Hallo,
muß man bis zu einem bestimmten Streitwert eigentlich einen Obmann aufsuchen (was ja meistens
sinnvoll ist), und kann dann das Gericht die Klage abweisen, wenn nicht vorher die
Schiedsstelle aufgesucht wurde?
Danke schon mal,
Fritz
Hallo,
muß man bis zu einem bestimmten Streitwert eigentlich einen
Obmann aufsuchen (was ja meistens
sinnvoll ist), und kann dann das Gericht die Klage abweisen,
wenn nicht vorher die
Schiedsstelle aufgesucht wurde?
Nein.
Allerdings gibt es seit 5 Jahren die in bestimmten Fällen dem Gerichtsverfahren vorgeschaltete obligatorische Schlichtung, vgl. z.B.
http://www.anwalt-bauer.de/public/re_2100_0020900.htm
für Bayern.
Ciao, Wotan