hallo hallo!
beim Annähern an eine #rote#Ampel mit meinem Moped erkenne ich eine Lücke zwischen den ersten Fahrzeugen.Darf ich an den wartenden Fahrzeugen vorbeifahren und mich in die Lücke einordnen
mit frdl.Getöse wkla
Meines Erachtens liegt hier ein Vorbeifahren nach § 6 StVO vor, das grundsätzlich nicht verboten ist. Aber:
An einer Ampel dürften in der Regel die Fahrbahnmarkierungen (durchgezogen im näheren Bereich der Ampel) ein Wiedereinordnen verbieten. Auch Leitlinien (gestrichelte Markierungen) dürfen nur überfahren werden, wenn keine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer besteht. Gibt es mehrere Fahrbahnen in eine Richtung, ist das Benutzen der Gegenfahrbahn zum Überholen allerdings verboten, selbst wenn diese nur durch Leitlinien vom Gegenverkehr getrennt sind.
Meines Erachtens liegt hier ein
Vorbeifahren nach § 6 StVO vor, das
grundsätzlich nicht verboten ist
Hallo, ein vorbeifahren ist es, wenn am ruhenden verkehr vorbeigefahren wird. An der Ampel stehende Fahrzeuge sind nicht im ruhenden verkehr, sondern im fließenden. Parkende Fahrzeuge befinden sich im ruhenden Verkehr, bei denen handelt es sich um vorbeifahren. Bei den anderen ist es überholen. Motorradfahrern ist es verboten, auf der selben Spur befindliche Pkw zu überholen.
Gruß
roleover
Jetzt, wo Du es sagst, in § 6 heißt es „haltendes“ Fahrzug, an der Ampel hält man ja nicht im Sinne der StVO. Ist im Prinzip aber egal, da auch Überholen grundsätzlich erlaubt ist - die Einschränkungen mit den Fahrbahnmarkierungen sind also grds. dieselben, es darf nicht behindert werden, es muß geblinkt werden, man muß sobald wie möglich wieder rechts einscheren. Und man darf es nicht, wenn ein Schild es verbietet oder es auf der eigenen Fahrbahn mehr als eine Fahrspur gibt und man sozusagen auf der Gegenfahrbahn überholen und dann wieder auf der linken Spur einscheren will.
Hi,
da Ihr das alles wisst, könnt Ihr mir bestimmt auch beantworten ob es erlaubt ist zwischen den Autos bis zur Ampel vorzufahren, wenn es zwei Spuren für eine Fahrtrichtung gibt. Natürlich nur solange die Autos stehen.
MAx
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es ist … *tätääää* verboten !!!
so, damit ihr’s wisst. Ich mach’ grade den 'torradführerschein *stolzbin* und habe übermorgen Theorie. Deshalb weiss ich’s ganz genau.
Es ist verboten, sich vorzudrängeln… an stehenden Auto’s bis vor die Ampel zu fahren. Ausserdem ist’s gefährlich *bla…*.
Wenn die Auto’s noch rollen, dann ist’s überholen (wenn die Fahrbahnmarkierung … usw. es zulaesst) und somit erlaubt. Ansonsten hintendran einordnen.
Das gleiche gilt fuer 2 Fahrstreifen. Sonst noch Fragen zur Theorie??? *gier*.
Annette (mit Rudi’s Account)
Beweise, Watson!
Es ist verboten, sich vorzudrängeln… an
stehenden Auto’s bis vor die Ampel zu
fahren. Ausserdem ist’s gefährlich
Na, ist es denn die Möglichkeit … Wo steht das denn? Jetzt bin ich aber neugierig, Dein Fahrlehrer weiß das doch bestimmt …
Ja, ich weiss das auch *strahl*. Wenn man sich vordrängelt hat man ja keine ausreichende Lücke… Nur weil ein 2-Räder schmäler ist als ein Auto hat er/sie/es nicht gleich mehr Rechte. Steht ausserdem (wenn’s genau wissen willst) im Faaaaaaaschulbuuuuuuch *Paragraph weiss ich nicht und Seite auch nicht und wenn Du in den Bögen was falsches ankreuzl’n tust, dann fällst’e durch. Also muss ich ja Recht haben. Willst Du die Telefonnummer von meinem Fahrlehrer???
Annette (mir Rudi’s account)
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Unabhängig der Rechtslage ist für mich (aktiver Fahrer) das vorbeifahren an haltenden Autos eine Form von passive Sicherheit. Denn wenn ich als letzter vor einer Ampel stehe, sehe ich bei einem Auffahr-Unfall ganz übel aus.
Aber bitte vorsichtig vorbeifahren, dann fühlt sich in der Regel auch keiner belästigt.
Peter.P.
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ich glaubs Dir ich glaubs Dir. *rechthabe*
gruß
roleover
Stefan, hol’ mal den Wagen…
…na dann ist ja gut. Sonst haette ich Dir meinen Fahrlehrer auf den Pelz gehetzt…
Rechthabe-nette (mit Rudi’s account)
Hallo, ein vorbeifahren ist es, wenn am
ruhenden verkehr vorbeigefahren wird. An
der Ampel stehende Fahrzeuge sind nicht
im ruhenden verkehr, sondern im
fließenden. Parkende Fahrzeuge befinden
sich im ruhenden Verkehr, bei denen
handelt es sich um vorbeifahren. Bei den
anderen ist es überholen. Motorradfahrern
ist es verboten, auf der selben Spur
befindliche Pkw zu überholen.
Gruß
roleover
Hallo Roleover!
Bei Deiner Antwort stimmt aber auch wirklich nichts -
Nimm es nicht böse, aber Verkehrsrecht scheint nicht Dein Spezialgebiet zu sein.
Man muß hier nicht jede Frage beantworten.
Gruß
GrasdeHopper
Hallo GrasdeHopper,
natürlich nehme ich es nicht übel. Jeder macht fehler, aber wo liege ich denn so falsch? Wenn Du weiter unten schaust, siehst Du, das meine Antwort richtig ist.
Wie siehst Du denn die Lage?
Gruß
roleover *derjetztziemlichneugierigist*
Hallo Roleover!
Man überholt ein Fahrzeug, wenn es sich in dieselbe Richtung fortbewegt.
Und dieses Ding muß auch noch ein maschinenangetriebenes Landfahrzeug sein, das nicht an Schienen gebunden ist.
Müssen Fahrzeuge verkehrsbedingt halten
(z.B. rote Ampel, Verkehrsstau), gilt es entsprechend.
Hat ein Fahrzeug aber z. B. bereits angezeigt, daß es abbiegen wird,fährst Du an dem Fahrzeug vorbei - das ist kein Überholvorgang -.
Ein Vorbeifahren ist also durchaus möglich, wenn sich beide Fahrzeuge in der Bewegung befinden.
Grundsätzlich ist es Motorradfahrern nicht verboten, auf dem selben Fahrstreifen befindliche PKW zu überholen.
Lediglich ein entsprechender Seitenabstand
(1,50 m) ist erforderlich.
Es gibt solche Verkehrsführungen durchaus.
Gruß
GrasdeHopper