Trennungsjahr/neuer versuch

also: wenn ein ehepaar,das in trennung lebt,nach dem trennungsjahr es nochmal miteinander versuchen wollen(aber in getrennten wohnungen lebend); auf welche besonderheiten müssen sie dann achten ohne das dieser versuch auf dieses trennungsjahr „angerechnet“ wird;dh:sich das trennungsjahr verlängert wenn sie merken sollten, dass es doch nicht klappt?

Hallo,

sollte es kurzfristig zu einem Versöhnungsversuch kommen, beginnt im Falle des erneuten Scheiterns das Trennungsjahr nicht von neuem.

LG
Rocco

Grundsätzlich
gilt auch in Familiensachen die Dispositionsmaxime, d.h. ein Richter legt das zugrunde, was die Parteien ihm übereinstimmend berichten.

Wenn sich die Partner also einig sind, daß sie schnell geschieden werden wollen, können sie auch übereinstimmend im Scheidungsantrag erklären, daß sie bereits seit einem Jahr getrennt leben - es werden dann keine Nachforschungen o.ä. angestellt.
Genauso muß man einen Versöhnungsversuch auch nicht erwähnen - dann ist es so, als hätte es ihn nie gegeben.

Ciao, Wotan

P.S.: Dies ist eine reine Darstellung, keine Anstiftung zu irgendwas :wink:

Genauso muß man einen Versöhnungsversuch auch nicht erwähnen -
dann ist es so, als hätte es ihn nie gegeben.

Kann man aber bedenkenlos machen, denn wie gesagt wird dadurch das Trennungsjahr nicht unterbrochen.
Es soll ja auch Partner geben, die nicht geschieden werden wollen und auf diesen Versuch mit der Hoffnung hinweisen, das eine Scheidung so hinausgezögert oder verhindert werden kann.

LG
Rocco

hallo und danke für die schnelle hilfe, aber ich wollte wissen, wie es NACH dem trennungsjahr aussieht?! dawährend ist klar, dazu ist das trennungsjahr ja auch da! das ehepaar ist noch nicht geschieden aber das trennungsjahr ist rum.können sie solange „testen“ wie sie wollen?

vielleicht kennt ihr euch damit ja auch aus…
sorry habs blöd formuliert:smile:

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hallo und danke für die schnelle hilfe, aber ich wollte
wissen, wie es NACH dem trennungsjahr aussieht?! dawährend ist
klar, dazu ist das trennungsjahr ja auch da! das ehepaar ist
noch nicht geschieden aber das trennungsjahr ist rum.können
sie solange „testen“ wie sie wollen?

m.E. ist hier auch davon auszugehen, das es wie im Trennungsjahr gehandhabt wird.
Naja, ein Test von 3 Jahren wird dem Richter wohl spanisch vorkommen.
Wie gesagt, kurzfristige Unterbrechnungen der Trennungszeit lassen das Trennungsjahr nicht neu beginnen, wobei kurzfristig nicht näher beschrieben ist.

LG
Rocco