Wo kann man nachlesen, was man bei Spendendosen beachten muss? Beispiele:
Wo erhält man eine Genehmigung zum Sammeln auf der Straße?
Werden Sammelbüchsen in Geschäften aufgestellt, muss darüber Buch geführt werden?
Wer konntrolliert nach, ob das Geld auch bei dem Verein ankommt und ob es dann auch als Spende verbucht wird und nicht für irgendetwas anderes verwendet wird?
Wer haftet dafür, dass alles richtig gemacht wird?
Ist das im Verwaltungsrecht oder Strafrecht geregelt?
Kennt sich jemand damit aus oder weiss, wo man das nachlesen kann?
Danke
Moni
Hallo erstmal,
für Sammlungen auf der Straße oder an Haustüren brauchst Du einen Genehmigung des zuständigen Ordnungsamtes. Es dürfen nur verplobte Dosen verwendet werden und gezählt wird dann nach Erbrechen der Versiegelung in Gegenwart eines Vertreters des Ordnungsamtes. Bei Haussammlungen müssen zudem Sammellisten geführt werden. Sammeln darf auch nicht jeder und zu jedem beliebigen Zweck, sondern es gibt hier strenge Beschränkungen. Müsste jetzt die genaue Definition nachsehen, aber ich tippe mal auf „mildtätig“, also 58 AO alleine wird vermutlich nicht reichen.
Geh am besten zum zuständigen Ordnungsamt und lass Dich beraten.
BTW: Wir hatten hier den Fall, dass nach der Tsunami-Katastrophe einige Kinder mit viel gutem Willen und selbstgebastelten Dosen losgezogen sind und natürlich nicht an die ganzen Formalien gedacht hatten und auch keine anerkannte Organisation hinter der Sache steckte. Da man natürlich die Sache nicht so laufen lassen durfte (ging um gar nicht so wenig Geld), musste die Stadt einschreiten und hat dann ganz schnell dafür gesorgt, dass ordentliche Sammeldosen und eine „Patenorganisation“ für die Aktion beschafft wurden, und hinterher gab es natürlich ein großes Lob für das Engagement.
Bei Sammeldosen in Geschäften sieht die Sache anders aus. Das ist AFAIK einfach nur eine Vereinbarung mit dem Ladeninhaber ohne weitere Vorschriften (schließlich stellt der ja auch sein Schwein für das Trinkgeld ohne Plombe auf den Thresen).
Gruß vom Wiz
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