Hallo,
ich habe eine Frage zu einem Sachverhalt, wo ich nicht so recht weiterkomme. Angenommen es gaebe einen allein lebenden Mann. Dieser Mann hat eine Tochter namens Brunhild und eine Nichte namens Kunigunde, die Tochter seiner Schwester Feodora. Weiterhin lebt bei dem Herren eine Katze namens Mausi. Seiner geliebten Nichte hat er aus unerklaerlichen Gruenden ebenfalls diesen Namen gegeben. Irgendwann setzt der Herr handschriftlich sein Testament auf:
„Mein letzter Wille!
Alles was ich liebe ist Mausi. Sie soll es gut haben. Mausi soll mein Erbe sein.“
Kurz darauf stirbt er. Die Katze kann nicht erben. Sie ist ja ein Tier. Was ist aber mit Brunhild und Feodora?
das ist doch ganz einfach: Wenn Mausi zweifelsfrei klarmachen kann, dass sie als Erbin eingesetzt wurde, erbt sie und die Tochter erhält den Pflichtteil. Andernfalls müsste das Testament als ungültig erklärt werden, dann erbt die Tochter, alle anderen gehen leer aus. Die Schwester taucht hier nur auf, um Verwirrung zu stiften. Sollte allerdings die Schwester vorher die Tochter umbringen, dann würde sie erben, aber natürlich nur, wenn Mausi aus dem Spiel raus ist. Andernfalls wäre der Mord vergebens.
Sollte allerdings die Schwester vorher die Tochter umbringen, dann würde sie erben
Hi,
würde sie m.E. nicht, denn sie wäre erbunwürdig (ist man m.W. nicht nur, wenn man dem Erblasser nach dem Leben trachtet, sondern auch einem vorrangigen Erben)
Ansonsten sieht mir die Frage eher wie ein fiktiver Fall aus einer Hausarbeit etc. aus.
„Mein letzter Wille!
Alles was ich liebe ist Mausi. Sie soll es gut haben. Mausi
soll mein Erbe sein.“
Meine Laienmeinung: Das Testament ist ungültig oder nichtig oder wie auch immer, weil daraus nicht eindeutig hervorgeht, wer erben soll, bzw. es hört sich an, als ob die Katze erben soll, und das geht ja nicht. Somit tritt die gesetzliche Erbfolge ein, also erbt die Tochter alles.
schtümmt natürlich, aber dazu müsste man den Mord erstmal nachweisen. Bekanntlich ist jeder Mörder davon überzeugt, das perfekte Verbrechen zu begehen.
Ansonsten sieht mir die Frage eher wie ein fiktiver Fall aus einer Hausarbeit etc. aus.
ist das ein Klausur-/Hausarbeitenfall? Dann solltest Du da schon selbst erst einmal anfangen und dann ggf. konkrete Fragen zu Einzelproblemen stellen. Anderer Leuter Hausarbeiten werden hier nicht erledigt.
Klar ist aber auf jeden Fall, dass hier gar nichts klar ist, denn die Zweideutigkeit des Testaments muss auf jeden Fall geklärt werden. Ist es ein Klausurfall, wird man dies nicht erreichen können. Dann viel Spaß!
Gruß vom Wiz
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Dieses Testament ist tatsächlich problematisch. Wenn nicht gewiss ist, wer damit gemeint ist, dann kann man auch auf außerhalb der Testamentsurkunde liegende Umstände zurückgreifen. Es muss dann jedoch ein Anklang im Testament zu finden sein, was wohl hier nicht der Fall ist.
Es gibt eine Zweifelsregelung § 2073 BGB
"Mehrdeutige Bezeichnung
Hat der Erblasser den Bedachten in einer Weise bezeichnet, die auf mehrere Personen paßt, und läßt sich nicht ermitteln, wer von ihnen bedacht werden sollte, so gelten sie als zu gleichen Teilen bedacht."
Dies ist aber nur auf natürliche Personen anwendbar. Man könnte also denken, dass es zunächst einmal so aussieht Hälfte Katze, Hälfte Nichte. Da die Katze nicht erben kann, könnte dies als Auflage gesehen werden. Stellt sich die Frage, ob jetzt die Hälfte der Katze auf die Nichte übergeht oder ob für diese Hälfte die gesetzliche Erbfolge eintreten würde. Ich würde fast sagen, dass der Erblasser seine gesetzlichen Erben ausschließen wollte, so dass die Nichte Alleinerbin wäre, belastet mit einer Auflage.