Anrechnung 'Einmalzahlung' Anrechnung auf ALG

Von: , Frage gestellt am Fr, 21. Jul 2000

Seit 21. Juni 2000 gibt es eine Verfassungsgerichtsentscheidung, daß Einmalzahlungen auf das Arbeitslosengeld anzurechnen sind. Die Arbeitsämter sollen ab sofort alle noch nicht rechtkräftigen Altfälle der Lohnersatzleistungen rückwirkend pauschal um 10 % erhöhen. bei laufenden leistungsfällen soll das entsprechend gelten.
Meine Fragen: Gilt das für alle Arbeitslosengeldleistungen gelten? Auch für Arbeitslose, die keine Einmalzahlungen erhalten haben?
Wie kann man seinen Anspruch nachweisen?
Wer kann helfen?
Besten Dank Gruß Elle

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Immer mit der Ruhe

    Seit 21. Juni 2000 gibt es eine
    Verfassungsgerichtsentscheidung, daß Einmalzahlungen auf das
    Arbeitslosengeld anzurechnen sind.
    Meine Fragen: ... Gilt das auch für Arbeitslose, die keine Einmalzahlungen erhalten haben?
    Natürlich nicht. "Einmalzahlungen" sind Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, 13. Monatsgehalt etc. Wer nur stupide seinen Monatslohn bekam und jetzt arbeitslos ist, hat von der Entscheidung nichts. Wie kann man seinen Anspruch nachweisen?
    Mit Deinen Lohnbescheinigungen, aus denen hervorgeht, wieviel Einmalzahlungen Du erhalten hast.

    Django

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