Wenn eine Wohnstraße in beiden Richtungen mit entsprechenden Verkehrstafeln (Durchfahrtverbotsschild mit darunterliegendem Hinweis: „Außer Anrainer und Ermächtigte“) als Anrainerstraße deklariert wird, dürften theoretisch ja nur mehr „echte“ Anrainer durch die Straße fahren. Was passiert dann aber mit Besuchern, die Bewohner der Straße mit dem Auto aufsuchen wollen? Können diese bei Polizeikontrollen belangt werden? Und kann der Hinweis, „ich besuche nur meinen Bekannten XYZ…“ nicht von jedem missbraucht werden, der wirklich nur durchfahren will?
Danke!
Luma
Wenn eine Wohnstraße in beiden Richtungen mit entsprechenden
Verkehrstafeln (Durchfahrtverbotsschild mit darunterliegendem
Hinweis: „Außer Anrainer und Ermächtigte“) als Anrainerstraße
deklariert wird, dürften theoretisch ja nur mehr „echte“
Anrainer durch die Straße fahren.
Anrainer und ermächtigte sind die Anwohner und ihre ermächtigten, wie z.B. ihre Besucher.
Was passiert dann aber mit
Besuchern, die Bewohner der Straße mit dem Auto aufsuchen
wollen? Können diese bei Polizeikontrollen belangt werden?
Selbstverständlich nicht.
Und
kann der Hinweis, „ich besuche nur meinen Bekannten XYZ…“
nicht von jedem missbraucht werden, der wirklich nur
durchfahren will?
Könnte passieren.
LG
Rocco