Unfall beim Reitunterricht - wer haftet?

Hallo

angenommen, ein 12-jähriges Kind hat Reitunterricht, das Pferd stürzt (das Kind natürlich mit). Das Kind hat große Schmerzen. Die Reitlehrerin sagt, das geht nach 1-2 Wochen vorbei. Das Kind soll direkt wieder aufs Pferd (damit es keine Angst entwickelt), danach ist der Fall für die Reitlehrerin wohl erledigt.

Das Kind wohnt jedoch in der fraglichen Zeit nicht zu Hause, sondern ist zu Besuch bei der Familie ihrer Freundin. Die Eltern dieser Freundin gehen weder mit dem Kind zum Arzt, noch benachrichtigen sie die Eltern, sondern behandeln die Schmerzen selbst mit homöopathischen Mitteln.

Nach einer Woche erfährt die Mutter von dem Reitunfall, es wird jedoch gesagt, es tue schon fast gar nicht mehr weh. Die Mutter geht allerdings auch nicht sofort zum Arzt, da es schon eine Woche her ist und „eigentlich nicht mehr weh tut“, sondern erst ca. 2 Wochen später, da es jetzt immer noch ab und zu wehtut.

Der Arzt macht ein Roentgenbild, auf dem nichts zu sehen ist, und sagt, wenn es in drei bis vier Wochen immer noch wehtut, dann solle man wiederkommen.

Nach dieser Zeit scheint es eigentlich ok zu sein.

Nach ca. einem halben Jahr treten beim Sportunterricht am gleichen Fuß wieder Schmerzen auf. Jetzt geht man mit dem Kind endlich zum Orthopäden, der feststellt, dass es wohl ein Bänderriss war, der möglicherweise nach so langer Zeit auch nicht mehr zu heilen ist, man könne es aber versuchen.

Angenommen, es wäre alles so passiert, wie hier beschrieben, würde da irgendjemand haften, außer dem Kind, der Krankenkasse und z. T. den Eltern?

Viele Grüße Thea

Angenommen, es wäre alles so passiert, wie hier beschrieben,
würde da irgendjemand haften, außer dem Kind, der Krankenkasse
und z. T. den Eltern?

Ähm, warum? Wer sollte hier versagt haben? Wenn selbst am Röntgenbild nichts zu sehen war…

Warum wird in letzter Zeit wirklich alles stets zu einem juristischen Problem?

LG
Stuffi

Hallo

Angenommen, es wäre alles so passiert, wie hier beschrieben,
würde da irgendjemand haften, außer dem Kind, der Krankenkasse
und z. T. den Eltern?

Ähm, warum? Wer sollte hier versagt haben? Wenn selbst am
Röntgenbild nichts zu sehen war…

Für einen Laien mag das ausreichen, aber ein Arzt sollte doch wenigstens auf die Idee kommen, dass es ein Bänderriss, der auf einem Röntgenbild nicht zu sehen ist, sein könnte.

Ansonsten dachte ich, dass eine Reitlehrerin möglicherweise dazu verpflichtet ist, Kinder zum Arzt zu schicken, wenn sie stürzen, und die Eltern zu informieren.

Geh davon aus, dass die Sache sofort in ärztliche Behandlung gehört hätte, und die Eltern von niemandem informiert worden sind, so dass sie keine Chance hatten, dies zu veranlassen. Und dass die Verletzung bei sofortiger Behandlung keine große Sache gewesen wäre, mit verspäteter Behandlung jedoch lebenslange Folgen haben kann (verschiedene Sportarten nicht mehr möglich, früherer Verschleiß des Fußgelenks usw., abgesehen davon monatelanges Tragen einer unbequemen Schiene notwendig)

Viele Grüße Thea

Moien,

ich würde erstmal Kontakt zur Reitschule aufnehmen und dies melden. Sofern die versichert sind wird dies der Versicherung gemeldet. Mal sehen was die dann sagt.

Allerdings habt ihr - egal wen man haftbar machen wollte - die Beweispflicht und damit an sich eh schon verloren - beweis mal wann und wo das passiert ist nach so langer Zeit! Ihr könnt lediglich evtl. den Reitunfall beweisen - nicht aber das dieser ursächlich war!

Gruß

Bernd

Hallo Thea,

Angenommen, es wäre alles so passiert, wie hier beschrieben,
würde da irgendjemand haften, außer dem Kind, der Krankenkasse
und z. T. den Eltern?

Ähm, warum? Wer sollte hier versagt haben? Wenn selbst am
Röntgenbild nichts zu sehen war…

Für einen Laien mag das ausreichen, aber ein Arzt sollte doch
wenigstens auf die Idee kommen, dass es ein Bänderriss, der
auf einem Röntgenbild nicht zu sehen ist, sein könnte.

Gut, man kann versuchen, dem Arzt einen Behandlungsfehler nachzuweisen.

Ansonsten dachte ich, dass eine Reitlehrerin möglicherweise
dazu verpflichtet ist, Kinder zum Arzt zu schicken, wenn sie
stürzen, und die Eltern zu informieren.

ähm Momente mal.

Das Kind wohnt jedoch in der fraglichen Zeit nicht zu Hause,
sondern ist zu Besuch bei der Familie ihrer Freundin. Die Eltern :::dieser Freundin gehen weder mit dem Kind zum Arzt, noch
benachrichtigen sie die Eltern, sondern behandeln die Schmerzen
selbst mit homöopathischen Mitteln.

Dies schätze ich so ein, dass die Familie der Freundin zu dieser Zeit quasie Erziehungsbeauftragte waren mit allen Rechten und Pflichten.
Dass die Reitlehrerin keine medizinische Fachkraft ist, sollte wohl jedem klar sein.

Geh davon aus, dass die Sache sofort in ärztliche Behandlung
gehört hätte, und die Eltern von niemandem informiert worden
sind,

Problem der Kommunikation mit der Familie der Freundin. Habt ihr nie telefoniert ?

spätestens hier muss sich die Mutter an die eigene Nase fassen :

Nach einer Woche erfährt die Mutter von dem Reitunfall, es wird
jedoch gesagt, es tue schon fast gar nicht mehr weh. Die Mutter
geht allerdings auch nicht sofort zum Arzt, da es schon eine Woche
her ist und „eigentlich nicht mehr weh tut“, sondern erst ca. 2
Wochen später, da es jetzt immer noch ab und zu wehtut.

Ausserdem muss man m.E. auch das Alter des Mädchens mit in die Bewertung einbeziehen. Die gutste ist in der 6. Klasse, knutscht schon mal heimlich mit nem Jungen etc., da kann sie sich auch selbst aktiv werden bzgl. Arztbesuch.

Ciao maxet.

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Hallo!

Angenommen, es wäre alles so passiert, wie hier beschrieben,
würde da irgendjemand haften, außer dem Kind, der Krankenkasse
und z. T. den Eltern?

Das kann man allgemein nicht sagen, ob jemand haftet oder nicht - es kommt auf den konkreten Fall an. Relevant ist vor allem, ob der Sturz durch rechtswidriges schuldhaftes Handeln irgendeiner Person verursacht wurde. In Frage käme da z.B. die Reitschule (die für das Verschulden der bei ihr beschäftigten Reitlehrerin haftet).

Grundsätzlich gilt immer, dass jeder für seine eigenen Schäden haftet. Fällt jemand vom Pferd, dann begründet das alleine noch keine Haftung irgendeiner Person, sondern ist ganz normales Risiko. Jeder, der reitet, ich tue das auch, weiß, dass man als Reiter, egal wie gut man ist, öfters vom Pferd fallen wird.

Ob in diesem Fall jemand zur Haftung gezogen werden kann, müsste ein Rechtsanwalt beurteilen, an den man sich, so bald wie möglich, wenden sollte.

Gruß
Tom

Hallo,

Sportvereine haben meist eine Sportversicherung, die tritt aber in der Regel erst ein, wenn bleibende Beeinträchtigungen auftreten. Sie ist auch nicht sehr hoch angesetzt, so daß man ohne eigene weitere Versicherung meistens mit relativ wenig Geld dasteht. Die Versicherung ist für schwere Schäden gedacht, ich denke Mal da fällt der Bänderriß nicht drunter.

In Baden sind die Vereien über die Arag versichert http://www.arag-sport.de/de/ und dort kann man auch nachlesen, in welchem Fall was übernommen wird. Ich weiß aber nciht, ob in Deinem Fall eine ähnliche Versicherung bestand.

Gruß
Juhe

Hallo!

Wenn es jetzt noch so wäre, dass die Verletzung auf Grund eines nach dem Unfall durch den behandelnden Arzt verursachten Kunstfehler verschlechtert wurde, wird es juristisch noch komplizierter (da gibt es für Zivil- und Strafrecht doch immer wieder so schöne Klausurfälle auf der Uni). Ich kann daher nur den Rat wiederholen, sich in diesem Fall, auch im Hinblick auf mögliche Spätfolgen, an einen Anwalt zu wenden und die Haftungsfrage zu klären.

Gruß
Tom

off topic
Hallo Maxet,
ich will mich nicht wegen dem Rechtlichen aeussern,
ich habe keine Ahnung. Aber diese Bemerkung deinerseits
legt die Vermutung nahe, dass du nicht sehr viele
11 oder 12Jaehrige kennst:

Ausserdem muss man m.E. auch das Alter des Mädchens mit in die

Bewertung einbeziehen. Die gutste ist in der 6. Klasse,
knutscht schon mal heimlich mit nem Jungen etc., da kann sie
sich auch selbst aktiv werden bzgl. Arztbesuch.

Das kann man von einem normalentwickelten Kind in diesem
Alter NICHT erwarten.

Gruesse
Elke

Hallo!

Ob in diesem Fall jemand zur Haftung gezogen werden kann,
müsste ein Rechtsanwalt beurteilen, an den man sich, so bald
wie möglich, wenden sollte.

Vielleicht sollte man davon ausgehen, dass die Familie nicht wirklich vorhat, irgendjemanden zu verklagen, sondern hauptsächlich wissen will, ob nicht irgendjemand verpflichtet gewesen wäre, entweder die Eltern zu benachrichtigen oder mit dem Kind zum Arzt zu gehen.

Es geht nicht um den Sturz vom Pferd als solcher. Dass ein solcher stattfinden kann, würde auch von den Eltern in diesem Falle als einkalkuliertes Risiko angesehen, da jeder weiss, dass sowas passieren kann. Es geht ausschliesslich um die nicht rechtzeitig stattgefundene ärztliche Behandlung.

Das Verhalten sowohl der Reitlehrerin als auch der betreuenden Familie haette hier in diesem Fall beim Kind den Gedanken nahegelegt, dass ein Arztbesuch nicht notwendig sei, sonst hätte es ja vielleicht von sich aus zu Hause angerufen.

Viele Grüße Thea

Hallo

Dass die Reitlehrerin keine medizinische Fachkraft ist, sollte
wohl jedem klar sein.

Ihr selbst aber auch. Wenn aber eine Reitlehrerin sich so bestimmt äußert, dass es in ca. 2 Wochen vorbei wäre, so kann das durchaus eine Wirkung auf das Kind haben. Sie hätte ja sagen können, dass das Kind nachher zum Arzt gehen soll oder sowas. Oder wenigstens nichts.

Geh davon aus, dass die Sache sofort in ärztliche Behandlung
gehört hätte, und die Eltern von niemandem informiert worden
sind, …

Problem der Kommunikation mit der Familie der Freundin. Habt
ihr nie telefoniert ?

Was soll diese Frage? Es geht nicht um Kommunikationsprobleme. Gehen wir davon aus, die Familie der Freundin hätte die Eltern nicht beunruhigen wollen und geglaubt, es selbst behandeln zu können.

spätestens hier muss sich die Mutter an die eigene Nase fassen

Gehen wir mal davon aus, dass sie dies ausgiebig tut. Als Laie denkt man jedoch u. U. bei einem Sturz an entweder Knochenbruch oder Prellung/Verstauchung. Ersteres hält man nicht für möglich, wenn es nach einer Woche bereits besser geworden ist und das Kind laufen kann, das zweite scheint auf dem Weg der Besserung zu sein.

Die gutste ist in der 6. Klasse,
knutscht schon mal heimlich mit nem Jungen etc., da kann sie
sich auch selbst aktiv werden bzgl. Arztbesuch.

Das wurde bereits kommentiert. Abgesehen davon frage ich mich, was die sexuelle Entwicklung eines Kindes zu tun haben soll mit der Fähigkeit, die Notwendigkeit eines Arztbesuches einschätzen zu können.

Viele Grüße Thea

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Hallo!

Ihr selbst aber auch. Wenn aber eine Reitlehrerin sich so
bestimmt äußert, dass es in ca. 2 Wochen vorbei wäre, so kann
das durchaus eine Wirkung auf das Kind haben. Sie hätte ja
sagen können, dass das Kind nachher zum Arzt gehen soll oder
sowas. Oder wenigstens nichts.

Klar hätte sie können, sie hätte alles mögliche können. Mir jedenfalls ist nicht ganz klar, worauf du hinaus willst.

Gruß
Tom

Hallo

Klar hätte sie können, sie hätte alles mögliche können. Mir
jedenfalls ist nicht ganz klar, worauf du hinaus willst.

Ich will wissen, ob sie oder jemand anderes nicht irgendwas hätte machen müssen. Ich kann das nicht verstehen, dass das in Ordnung ist, dass ein Kind vom Pferd fällt, und niemand verpflichtet ist, sich um die ärztliche Versorgung zu kümmern.

viele Grüße Thea

Hallo Thea,

Dass die Reitlehrerin keine medizinische Fachkraft ist, sollte
wohl jedem klar sein.

Ihr selbst aber auch. Wenn aber eine Reitlehrerin sich so
bestimmt äußert, dass es in ca. 2 Wochen vorbei wäre, so kann
das durchaus eine Wirkung auf das Kind haben. Sie hätte ja
sagen können, dass das Kind nachher zum Arzt gehen soll oder
sowas. Oder wenigstens nichts.

wäre möglich gewesen. Angesichts der Familie der Freundin hätte dies ja wohl keinen Unterschied gemacht.

Geh davon aus, dass die Sache sofort in ärztliche Behandlung
gehört hätte, und die Eltern von niemandem informiert worden
sind, …

Problem der Kommunikation mit der Familie der Freundin. Habt
ihr nie telefoniert ?

Was soll diese Frage? Es geht nicht um Kommunikationsprobleme.
Gehen wir davon aus, die Familie der Freundin hätte die Eltern
nicht beunruhigen wollen und geglaubt, es selbst behandeln zu
können.

Kurz und gut: ein Problem zwischen der Erziehungsberechtigten und deren Beauftragten.

spätestens hier muss sich die Mutter an die eigene Nase fassen

Gehen wir mal davon aus, dass sie dies ausgiebig tut. Als Laie
denkt man jedoch u. U. bei einem Sturz an entweder
Knochenbruch oder Prellung/Verstauchung. Ersteres hält man
nicht für möglich, wenn es nach einer Woche bereits besser
geworden ist und das Kind laufen kann, das zweite scheint auf
dem Weg der Besserung zu sein.

Dies ist das allgemeine Lebensrisiko. Wen willst du verklagen, wenn du deine eigene Erkrankung falsch einschätzt ?

Zusammenfassung: Der Fall ist sehr kompliziert. OIn Anbetracht der Verhaltensweise der Erziehungsberechtigten inkl. deren Beauftragten dürfte eine Mithaftung der Reitlehrerin und oder des Arztes nur unter günstigen Umständen erreicht werden.

Ciao maxet.