Anrechnung 'Einmalzahlung' Anrechnung auf ALG

Seit 21. Juni 2000 gibt es eine Verfassungsgerichtsentscheidung, daß Einmalzahlungen auf das Arbeitslosengeld anzurechnen sind. Die Arbeitsämter sollen ab sofort alle noch nicht rechtkräftigen Altfälle der Lohnersatzleistungen rückwirkend pauschal um 10 % erhöhen. bei laufenden leistungsfällen soll das entsprechend gelten.
Meine Fragen: Gilt das für alle Arbeitslosengeldleistungen gelten? Auch für Arbeitslose, die keine Einmalzahlungen erhalten haben?
Wie kann man seinen Anspruch nachweisen?
Wer kann helfen?
Besten Dank Gruß Elle

Immer mit der Ruhe

Seit 21. Juni 2000 gibt es eine
Verfassungsgerichtsentscheidung, daß Einmalzahlungen auf das
Arbeitslosengeld anzurechnen sind.
Meine Fragen: … Gilt das auch für Arbeitslose, die keine Einmalzahlungen erhalten haben?

Natürlich nicht. „Einmalzahlungen“ sind Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, 13. Monatsgehalt etc. Wer nur stupide seinen Monatslohn bekam und jetzt arbeitslos ist, hat von der Entscheidung nichts.

Wie kann man seinen Anspruch nachweisen?

Mit Deinen Lohnbescheinigungen, aus denen hervorgeht, wieviel Einmalzahlungen Du erhalten hast.

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