Anrechnung 'Einmalzahlung' Anrechnung auf ALG
Von: , Frage gestellt am Fr, 21. Jul 2000
Seit 21. Juni 2000 gibt es eine Verfassungsgerichtsentscheidung, daß Einmalzahlungen auf das Arbeitslosengeld anzurechnen sind. Die Arbeitsämter sollen ab sofort alle noch nicht rechtkräftigen Altfälle der Lohnersatzleistungen rückwirkend pauschal um 10 % erhöhen. bei laufenden leistungsfällen soll das entsprechend gelten.
Meine Fragen: Gilt das für alle Arbeitslosengeldleistungen gelten? Auch für Arbeitslose, die keine Einmalzahlungen erhalten haben?
Wie kann man seinen Anspruch nachweisen?
Wer kann helfen?
Besten Dank Gruß Elle
