Hallo,
kann mir jemand sagen, wo es steht,
dass ich eine Mängelrüge nach spätestens
14 Tagen nach Kenntniserlangung dem Verkäufer mitteilen muss.
Im BGB habe ich unter Kauf nichts gefunden.
Oder habe ich nur die falsche Brille?
Gruß
an alle
Karl Heinz Schmitz
Die Frist gibt es nicht. Sie wird öfter im Handelsverkehr als Ausschlußfrist für §§ 377 ff. HGB vereinbart. Im normalen Kauf kann sie natürlich auch vereinbart werden für offensichtliche Mängel, auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zwei Wochen sind dann bei vorgeschriebener schriftlicher Rüge möglich.
Für sonstige Mängel, also versteckte, geht dies aber nicht in allgemeinen Geschäftsbedingungen, siehe § 11 Nr. 10 e AGBG