hey nita :o)
grundsätzlich muss man zwischen patentberühmung und patentverletzung unterscheiden. wenn ich nicht öffentlich behaupte ein schutzrecht zu haben dann kann mich keiner dazu zwingen die nummer rauszurücken. WENN ich es behaupte MUSS ich auch sagen welche nummer mein patent hat.
Da die Einspruchsfrist erst nach der Erteilung läuft, hat er
einen anfechtbaren Schutz - anders als beim Deutschen Patent
wo diese Einspruchsfrist mit der Erteilung rum ist.
nein, nein. auch in de wird ZUERST erteilt, DANN beginnt die einspruchsfrist zu laufen (hier die auszüge aus dem gesetz):
§ 58
(1) Die Erteilung des Patents wird im Patentblatt veröffentlicht. Gleichzeitig wird die Patentschrift veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung im Patentblatt treten die gesetzlichen Wirkungen des Patents ein. […]
§ 59
(1) Innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung der Erteilung kann jeder, im Falle der widerrechtlichen Entnahme nur der Verletzte, gegen das Patent Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich zu erklären und zu begründen. Er kann nur auf die Behauptung gestützt werden, daß einer der in § 21 genannten Widerrufsgründe vorliege. Die Tatsachen, die den Einspruch rechtfertigen, sind im einzelnen anzugeben. Die Angaben müssen, soweit sie nicht schon in der Einspruchsschrift enthalten sind, bis zum Ablauf der Einspruchsfrist schriftlich nachgereicht werden. […]
Als Erklärung: Europa-Patente werden (anders als deutsche)
nach zwei Jahren patentiert.
eh what ? sowohl in de als auch beim epa wird erst nach
abgeschlossener prüfung erteilt, und WANN das ist steht in den
sternen.
Sollte mich mein Gedächtnis so trügen? Kann meinen Finger da
ohne weitere Recherche nicht drauflegen und entschuldige mich
deshalb für einen evtl. Fehler, sorry.
öh … das war schon immer so. vertrau mir °grins°
ein patent betrifft eine erfindung. selbstverständlich kann
das z.b. ein verfahren oder eine vorrichtung sein, aber
genauso beispielsweise eine verwendung. oder eine chemische
verbindung. oder ein ganzes kraftwerk, ein relais, einen
schaltkreis, einen motor, eine kaffeemaschine etc. klar kann
man das mit muster belegen, wir kriegen solche anfragen
praktisch täglich, stichwort testkauf :o)
Ich schrieb i.d.R. Einen (Auto- oder Maschinen-)Motor z.B.
ebenso das Kraftwerk wirst du normalerweise nicht in die
Tasche stecken, oder als Muster verschicken. Eine chemische
Verbindung allein ist kein Patent
sorry, da liegst du jetzt aber total schief. die gesamte pharmaindustrie basiert auf dem stoffschutz für chemische Verbindungen (und in den letzten jahren auch für „biologisches material“), sowohl in de als auch beim ep:
§ 1
(1) Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
(2) [Ab 28.2.2005] Patente werden für Erfindungen im Sinne von Absatz 1 auch dann erteilt, wenn sie ein Erzeugnis, das aus biologischem Material besteht oder dieses enthält, oder wenn sie ein Verfahren, mit dem biologisches Material hergestellt oder bearbeitet wird oder bei dem es verwendet wird, zum Gegenstand haben. Biologisches Material, das mit Hilfe eines technischen Verfahrens aus seiner natürlichen Umgebung isoliert oder hergestellt wird, kann auch dann Gegenstand einer Erfindung sein, wenn es in der Natur schon vorhanden war.
(3) Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen:
- Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;
- ästhetische Formschöpfungen;
- Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen;
- die Wiedergabe von Informationen.
(4) Absatz 3 steht der Patentfähigkeit nur insoweit entgegen, als für die genannten Gegenstände oder Tätigkeiten als solche Schutz begehrt wird.
bemerke insbesondere die absätze (3) und (4) !!
das Verfahren aber diese chemische Verbindung herzustellen, sehr :wohl. Steht meinem
Absatz also nicht entgegen. Eine Kaffeemaschine ist eine
Vorrichtung. Ein Schaltkreis ebenso. Mit diesen Vorrichtungen
stellst du etwas her, Kaffee etc. Alles prima Beispiele für
Verfahren und Vorrichtungen.
nita, du bist hier auf sehr dünnem eis °grins°
Beispiel: Verkauft jemand einen Kugelschreiber bei Ebay der
angeblich patentiert ist, ist mit Sicherheit nicht der
Schreiber selbst patentiert sondern höchstens das
aussergewöhnliche Verfahren mit dem er hergestellt wurde, bzw.
die entsprechende Maschine die ihn hergestellt hat.
ach ? also DARAUF darf man sich wirklich nicht verlassen …
genausogut kann z.b. die mine im kugelschreiber patentiert
sein, oder der druckmechanismus, oder der clip … gib mal bei
depatis „kugelschreiber“ ein und du kriegst 3900 hits … alles
verfahren ?
Trotzdem ist der Kugelschreiber selbst dann kein Patent,
sondern nur Teile desselben.
der schutzumfang des patentes wird durch die ansprüche bestimmt. wenn ich den kugelschreiber beanspruche und das patent erteilt wird, dann erstreckt sich der schutz auf den kugelschreiber. und den kuli mit verletzender mine hol ich dir auch vom markt, § 10 Patentgesetz „mittelbare patentverletzung“ … :o)
Wir könnten sicher noch mehr sinnvolle, wichtige und äußerst
spannende Details des Patentrechtes ausgraben und posten.
Vielleicht ist es aber doch besser, das jemand der es so genau
wissen will/muss sich die entsprechenden Auskünfte a) beim
Patentanwalt und/oder b) beim Patentamt und/oder c) im Netz
holt, wo diese Texte auch frei zugänglich sind.
nita, ich will dich nicht zurechtweisen sondern nur offensichtliche fehler korrigieren.
Verflucht noch mal, ich könnte schwören, dass ich gelernt
habe, dass ein EP nach 2 Jahren patentiert wird! Hat sich wohl
geändert? Mein armes altes Hirn!
also ich hab meine zulassungsprüfung beim epa 1994 abgelegt und seit damals hat es sich jedenfalls nicht geändert °grins° und … mein hirn is sicher älter ;o)
tiger