Beleidigung

Hallo zusammen,

mir ist nicht ganz klar warum man z.B. bei Beleidigung eine Anzeige bei der Polizei machen kann. Das geht dann an die Staatsanwaltschaft und wird mangels öffentlichen Interesse irgendwann eingestellt.

Welchen Vorteil oder überhaupt Sinn macht sowas?
Wieviele Personen muss ein Vorfall grob betreffen, damit die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse sieht,
oder gibt es bestimmte Tricks?

Gruß
Thomas

Hallo.

mir ist nicht ganz klar warum man z.B. bei Beleidigung eine
Anzeige bei der Polizei machen kann. Das geht dann an die
Staatsanwaltschaft und wird mangels öffentlichen Interesse
irgendwann eingestellt.

Man darf schon Leute beleidigen. Gegenüber Würdenträgern sollte man sich derartige Kraftausdrücke aber besser verkneifen.

Welchen Vorteil oder überhaupt Sinn macht sowas?
Wieviele Personen muss ein Vorfall grob betreffen, damit die
Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse sieht,
oder gibt es bestimmte Tricks?

Ich kennen einen:„Wenn ich der Herr XYZ wäre, würde ich Sie ein nennen“. Aber da man die besagte Person ja nun mal nicht ist…
Der BGH müsste mehr zum Thema haben: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

HTH
mfg M.L.

Ich kennen einen:„Wenn ich der Herr XYZ wäre, würde ich Sie
ein nennen“. Aber da man die besagte Person
ja nun mal nicht ist…

Hallo M.L.

nehmen wir mal den umgehrten Fall.
Jemand wurde schriftlich beleidigt und möchte sich wehren.

Interessanter Link

Gruß
TF

Man darf schon Leute beleidigen.

Nein: § 185 StGB.

Ich kennen einen:„Wenn ich der Herr XYZ wäre, würde ich Sie
ein nennen“. Aber da man die besagte Person
ja nun mal nicht ist…

Na ja, Beleidigung ist die Kundgabe einer Nicht- oder Missachtung. Und wenn damit jemand zum Ausdruck bringen will, dass er SELBST das so sieht, sehe ich nicht, wieso das keine Beleidigung sein sollte.

Levay

Hi,

nehmen wir mal den umgehrten Fall.
Jemand wurde schriftlich beleidigt und möchte sich wehren.

du meinst in einem brief?
Bringt meines wissens nicht viel, da die ehre in einem mehr oder minder öffentlichen rahmen angegriffen sein muss…

Sag ich z.b. zu einer ex, sie sei ein „flittchen“ und da steht nur ihre beste freundin bei, ist das alles halb so schlimm.
Mach ich das gleiche aber am mikro im festzelt, dann sieht die sache schon wieder anders aus…

LG Alex:smile:

Bringt meines wissens nicht viel, da die ehre in einem mehr
oder minder öffentlichen rahmen angegriffen sein muss…

Wie kommst du darauf?

Levay

Hallo
Beleidigungen bei der Polizei anzuzeigen bringt außer bei Würdenträgern, in der Öffentlichkeit oder im Straßenverkehr nichts.
Aber ich würde eine Privatklage einreichen, mit Zeugen müßte die zu gewinnen sein. Urteil dann evtl Schadenersatz, öffentliche Entschuldigung
Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Guten Morgen.

Nein: § 185 StGB.

Okay, ich hätte es differenzierter ausdrücken sollen: http://www.seltsame-kurzgeschichten.de/artikel_690.htm -> „Man darf seine Mitmenschen nicht ungestraft beleidigen“ Es sei denn, da ist wieder was geändert worden…

Na ja, Beleidigung ist die Kundgabe einer Nicht- oder
Missachtung. Und wenn damit jemand zum Ausdruck bringen will,
dass er SELBST das so sieht, sehe ich nicht, wieso das keine
Beleidigung sein sollte.

Wenn ich der Donald Duck wäre, würde ich sagen, dass man seinen eigenen Namen vor eine Beleidigung setzen sollte.

HTH
mfg M.L.

Wieviele Personen muss ein Vorfall grob betreffen, damit die
Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse sieht,
oder gibt es bestimmte Tricks?

Ich kennen einen:„Wenn ich der Herr XYZ wäre, würde ich Sie
ein nennen“. Aber da man die besagte Person
ja nun mal nicht ist…

Auf den schlauen Gedanken sind schon andere gekommen. Das funktioniert ist, weil der Wille, der dahintersteht (also Herabsetzung des Gegenübers), eindeutig erkennbar ist.

Gruß,
Christian

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du meinst in einem brief?
Bringt meines wissens nicht viel, da die ehre in einem mehr
oder minder öffentlichen rahmen angegriffen sein muss…

Das ist schlicht und ergrweifend falsch. Man erinnere sich nur an die Fälle, in denen schon das Tippen an die Stirn in Richtung des gegnerischen Fahrzeugs reichte, um eine Verurteilung herbeizuführen.

Gruß,
Christian

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Mal zurück gefragt: Ist eine Beleidigung überhaupt mit Körperverletzung, Betrug, Totschlag, etc. vergleichbar. Also noch einfacher gefragt: Wen interessiert es, wenn Person A den Nachbarn B als „A…“ oder sonst etwas bezeichnet? Wenn es nach mir ginge, würde ich solche Fälle generell aus dem StGB nehmen.

Entweder ist jede Beleidigung eine strafbare Handlung oder gar nicht. Momentan läuft es aber darauf hinaus, dass beispielsweise die Beleidigung eines Beamten verfolgt wird und saftig bestraft werden, während Beleidigungen unter Nachbarn im Vorfeld eingestellt werden. Abgesehen davon, dass Beamte ein dickeres Fell haben sollten, stellt bereits diese Tatsache schon eine unglaubliche Ungleichbehandlung dar. Warum also die einfachen Beleidigungen überhaupt noch als Straftatbestand sehen und nicht einfach als das, was es ist: Privatsache zwischen zwei Privatpersonen, die zivilrechtlich geklärt werden kann.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Mal zurück gefragt: Ist eine Beleidigung überhaupt mit
Körperverletzung, Betrug, Totschlag, etc. vergleichbar. Also
noch einfacher gefragt: Wen interessiert es, wenn Person A den
Nachbarn B als „A…“ oder sonst etwas bezeichnet? Wenn es
nach mir ginge, würde ich solche Fälle generell aus dem StGB
nehmen.

Mal angenommen, Du hast Kinder, die von einem Nachbarn auf das Übelste beschimpft und beleidigt werden. Wäres Dir das auch egal? Und wenn wir erst einmal die Beleidigung grundsätzlich straffrei stellen, dann sind ja ein paar Anrempler oder mal eine auf die Fresse auch nicht so schlimm, was?

Hi,

Wie kommst du darauf?

ich habe das so widergegeben, wie es mE aus dem StGB hervorgeht.
Es sagt explizit „in der öffentlichen meinung herabwürdigen“. Nun, dafür ist doch erstmal eine öffentlichkeit notwendig.
Der stinkefinger im auto geht doch eher in richtung nötigung. Ich kann mich aber auch irren und lass mich gern aufklären…

LG Alex:smile:

Mal angenommen, Du hast Kinder, die von einem Nachbarn auf das
Übelste beschimpft und beleidigt werden. Wäres Dir das auch
egal? Und wenn wir erst einmal die Beleidigung grundsätzlich
straffrei stellen, dann sind ja ein paar Anrempler oder mal
eine auf die Fresse auch nicht so schlimm, was?

Meine Kinder können darauf adäquat reagieren.

Und von „ein paar auf die Fresse“ war nicht die Rede.

Im Übrigen ging es nicht um akzeptabel oder nicht und ob es einem egal sein soll, sondern darum, ob es etwas im Bereich des Strafgesetzbuches zu suchen hat oder nicht besser im Zivilrecht aufgehoben wäre. Abgesehen davon scheinst du meine Antwort nicht so recht begriffen zu haben: es ging darum, dass die Staatsanwaltschaft Beleidigungen nicht verfolgt, wenn es um Privatpersonen geht - im Gegensatz zu einem Beamten. Warum also nicht gleich aus dem StGB herausnehmen. Oder passt es dir vielleicht, dass der Nachbar dein Kind beschimpft und straffrei ausgeht, während du, wenn du von einem Beamten dumm angemacht wirst und dir etwas herausrutscht 10.000 Euro zahlen musst?

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Nein, bitte § 185 StGB lesen!

Levay

reichlich polemisch (owT)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi, (

Quellen bitte

Momentan läuft es aber darauf hinaus, dass
beispielsweise die Beleidigung eines Beamten verfolgt wird und
saftig bestraft werden, während Beleidigungen unter Nachbarn
im Vorfeld eingestellt werden. Abgesehen davon, dass Beamte
ein dickeres Fell haben sollten, stellt bereits diese Tatsache
schon eine unglaubliche Ungleichbehandlung dar.

Hallo,

bitte Quellen für deine Aussagen nennen. Ansonsten kann dies nur unter Stammtischparole abgehakt werden …

Gruß

Matthias

bitte Quellen für deine Aussagen nennen. Ansonsten kann dies
nur unter Stammtischparole abgehakt werden …

Hallo Matthias,

so habe ich es bisher allerdings auch nur erlebt.
Eine Ausnahme bilden noch Politiker oder Schauspieler.
Na gut - und Kollegen oder der Chef.

Mich würde da eher eine Quelle von Dir interessieren.
Wo ist die Staatsanwaltschaft bei privaten Rangeleien aktiv geworden,
oder besser : Warum!

Ich kenne nur einen Fall, da wurde eine Bekannte von ihrem Nachbarn verletzt. Verfahren wurde eingestellt, erst als sie nachweisen konnte das dieser schon mehrere Personen in den letzten Monaten angegriffen hatte, wurde ein öffentliches Interesse gesehen.

Gruß
Thomas

Sag ich z.b. zu einer ex, sie sei ein „flittchen“ und da steht
nur ihre beste freundin bei, ist das alles halb so schlimm.
Mach ich das gleiche aber am mikro im festzelt, dann sieht die
sache schon wieder anders aus…

LG Alex:smile:

Hallo Alex,

es könnte auch eine Email sein, und die geht z.B. an mehrere Personen gleichzeitig.

Dein Beispiel mit dem Zelt ist witzig.
Ich stell mir das gerade mal vor:
"Hey Tanja, was ich Dir schon immer mal sagen wollte. . . :smile:

Gruß
Thomas