Ist es legal eine Software-Lizenzierung auf einem Mengengerüst aufzubauen ?
Das heisst, es soll nicht nach Computer/CPU oder Installations abgerechnet werden, sondern nach der Anzahl von Mandanten und Benutzer.
Es würde dann nebst der Grundprdukte „Komplett-Sets“ geben mit einer vordefinierten Grundkonfiguration (z. B. 1 Mandant und 5 Benutzer) - weitere Kapazität (mehr Mandanten, Benutzer) oder weitere Module könnten dann zusätzlich erworben werden.
Hat vieleicht jemand einen Beispiel-Lizenzvertrag und gibt es da nationale Unterschiede (CH) ? [Ich glaube Software-Produkte werden einfach im (deutschen) Originaltext geliefert, muss einfach deutsch sein]
Das heisst, es soll nicht nach Computer/CPU oder Installations
abgerechnet werden, sondern nach der Anzahl von Mandanten und
Benutzer.
Ich denke, was du suchst ist die Lizenzierung nach „concurrent user“ im Gegensatz zur Lizenzierung nach „named user“. Im ersten Fall werden z. B. 10 Lizenzen erworben, die auf beliebig vielen Rechnern installiert und von beliebigen Anwendern eingesetzt werden dürfen, aber immer nur von 10 Anwendern gleichzeitig.
Bei 10 „named user“-Lizenzen hingegen sind diese jeweils an einen Benutzer und den von ihm verwendeten PC gebunden. Beispielverträge oder Vorlagen solltest du mit diesen Begriffen bei Google genügend finden.
Jetzt wo ich’s mir so überlege ist wohl wirklich das „concurrent“ User-Modell gemeint. Hatte zu erst vor, technisch einfach nicht mehr als X Konten einrichten zu lassen, aber das wär natürlich unsinnig, die 5 User könnten ja von 50 Leuten gemeinsam Benutzt werden.
Dieses Modell würde aber irgendeine Server-seitige Verwaltung der Sessions benötigen…
Ich denke für den Mandant als „selbstständige Organisationseinheit“ sollte der Lösungsweg genügen, lasse es einfach nicht zu, mehr als X Mandanten einrurichten.
Muss mir mal überlegen, ob die „User Concurrency“ auf Stufe System oder Mandant implementiert werden sollte.
Verträge werden von zwei Seiten gemacht und wenn eine Seite bestimmte Bedingungen vorschlägt und die andere diese akzeptiert, gibt es einen gültigen Vertrag. Natürlich gibt es Grenzen, wo die eine Seite die andere übervorteilt, und wo dann das Gesetz Grenzen setzt. Aber grundsätzlich herrscht in allen zivilisierten Ländern Vetragsfreiheit, d.h. ich kann mit jedem Verträge jeglichen Inhalts schließen oder auch nicht.
Bei Software haben sich im Mehrbenutzer- und Mandantenbetrieb verschiedene grundsätzliche Lizenzmodelle durchgesetzt, die je nach spezifischer Anwendersituation mal besser und mal schlechter sind. Das reicht von Komplettlizenzen (immer ungünstig für Anwender mit wenig Benutzern) über Lizensierung nach Servern, Prozessoren, gleichzeitigen Nutzern oder benannten Nutzern in Staffeln oder konkret. Dazu kommen dann eben noch Lizensierungen nach Mandanten, Verarbeitungsvolumina, … Teilweise handeln Firmen auch jeden konkreten Einzelfall individuell aus und es gibt durchaus Szenarien, wo Software für Erdnüsse überlassen wird, und nur an Anpassungen und Installation sowie Wartung verdient wird. Ist alles grundsätzlich zulässig.
Ein Beispiel für eine Lizensierung nach Mandanten und Benutzern wären z.B. die größeren Programme von SAGE, die es als Einzelplatz und Mehrplatzlizenz gibt, wobei die Mehrplatzlizenz nach Concurrend Usern in Stufen gerechnet wird. Zudem gibt es eine auf wenige Mandanten eingeschränkte Version und eine hierin unbeschränkte Version.
Gruß vom Wiz
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