst wurden, nach dem Tot Ihres Mannes 1984. Das Testament des Nachbarssohn ist das letzte handgeschriebene Testament der Dame, das steht mittlerweile fest.
Jetzt will die Tochter das Testament anfechten, mit Ihrem von Ihren Eltern gemeinsam verfassten Testament aus 1977 im dem Sie selbst Alleinerbin ist.

Was soll der junge Mann tun,

Soll er es auf eine Klage der Tochter ankommen lassen und darauf vertrauen, daß das letzte von der Dame handgeschriebene Testament gültig ist und er alles bekommt, die Tochter also nur den Pflichtteil erhält, wie vorgesehen.

Oder soll er das Erbe aufgeben verzichten also leer ausgehen und der Tochter das Erbe überlassen mit Ihrem, alten gemeinsam erstellten Testament Ihrer Eltern von 1977.

Die Prozesskosten würden beachtlich sein, wenn der junge Mann verliert. Streitwert fast 750 000€
Ich wäre dankbar für eine Einschätzung durch Fachleute.

Josef

15 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 14 Minuten 1 hilfreich
    Re: Problem Gemeinsames Testament der Eltern Lang

    Hi Josef,

    ich würde dem jungen Mann anraten, mit einem Fachanwalt für Erbrechtsachen zu sprechen. Das Geld ist allemal gut angelegt.

    Gandalf

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Problem Gemeinsames Testament der Eltern La

      ...und wenn er kein Geld hat, kann er auch noch Prozeßkostenhilfe beantragen.

      Gruß

      Peter [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Problem Gemeinsames Testament der Eltern La

        Auch ein guter Rat, wenn darin stehen würde das Ihm die Kosten der Gegenpartei bleiben, wenn er unterliegt.

        Josef [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Problem Gemeinsames Testament der Eltern La

      Ein guter Rat wenn er einen guten Anwalt findet.
      Josef [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Problem Gemeinsames Testament der Eltern Lang

    Hallo,

    die entscheidende Stelle in Deiner Frage feht: Wie sieht das gemeinschaftliche Testament aus. Ist es ein formgültiges gemeinschaftliches Testament, oder lässt es sich ggf. anzweifeln? Gibt es darin eine Öffnungsklausel oder nicht?

    Bei einem formgültigen gemeinsamen Testament ohne Öffnungsklausel sieht die Sache nicht gut aus. Das gemeinsame Testament sperrt dann die Testiermöglichkeit des Überlebenden. D.h. für ihn gilt dann, was im gemeinsamen Testament steht und er kommt hiervon auch kaum los.

    Ist das Testament nicht formgültig, sollte man ggf. einen Angriff hierauf versuchen. Enthält das Testament eine Öffnungsklausel in dem Sinne: "Dem Überlebenden bleibt die abschließende Regelung vorbehalten", hat der junge Mann gute Karten, denn dann durfte die alte Dame frei abweichend vom gemeinsamen Testament testieren.

    Auf jeden Fall angesichts der Summen um die es geht zum spezialisierten Anwaltskollegen gehen. Eine Beratung schafft da schnell und kostengünstig Klarheit. Ganz wichtig: Dem Kollegen müssen die kompletten Testamente vorgelegt werden.

    Wenn Du keinen spezialisierten Anwalt kennst, kannst Du Dich auch gerne bei mir melden.

    Gruß vom Wiz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
      Tochter erbt nur beim gemeinsamen Tod der Eltern

      Hallo,

      die entscheidende Stelle in Deiner Frage feht: Wie sieht das
      gemeinschaftliche Testament aus. Ist es ein formgültiges
      gemeinschaftliches Testament, oder lässt es sich ggf.
      anzweifeln? Gibt es darin eine Öffnungsklausel oder nicht?

      Bei einem formgültigen gemeinsamen Testament ohne
      Öffnungsklausel sieht die Sache nicht gut aus. Das gemeinsame
      Testament sperrt dann die Testiermöglichkeit des Überlebenden.
      D.h. für ihn gilt dann, was im gemeinsamen Testament steht und
      er kommt hiervon auch kaum los.

      Ist das Testament nicht formgültig, sollte man ggf. einen
      Angriff hierauf versuchen. Enthält das Testament eine
      Öffnungsklausel in dem Sinne: "Dem Überlebenden bleibt die
      abschließende Regelung vorbehalten", hat der junge Mann gute
      Karten, denn dann durfte die alte Dame frei abweichend vom
      gemeinsamen Testament testieren.
      Die Tochter der Verstorbenen weist jetzt ein Testament vor, in dem Sie, Laut einem gemeinschaftlichen Testament ihrer Eltern von 1977, alleinige Erbin sei. Die Tochter, so steht in dem Testament, solle, bei einem gemeinsamen Tod der Eltern das gesamte Vermögen inklusive Haus erhalten.

      Also die Tochter soll nur erben wenn die Eltern gemeinsam sterben, die sind aber einzeln gestorben, der Vater 1984 die Mutter jetzt.
      Josef
      Auf jeden Fall angesichts der Summen um die es geht zum
      spezialisierten Anwaltskollegen gehen. Eine Beratung schafft
      da schnell und kostengünstig Klarheit. Ganz wichtig: Dem
      Kollegen müssen die kompletten Testamente vorgelegt werden.

      Wenn Du keinen spezialisierten Anwalt kennst, kannst Du Dich
      auch gerne bei mir melden.

      Gruß vom Wiz

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Gedanke ...gemeinsamer Tod

        hallo schönen guten Abend,

        es ist eigentlich unwahrscheinlich, dass beide Eltern zu gleicher Zeit sterben. Das könnte ja nur bei einem Unfall passieren, beispielsweise wenn sie in einem Auto gemeinsam unterwegs sind, und bei einem Verkehrsunfall verunglücken ...

        Gruss

        chatboy

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Problem Gemeinsames Testament der Eltern La

      Hallo,

      die entscheidende Stelle in Deiner Frage feht: Wie sieht das
      gemeinschaftliche Testament aus. Ist es ein formgültiges
      gemeinschaftliches Testament, oder lässt es sich ggf.
      anzweifeln? Gibt es darin eine Öffnungsklausel oder nicht?

      Bei einem formgültigen gemeinsamen Testament ohne
      Öffnungsklausel sieht die Sache nicht gut aus. Das gemeinsame
      Testament sperrt dann die Testiermöglichkeit des Überlebenden.
      D.h. für ihn gilt dann, was im gemeinsamen Testament steht und
      er kommt hiervon auch kaum los.
      Leider Falsch
      Josef
      Ist das Testament nicht formgültig, sollte man ggf. einen
      Angriff hierauf versuchen. Enthält das Testament eine
      Öffnungsklausel in dem Sinne: "Dem Überlebenden bleibt die
      abschließende Regelung vorbehalten", hat der junge Mann gute
      Karten, denn dann durfte die alte Dame frei abweichend vom
      gemeinsamen Testament testieren.
      Leider auch Falsch
      Josef
      Auf jeden Fall angesichts der Summen um die es geht zum
      spezialisierten Anwaltskollegen gehen. Eine Beratung schafft
      da schnell und kostengünstig Klarheit. Ganz wichtig: Dem
      Kollegen müssen die kompletten Testamente vorgelegt werden.
      Ja das könnte man tun
      Wenn Du keinen spezialisierten Anwalt kennst, kannst Du Dich
      auch gerne bei mir melden.

      Gruß vom Wiz

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Problem Gemeinsames Testament der Eltern La

        Hallo nochmal,

        da würde ich mich jetzt noch nicht zu früh freuen. Bislang hat noch kein Spezialist das Testament im Originaltext gesehen. Natürlich kenne ich auch entsprechende Urteile, und weiß, dass man sich gerne freut, wenn eine einzelne Formulierung "passend" erscheint. Man muss hier aber ganz dringend zur Vorsicht und Zurückhaltung mahnen, denn so einfach ist die juristische Welt eben nicht. Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall in einer Gesamtschau aller Umstände an. Und es mag neben so einer eher exotischen Kleinigkeit noch diverse zu berücksichtigende Punkte geben, die im konkreten Fall die Sache ganz anders aussehen lassen können. Grundsätzlich ist es nach dem Gesetz jedenfalls ganz eindeutig so, dass das gemeinsame Testament spätere Einzeltestamente sperrt, und man mit so genannten Regelungslücken zwar gerne versucht, hier "Auswege" zu finden, dies aber eher selten von Erfolg beschieden ist.

        Zudem gebe ich zu Bedenken, dass es hier nur um ein OLG-Urteil geht. D.h. in einem anderen OLG-Bezirk kann die Sache schon ganz anders aussehen. Zudem müsste man mal nachsehen, ob die Sache damals wirklich nur bis zum OLG gegangen ist, oder ob man auch höchstrichterlicher BGH-Rechtsprechung zu diesem speziellen Fall findet.

        Aber wie schon gesagt: Nur wenn man nach einem Beratungsgespräch zu einer Gesamtwürdigung aller Umstände in der Lage ist, kann man eine saubere Literaturrecherche zu allen wichtigen Punkten machen und dann eine Prognose abgeben.

        Gruß vom Wiz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]



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