Hallo lalle,
Du mußt hier zwischen der strafrechtlichen Verfolgung und der zivilrechtlichen Seite trennen. Die strafrechtliche Verfolgung bringst Du ganz einfach mit einer Anzeige bei der Polizei in Gang.
Allerding bringt Dir die Polizei nicht Dein Geld zurück. Das mußt Du zivilrechtlich einfordern - da könnte der Gang zum Anwalt hilfreich sein.
Dachsgruß
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entgegem dem ersten Posting kann dir eine Strafanzeige sehr wohl direkt dein Geld zurückbringen - muß aber nicht!
Abgesehen davon kann ein Strafverfahren recht langwierig sein und bei solch rel. niedrigem Betrag wird es auch schnell wegen Mangels an öffentlichem Interesse eingestellt.
Wenn es dir „nur“ darum geht dein Geld zu bekommen geh halt zum Anwalt - wozu hast du denn sonst deine Rechtsschutz?? Du solltest aber vom Anwalt voher klären lassen (bzw. rufst du kurz selbst bei der Rechtsschutz an und läßt dir Deckungszusage geben) ob dieser Fall in der Rechtsschutz inbegriffen ist.
Sofern Strafrecht in der Rechtsschutz mitenthalten ist kann so sogar der Anwalt die Strafanzeige stellen, was sicherlich mehr Erfolg verspricht.
Private Strafanzeigen stellen übrigens keinerlei Kostenrisiko dar - Ausnahme natürlich wenn „falsche“ anzeigen erstattet werden.
Hallo,
wie schon erwähnt
Wenn man das Geld wiederhaben will = Rechtsanwalt
Für die Strafe = Anzeige bei der Polizei
Ziel ist es ganz einfach, so schnell wie möglich an das
verlorene Geld wieder heran zu kommen (300 EUR).
Hmm…weißt du eigentlich das die Chancen das Geld überhaupt
wiederzubekommen gen 0 tendieren… gerade Ebay.
In solch einem Fall bringt eine Rechtschutzversicherung ohne
Selbstbeteiligung etwas.
Alles andere ist häufig gutes Geld, verlorenen Geld hinterherwerfen.
Hallo Levay,
Weil die Personen die absichtlich betrügen meistens den klassischen
Fingerzeig machen.
D.h. Ich erwirke einen Titel und dann ???
Kann ich an die Wand hängen.
Beispiel Möbel und Ebay , ein Klassiker.
Ich agiere als Möbelhändler und Lieferzeit wird mal mit 8 Wochen
angegeben.
8 Wochen grase ich die Kunden ab.
-Da kommt schon ne Summe zustande , und dann ist der Käufer der
das Geld vorab überwiesen hat ein Schuldner von vielen.
Ich mache den obligatorischen Fingerzeig (Offenbarungseid) und dann ??
Willkommen in der Realität …
Oder bei einem gewerblichen Händler, je nach Rechtsform gibt es
da Haftungsgrenzen…
Tja und dann hat der Händler plötzlich den Insolvenzantrag gestellt.
Nicht das sowas vorkommt.
Meiner Meinung sind die Chancen bei einem privaten Verkäufer erheblich
besser sein Geld zurückzubekommen.
Unklarheiten beseitigt ??
Viele Grüße
Christian
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Das ist ja gut und schön und sicher auch ein häufiger Fall, aber mir ist nicht klar, wie du darauf kommst, dass alle Betrüger zahlungsunfähig sind und folglich außer einer eidesstattlichen Versicherung abgeben nix mehr tun müssen… Hast du da irgendwelche Quellen, die belegen, dass es grundsätzlich aussichtslos ist, gegen eBay-Betrüger vorzugehen?