Liebe Wissende,
folgende Situation:
Bei einer Firma A wurde von einer anderen, bis dahin unbekannten Firma B, die in keinem Verhältnis zu A steht, ein 2-achsiger PKW-Anhänger ohne Aufbauten ohne Wissen und ohne Einverständnis von A abgestellt.
Da das Firmengelände recht weitläufig ist, ist erst nach (wohl gut) 6 Wochen das Abstellen dieses Fremd-Anhängers festgestellt worden.
A hat daraufhin über eine Halteranfrage bei der Polizei den Besitzer, Firma B, ausfindig gemacht. Eine Kontaktaufnahme per Telefon ist bisher gescheitert.
Wie sollte weiter vorgegangen werden? Könnte man bei dem Anhänger von einem Fundstück ausgehen, dass man nach einer bestimmten Frist versteigern kann?
Kann man B bestimmte Aufwands-Kosten für das unberechtigte Abstellen in Rechnung stellen?
Ich bin auf Eure Antworten gespannt!
Danke vorab,
Mike
Grundsätzlich ist (auch ein abgemeldetes und herrenlos entsorgtes) KFZ keine Fundsache.
In einem solchen Fall wie oben geschildert hat A den schwarzen Peter gezogen, er muß für alle Kosten aufkommen und kann diese bei B einfordern. Nur wenn B mittellos ist, dann bleibt er auf die Kosten sitzen.
Die einfachste aber unerlaubte Methode wäre das Verbringen auf einen öffentlichen Parkplatz …
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Mike,
als Eigentümer eines Privatgeländes bestimmst du,was sich hierauf
„abspielt“…(im Bürgerlichen Gesetzbuch nennt sich der geschilderte
Vorfall „Besitzstandsstörung“…)
Derjenige kann nun entweder das Fahrzeug abschleppen lassen oder vom
Eigentümer „Parkgebühren“ verlangen.
Problematisch in beiden Fällen ist,das derjneige zum
a) Abschleppen
erst einmal in Vorkasse treten must…
b) Parkgebühren
diese (wie auch unter a) ) Anwaltlich einklagen mußt…
Daher empfiehlt es sich,das Gelände mit Schranken oder Toren zu sichern, denn damit muß sich jeder zunächst einmal beim Besitzer
melden,wenn er das Gelände betreten/verlassen will…
Außerdem möchte ich auch auf den Punkt der „illegalen“ Müllentsorgung
hinweisen…schon aus diesem Grunde sollte das Befahren des Geländes
nur „Berechtigten“ Personen möglich sein…
Ansonsten könnte es nämlich für den Besitzer „teuer“ werden…
(Man denke nur an Kühlschränke/Leuchtstoffröhren usw.,wo hohe
Entsorgungskosten anfallen).
mfg
Frank
Danke für Eure Antworten!
An Frank:
b) Parkgebühren
Weißt Du wie hoch man die Parkgebühren ansetzen kann (es wäre interessant dies einem Zettel hinzufügen, über den man den Besitzer auffordert sich zu melden). Gibt es Quellen/Urteile, in denen eine entsprechende Parkgebühr, bzw. deren Höhe nachzulesen ist?
Viele Grüße
Mike
Hallo Mike,
sowas solltest du über einen Anwalt erledigen lassen.
Es kommt ja auf die Art des Fahrzeuges an.
Von einem Pkw gehen ja zum B.längst nicht so große Gefährdungen aus wie von einem abgestellten Tank-Container oder Stückgut-Anhänger z.B.
mfg
Frank