Patentrecht

Hallo

angenommen jemand behauptet das ein Produkt patentrechtlich geschützt ist, ohne einen Nachweis zu zeigen(muss er ja auch nicht).

Was würde passieren wenn jemand dieses Produkt nachbauen lässt und verkauft über Ebay zum Beispiel?

Kann man einem Anwalt ein Muster zusenden und dieser einem dann sagen ob der Artikel geschützt ist?
Nur anhand des Musters?

Danke

Daniel

Hallo.

angenommen jemand behauptet das ein Produkt patentrechtlich
geschützt ist, ohne einen Nachweis zu zeigen(muss er ja auch
nicht).

Sicher ? O_O

Was würde passieren wenn jemand dieses Produkt nachbauen lässt
und verkauft über Ebay zum Beispiel?

Wg. des geltenden Patents könnte man verklagt werden. Dann ist entweder der Artikel zu entfernen oder das Patent ordentlich zu bezahlen.
Softwarepatente sind dafür das aktuellste Beispiel.

Kann man einem Anwalt ein Muster zusenden und dieser einem
dann sagen ob der Artikel geschützt ist?
Nur anhand des Musters?

Bei Kugelschreibern ist das ganz einfach. Aber auch ein (Patent)Anwalt wird wohl seine Quellen konsultieren. Im I-net gibt es übrigens eine Patent Suchmaschine, die einen davon abhalten soll, dasselbe Gerät zweimal zu erfinden. Nur wo …? (stand mal in der TR)

HTH
mfg M.L.

*** das O_O ***
http://de.wiktionary.org/wiki/Wiktionary:Emoticons

Hi

wenn es wirklich nicht gechützt ist, dann ist das patentberühmung und strafbar. ich erinner mich in diesem zusammenhang aber dunkel daran, dass man auf verlangen den patentschutz nachweisen muss (sonst könnte man ja niemand wegen patentberühmung überführen, oder???)

falls du es trotz patentschutz herstellst kannst du auf unterlassung, herausgabe der produkte/des gewinns, schadensersatz usw. verklagt werden

außerdem solltest du dich zwischen patent und (geschmacks)muster entscheiden … :wink: sind nämlich zwei grundverschiedene dinge

patente werden veröffentlicht und sind somit auch jedermann zugänglich. mit ein paar angaben (patentnummer, amtlicher titel, patentinhaber o.ä.) kann man auch selbst die datenbanken im internet durchsuchen
geschmacksmuster werden zwar die meisten auch veröffentlicht, aber eben nicht alle und eine datenbankabfrage ist daher unzureichend

patentanwalt geht natürlich auch

lg, raffi

ps: softwarepatente gibts in deutschland und europa nicht (computerprogramme sind als sprachwerke nach dem urheberrecht geschützt)

Hallo,

jemand der daran interessiert ist, dass sein (?) Patent nicht durch Dritte verletzt wird, wird sehr schnell die Patentnummer herausrücken. Damit kann der potentiell Verletzende alles nachprüfen und läuft nicht Gefahr zu Unterlassung und Schadenersatz verurteilt zu werden.

Evtl. könnte es aber auch sein, dass derjenige nur einen vorläufigen Europa-Patentschutz innehat, zu dem Einsprüche und Prüfungen laufen. Dann hätte er ein berechtigtes Interesse die Patentnummer nicht bekannt zu geben.

Als Erklärung: Europa-Patente werden (anders als deutsche) nach zwei Jahren patentiert. Danach läuft erst die Einspruchsfrist Dritter. Es könnte diesen Patenten also passieren, dass sie zurückgenommen werden, wenn diese Einsprüche oder ein einzelner Einspruch erfolgreich sind.

Nichtsdestoweniger ist es ein voller Patentschutz und ein diesen Schutz Verletzender kann verklagt und belangt werden.

Ein Patent betrifft immer ein Verfahren oder eine Vorrichtung, kann also i.d.R. mit einem Muster nicht belegt werden.

Beispiel: Verkauft jemand einen Kugelschreiber bei Ebay der angeblich patentiert ist, ist mit Sicherheit nicht der Schreiber selbst patentiert sondern höchstens das aussergewöhnliche Verfahren mit dem er hergestellt wurde, bzw. die entsprechende Maschine die ihn hergestellt hat.

Gruß
Nita

Hallo,

hi

jemand der daran interessiert ist, dass sein (?) Patent nicht
durch Dritte verletzt wird, wird sehr schnell die Patentnummer
herausrücken. Damit kann der potentiell Verletzende alles
nachprüfen und läuft nicht Gefahr zu Unterlassung und
Schadenersatz verurteilt zu werden.

es gibt aber auch personen, die versuchen geld zu machen indem sie andere auf schadensersatz verklagen. die haben dann keinen grund, freiwillig die patentnummer rauszurücken (alles schon erlebt …)

Evtl. könnte es aber auch sein, dass derjenige nur einen
vorläufigen Europa-Patentschutz innehat, zu dem Einsprüche und
Prüfungen laufen. Dann hätte er ein berechtigtes Interesse die
Patentnummer nicht bekannt zu geben.

sobald ein patent erteilt ist, hat man den vollen patentschutz! ob es aber sinnvoll ist während der einspruchsfrist oder während eines einspruchsverfahrens gegen einen dritten vorzugehen ist wieder was anderes

Als Erklärung: Europa-Patente werden (anders als deutsche)
nach zwei Jahren patentiert. Danach läuft erst die
Einspruchsfrist Dritter. Es könnte diesen Patenten also
passieren, dass sie zurückgenommen werden, wenn diese
Einsprüche oder ein einzelner Einspruch erfolgreich sind.

wie kommst du bitte auf zwei jahre?? ein patent wird dann patentiert, wenn das prüfungsverfahren abgeschlossen ist und das zieht sich meistens über mehrere jahre hin, zumal die patentämter ja auch nicht die schnellsten sind :wink:)

und das gilt sowohl für deutsche als auch europäische patente!!

außerdem kann man bei deutschen patenten genauso einspruch einlegen wie bei europäischen

Nichtsdestoweniger ist es ein voller Patentschutz und ein
diesen Schutz Verletzender kann verklagt und belangt werden.

nicht wenn das prüfungsverfahren noch läuft …

Ein Patent betrifft immer ein Verfahren oder eine Vorrichtung,
kann also i.d.R. mit einem Muster nicht belegt werden.

Beispiel: Verkauft jemand einen Kugelschreiber bei Ebay der
angeblich patentiert ist, ist mit Sicherheit nicht der
Schreiber selbst patentiert sondern höchstens das
aussergewöhnliche Verfahren mit dem er hergestellt wurde, bzw.
die entsprechende Maschine die ihn hergestellt hat.

ziemlich gefährlich sowas zu behaupten … kugelschreiber an sich können sehr wohl geschützt werden, und zwar als geschmacksmuster (die ja den sinn haben, das desgin/aussehen einer sache zu schützen)

aber um hier weiterzukommen, wäre es hilfreich zu wissen, um was es sich denn jetzt handelt - patent oder geschmacksmuster??

Gruß

ebensolcher

Nita

raffi

Patentrecht
hey daniel :o)

ich sag dir mal die lage für österreich (das weiß ich schneller °grins°), für DE sollen die kollegen sich mal stark machen

angenommen jemand behauptet das ein Produkt patentrechtlich
geschützt ist, ohne einen Nachweis zu zeigen(muss er ja auch
nicht).

doch, muss er, aber nur auf verlangen deinerseits.

Auskunftspflicht über Patentschutz

§ 165PatG. Wer Gegenstände in einer Weise bezeichnet, die geeignet ist, den Eindruck zu erwecken, daß sie Patentschutz genießen, hat auf Verlangen Auskunft darüber zu geben, auf welches Schutzrecht sich die Bezeichnung stützt. (BGBl. Nr. 78/1969, Art. I Z. 51)

Was würde passieren wenn jemand dieses Produkt nachbauen lässt
und verkauft über Ebay zum Beispiel?

patentverletzung, klarer fall (von vorbenutzungsrecht, erschöpfung, lizenznahme etc. sehen wir mal ab)

Kann man einem Anwalt ein Muster zusenden und dieser einem
dann sagen ob der Artikel geschützt ist?
Nur anhand des Musters?

theoretisch ja, sofern die patentansprüche den gegenstand per se betreffen. bei verfahrensansprüchen wird´s schon kniffeliger, aber da hat man auch relativ gute chancen (in der chemie etwa durch ein impurity profile … aber das führt hier zu weit). auch verwendungsansprüche lassen sich leicht nachvollziehen, speziell im zusammenhang mit der bewerbung des produkts

Danke

bitte :o)

tiger

hey nita :o)

sorry, aber da kann ich einiges nicht unkommentiert lassen …

jemand der daran interessiert ist, dass sein (?) Patent nicht
durch Dritte verletzt wird, wird sehr schnell die Patentnummer
herausrücken. Damit kann der potentiell Verletzende alles
nachprüfen und läuft nicht Gefahr zu Unterlassung und
Schadenersatz verurteilt zu werden.

der dritte ist verpflichtet die patentsituation zu überprüfen, auskunftspflicht gibt´s nur bei patentberühmung. was glaubst du wievielen patentnummern ich hinterherrennen muss, die werden nämlich keineswegs freiwillig rausgerückt sondern für die hinterhaltsattacke gehortet. und auch ein potentieller verletzer stellt sich nicht gern ins scheinwerferlicht des patentinhabers … „äh, welche patente hast du ?“

Evtl. könnte es aber auch sein, dass derjenige nur einen
vorläufigen Europa-Patentschutz innehat, zu dem Einsprüche und
Prüfungen laufen. Dann hätte er ein berechtigtes Interesse die
Patentnummer nicht bekannt zu geben.

moment, moment. beim epa ist der einspruch NACH der erteilung, da gibt´s also schon ein patent. und „berechtigt“ würd ich hier weglassen, weil „recht“ hat er keins auf geheimhaltung der patentnummer.

Als Erklärung: Europa-Patente werden (anders als deutsche)
nach zwei Jahren patentiert.

eh what ? sowohl in de als auch beim epa wird erst nach abgeschlossener prüfung erteilt, und WANN das ist steht in den sternen.

Danach läuft erst die Einspruchsfrist Dritter.

richtig. sowohl in de als auch beim epa

Es könnte diesen Patenten also
passieren, dass sie zurückgenommen werden, wenn diese
Einsprüche oder ein einzelner Einspruch erfolgreich sind.

das kann JEDEM patent passieren. sowohl aufgrund eines einspruchs als auch wegen einem nichtigkeitsverfahren.

Nichtsdestoweniger ist es ein voller Patentschutz und ein
diesen Schutz Verletzender kann verklagt und belangt werden.

öh … ja, klar. und ?

Ein Patent betrifft immer ein Verfahren oder eine Vorrichtung,
kann also i.d.R. mit einem Muster nicht belegt werden.

ein patent betrifft eine erfindung. selbstverständlich kann das z.b. ein verfahren oder eine vorrichtung sein, aber genauso beispielsweise eine verwendung. oder eine chemische verbindung. oder ein ganzes kraftwerk, ein relais, einen schaltkreis, einen motor, eine kaffeemaschine etc. klar kann man das mit muster belegen, wir kriegen solche anfragen praktisch täglich, stichwort testkauf :o)

Beispiel: Verkauft jemand einen Kugelschreiber bei Ebay der
angeblich patentiert ist, ist mit Sicherheit nicht der
Schreiber selbst patentiert sondern höchstens das
aussergewöhnliche Verfahren mit dem er hergestellt wurde, bzw.
die entsprechende Maschine die ihn hergestellt hat.

ach ? also DARAUF darf man sich wirklich nicht verlassen … genausogut kann z.b. die mine im kugelschreiber patentiert sein, oder der druckmechanismus, oder der clip … gib mal bei depatis „kugelschreiber“ ein und du kriegst 3900 hits … alles verfahren ?

°wink°

tiger

Rückfrage
Hallo,

Softwarepatente sind dafür das aktuellste Beispiel.

ich dachte, die wären grad abgeschmettert worden?

Gruß
Axel

hi axel

stimmt. diese woche von der EU

auch wenn man etwas falsches immer wieder behauptet wird es dadurch nicht wahrer - es gibt in deutschland einfach keine softwarepatente!

also nicht verwirren lassen :wink:)

lg

artikel gefunden …
… im forum sonstiges - allgemeine fragen (oder so) aus gegebenen anlass zur weiteren information :wink:

hey nita :o)

Hey auch noch mal,

sorry, aber da kann ich einiges nicht unkommentiert lassen …

gerne

jemand der daran interessiert ist, dass sein (?) Patent nicht
durch Dritte verletzt wird, wird sehr schnell die Patentnummer
herausrücken. Damit kann der potentiell Verletzende alles
nachprüfen und läuft nicht Gefahr zu Unterlassung und
Schadenersatz verurteilt zu werden.

der dritte ist verpflichtet die patentsituation zu überprüfen,
auskunftspflicht gibt´s nur bei patentberühmung. was glaubst
du wievielen patentnummern ich hinterherrennen muss, die
werden nämlich keineswegs freiwillig rausgerückt sondern für
die hinterhaltsattacke gehortet. und auch ein potentieller
verletzer stellt sich nicht gern ins scheinwerferlicht des
patentinhabers … „äh, welche patente hast du ?“

Na ja, erst mal habe ich da wohl geglaubt, keine Romane schreiben zu müssen und nicht auf die fiesigkeiten der lieben mitbürger hinweisen zu müssen (hinterhaltsattacke). Tatsächlich habe ich auch schon erlebt, dass Patentinhaber (nein, ich habe keine) selbst recherchieren, wer evtl. das Patent verletzt und sofort auf Unterlassung gedrungen mit der Androhung eines entsprechenden usw. Diese haben dabei auch angegeben, dass der XY dabei ist Patent ZWX mit der Nr. 4 230 445 zu verletzen. Macht das jetzt etwas mehr Sinn?

Evtl. könnte es aber auch sein, dass derjenige nur einen
vorläufigen Europa-Patentschutz innehat, zu dem Einsprüche und
Prüfungen laufen. Dann hätte er ein berechtigtes Interesse die
Patentnummer nicht bekannt zu geben.

moment, moment. beim epa ist der einspruch NACH der erteilung,
da gibt´s also schon ein patent. und „berechtigt“ würd ich
hier weglassen, weil „recht“ hat er keins auf geheimhaltung
der patentnummer.

Da die Einspruchsfrist erst nach der Erteilung läuft, hat er einen anfechtbaren Schutz - anders als beim Deutschen Patent wo diese Einspruchsfrist mit der Erteilung rum ist. Und natürlich hat man den vollen Schutz - vorläufig. Das mit dem vollen Schutz habe ich weiter unten geschrieben. Mache mich also hier bitte höchstens der ungeordneten Aufzählung schuldig. Das mit dem „berechtigt“ ist allerhöchstens eine falsche Wortwahl, wenn der Pingelige das Wort „Recht“ hier in einem bestimmten Zusammenhang sehen will. Selbstverständlich gibt es kein Recht auf Geheimhaltung einer Patentnummer. Die Dinger werden schliesslich veröffentlicht.

Als Erklärung: Europa-Patente werden (anders als deutsche)
nach zwei Jahren patentiert.

eh what ? sowohl in de als auch beim epa wird erst nach
abgeschlossener prüfung erteilt, und WANN das ist steht in den
sternen.

Sollte mich mein Gedächtnis so trügen? Kann meinen Finger da ohne weitere Recherche nicht drauflegen und entschuldige mich deshalb für einen evtl. Fehler, sorry.

Danach läuft erst die Einspruchsfrist Dritter.

richtig. sowohl in de als auch beim epa

Es könnte diesen Patenten also
passieren, dass sie zurückgenommen werden, wenn diese
Einsprüche oder ein einzelner Einspruch erfolgreich sind.

das kann JEDEM patent passieren. sowohl aufgrund eines
einspruchs als auch wegen einem nichtigkeitsverfahren.

Okay, du hast meine Asuführungen hiermit sinnvoll und richtig erweitert.

Nichtsdestoweniger ist es ein voller Patentschutz und ein
diesen Schutz Verletzender kann verklagt und belangt werden.

öh … ja, klar. und ?

siehe oben, steht vielleicht zu weit unten.

Ein Patent betrifft immer ein Verfahren oder eine Vorrichtung,
kann also i.d.R. mit einem Muster nicht belegt werden.

ein patent betrifft eine erfindung. selbstverständlich kann
das z.b. ein verfahren oder eine vorrichtung sein, aber
genauso beispielsweise eine verwendung. oder eine chemische
verbindung. oder ein ganzes kraftwerk, ein relais, einen
schaltkreis, einen motor, eine kaffeemaschine etc. klar kann
man das mit muster belegen, wir kriegen solche anfragen
praktisch täglich, stichwort testkauf :o)

Ich schrieb i.d.R. Einen (Auto- oder Maschinen-)Motor z.B. ebenso das Kraftwerk wirst du normalerweise nicht in die Tasche stecken, oder als Muster verschicken. Eine chemische Verbindung allein ist kein Patent, das Verfahren aber diese chemische Verbindung herzustellen, sehr wohl. Steht meinem Absatz also nicht entgegen. Eine Kaffeemaschine ist eine Vorrichtung. Ein Schaltkreis ebenso. Mit diesen Vorrichtungen stellst du etwas her, Kaffee etc. Alles prima Beispiele für Verfahren und Vorrichtungen.

Beispiel: Verkauft jemand einen Kugelschreiber bei Ebay der
angeblich patentiert ist, ist mit Sicherheit nicht der
Schreiber selbst patentiert sondern höchstens das
aussergewöhnliche Verfahren mit dem er hergestellt wurde, bzw.
die entsprechende Maschine die ihn hergestellt hat.

ach ? also DARAUF darf man sich wirklich nicht verlassen …
genausogut kann z.b. die mine im kugelschreiber patentiert
sein, oder der druckmechanismus, oder der clip … gib mal bei
depatis „kugelschreiber“ ein und du kriegst 3900 hits … alles
verfahren ?

Trotzdem ist der Kugelschreiber selbst dann kein Patent, sondern nur Teile desselben.

°wink°

tiger

Wir könnten sicher noch mehr sinnvolle, wichtige und äußerst spannende Details des Patentrechtes ausgraben und posten. Vielleicht ist es aber doch besser, das jemand der es so genau wissen will/muss sich die entsprechenden Auskünfte a) beim Patentanwalt und/oder b) beim Patentamt und/oder c) im Netz holt, wo diese Texte auch frei zugänglich sind.

Verflucht noch mal, ich könnte schwören, dass ich gelernt habe, dass ein EP nach 2 Jahren patentiert wird! Hat sich wohl geändert? Mein armes altes Hirn!

Gruß
Nita

Hallo,

hi

Selber Hi!

jemand der daran interessiert ist, dass sein (?) Patent nicht
durch Dritte verletzt wird, wird sehr schnell die Patentnummer
herausrücken. Damit kann der potentiell Verletzende alles
nachprüfen und läuft nicht Gefahr zu Unterlassung und
Schadenersatz verurteilt zu werden.

es gibt aber auch personen, die versuchen geld zu machen indem
sie andere auf schadensersatz verklagen. die haben dann keinen
grund, freiwillig die patentnummer rauszurücken (alles schon
erlebt …)

Wie wahr!

Evtl. könnte es aber auch sein, dass derjenige nur einen
vorläufigen Europa-Patentschutz innehat, zu dem Einsprüche und
Prüfungen laufen. Dann hätte er ein berechtigtes Interesse die
Patentnummer nicht bekannt zu geben.

sobald ein patent erteilt ist, hat man den vollen
patentschutz! ob es aber sinnvoll ist während der
einspruchsfrist oder während eines einspruchsverfahrens gegen
einen dritten vorzugehen ist wieder was anderes

Ja, in dem Sinne meinte ich dass. Das mit dem vollen Patentschutz kommt weiter unten.

Als Erklärung: Europa-Patente werden (anders als deutsche)
nach zwei Jahren patentiert. Danach läuft erst die
Einspruchsfrist Dritter. Es könnte diesen Patenten also
passieren, dass sie zurückgenommen werden, wenn diese
Einsprüche oder ein einzelner Einspruch erfolgreich sind.

wie kommst du bitte auf zwei jahre?? ein patent wird dann
patentiert, wenn das prüfungsverfahren abgeschlossen ist und
das zieht sich meistens über mehrere jahre hin, zumal die
patentämter ja auch nicht die schnellsten sind :wink:)

Ja, mea culpa. Hab es schon im anderen Beitrag erklärt. Könnte immer noch schwören …

und das gilt sowohl für deutsche als auch europäische
patente!!

außerdem kann man bei deutschen patenten genauso einspruch
einlegen wie bei europäischen

Logisch! Da gibt es ja noch nette weitere kleine Fallstricke für den armen Patentantragsteller. Bis zum Ende der Patentlaufzeit lauern Tücke und Bosheit! :smile:

Nichtsdestoweniger ist es ein voller Patentschutz und ein
diesen Schutz Verletzender kann verklagt und belangt werden.

nicht wenn das prüfungsverfahren noch läuft …

Äh, ja, vom Prüfungsverfahrenzeitraum sprachen wir aber doch nicht oder?

Ein Patent betrifft immer ein Verfahren oder eine Vorrichtung,
kann also i.d.R. mit einem Muster nicht belegt werden.

Beispiel: Verkauft jemand einen Kugelschreiber bei Ebay der
angeblich patentiert ist, ist mit Sicherheit nicht der
Schreiber selbst patentiert sondern höchstens das
aussergewöhnliche Verfahren mit dem er hergestellt wurde, bzw.
die entsprechende Maschine die ihn hergestellt hat.

ziemlich gefährlich sowas zu behaupten … kugelschreiber an
sich können sehr wohl geschützt werden, und zwar als
geschmacksmuster (die ja den sinn haben, das desgin/aussehen
einer sache zu schützen)

Das ist aber kein Patent. Danach wurde hier ausdrücklich gefragt. Ich wollte keine Abhandlungen über Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Warenzeichen und andere Schutzrechte schreiben.

aber um hier weiterzukommen, wäre es hilfreich zu wissen, um
was es sich denn jetzt handelt - patent oder
geschmacksmuster??

Ebend!

Gruß

ebensolcher

Nita

raffi

Jau ey!

hey nita :o)

grundsätzlich muss man zwischen patentberühmung und patentverletzung unterscheiden. wenn ich nicht öffentlich behaupte ein schutzrecht zu haben dann kann mich keiner dazu zwingen die nummer rauszurücken. WENN ich es behaupte MUSS ich auch sagen welche nummer mein patent hat.

Da die Einspruchsfrist erst nach der Erteilung läuft, hat er
einen anfechtbaren Schutz - anders als beim Deutschen Patent
wo diese Einspruchsfrist mit der Erteilung rum ist.

nein, nein. auch in de wird ZUERST erteilt, DANN beginnt die einspruchsfrist zu laufen (hier die auszüge aus dem gesetz):

§ 58
(1) Die Erteilung des Patents wird im Patentblatt veröffentlicht. Gleichzeitig wird die Patentschrift veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung im Patentblatt treten die gesetzlichen Wirkungen des Patents ein. […]

§ 59
(1) Innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung der Erteilung kann jeder, im Falle der widerrechtlichen Entnahme nur der Verletzte, gegen das Patent Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich zu erklären und zu begründen. Er kann nur auf die Behauptung gestützt werden, daß einer der in § 21 genannten Widerrufsgründe vorliege. Die Tatsachen, die den Einspruch rechtfertigen, sind im einzelnen anzugeben. Die Angaben müssen, soweit sie nicht schon in der Einspruchsschrift enthalten sind, bis zum Ablauf der Einspruchsfrist schriftlich nachgereicht werden. […]

Als Erklärung: Europa-Patente werden (anders als deutsche)
nach zwei Jahren patentiert.

eh what ? sowohl in de als auch beim epa wird erst nach
abgeschlossener prüfung erteilt, und WANN das ist steht in den
sternen.

Sollte mich mein Gedächtnis so trügen? Kann meinen Finger da
ohne weitere Recherche nicht drauflegen und entschuldige mich
deshalb für einen evtl. Fehler, sorry.

öh … das war schon immer so. vertrau mir °grins°

ein patent betrifft eine erfindung. selbstverständlich kann
das z.b. ein verfahren oder eine vorrichtung sein, aber
genauso beispielsweise eine verwendung. oder eine chemische
verbindung. oder ein ganzes kraftwerk, ein relais, einen
schaltkreis, einen motor, eine kaffeemaschine etc. klar kann
man das mit muster belegen, wir kriegen solche anfragen
praktisch täglich, stichwort testkauf :o)

Ich schrieb i.d.R. Einen (Auto- oder Maschinen-)Motor z.B.
ebenso das Kraftwerk wirst du normalerweise nicht in die
Tasche stecken, oder als Muster verschicken. Eine chemische
Verbindung allein ist kein Patent

sorry, da liegst du jetzt aber total schief. die gesamte pharmaindustrie basiert auf dem stoffschutz für chemische Verbindungen (und in den letzten jahren auch für „biologisches material“), sowohl in de als auch beim ep:

§ 1
(1) Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
(2) [Ab 28.2.2005] Patente werden für Erfindungen im Sinne von Absatz 1 auch dann erteilt, wenn sie ein Erzeugnis, das aus biologischem Material besteht oder dieses enthält, oder wenn sie ein Verfahren, mit dem biologisches Material hergestellt oder bearbeitet wird oder bei dem es verwendet wird, zum Gegenstand haben. Biologisches Material, das mit Hilfe eines technischen Verfahrens aus seiner natürlichen Umgebung isoliert oder hergestellt wird, kann auch dann Gegenstand einer Erfindung sein, wenn es in der Natur schon vorhanden war.

(3) Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen:

  1. Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;
  2. ästhetische Formschöpfungen;
  3. Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen;
  4. die Wiedergabe von Informationen.

(4) Absatz 3 steht der Patentfähigkeit nur insoweit entgegen, als für die genannten Gegenstände oder Tätigkeiten als solche Schutz begehrt wird.

bemerke insbesondere die absätze (3) und (4) !!

das Verfahren aber diese chemische Verbindung herzustellen, sehr :wohl. Steht meinem
Absatz also nicht entgegen. Eine Kaffeemaschine ist eine
Vorrichtung. Ein Schaltkreis ebenso. Mit diesen Vorrichtungen
stellst du etwas her, Kaffee etc. Alles prima Beispiele für
Verfahren und Vorrichtungen.

nita, du bist hier auf sehr dünnem eis °grins°

Beispiel: Verkauft jemand einen Kugelschreiber bei Ebay der
angeblich patentiert ist, ist mit Sicherheit nicht der
Schreiber selbst patentiert sondern höchstens das
aussergewöhnliche Verfahren mit dem er hergestellt wurde, bzw.
die entsprechende Maschine die ihn hergestellt hat.

ach ? also DARAUF darf man sich wirklich nicht verlassen …
genausogut kann z.b. die mine im kugelschreiber patentiert
sein, oder der druckmechanismus, oder der clip … gib mal bei
depatis „kugelschreiber“ ein und du kriegst 3900 hits … alles
verfahren ?

Trotzdem ist der Kugelschreiber selbst dann kein Patent,
sondern nur Teile desselben.

der schutzumfang des patentes wird durch die ansprüche bestimmt. wenn ich den kugelschreiber beanspruche und das patent erteilt wird, dann erstreckt sich der schutz auf den kugelschreiber. und den kuli mit verletzender mine hol ich dir auch vom markt, § 10 Patentgesetz „mittelbare patentverletzung“ … :o)

Wir könnten sicher noch mehr sinnvolle, wichtige und äußerst
spannende Details des Patentrechtes ausgraben und posten.
Vielleicht ist es aber doch besser, das jemand der es so genau
wissen will/muss sich die entsprechenden Auskünfte a) beim
Patentanwalt und/oder b) beim Patentamt und/oder c) im Netz
holt, wo diese Texte auch frei zugänglich sind.

nita, ich will dich nicht zurechtweisen sondern nur offensichtliche fehler korrigieren.

Verflucht noch mal, ich könnte schwören, dass ich gelernt
habe, dass ein EP nach 2 Jahren patentiert wird! Hat sich wohl
geändert? Mein armes altes Hirn!

also ich hab meine zulassungsprüfung beim epa 1994 abgelegt und seit damals hat es sich jedenfalls nicht geändert °grins° und … mein hirn is sicher älter ;o)

tiger

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