Hilfe! Paket nicht erhalten - wer zahlt?

Liebe Rechtsexperten,

ich habe ein Problem. Ich habe bei Amazon.de Bücher im Wert von 200 DM bestellt und nicht erhalten. Laut Amazon wurde wurde das Paket angeblich von German Parcel an einen Herrn oder Frau Schaidler übergeben. Nur: Es gibt weder in meinem Haus noch in den umliegenden Häusern jemanden, der auch nur annähernd so heißt!!!

Wer muß da eigentlich für die Kosten aufkommen? Amazon, German Parcel oder ich?
Wie soll ich mich jetzt Amazon gegenüber verhalten? Der Rechnungsbetrag wurde bereits abgebucht. Soll ich die Abbuchung platzen lassen oder abwarten? Bin für jeden Hinweis dankbar!

Nena

Liebe Nena,

Wespennest! Nix Genaues weiß man nicht!

Hast Du bei amazon.de irgendwelche „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ gesehen oder gar angeklickt? Ich habe da auf die Schnelle nichts für gefunden, daß Deinen Fall regelt.

Wenn Du von amazon.de das Geld zurückhaben willst, mußt Du erst mit Frist Erfüllung verlangen, dann eine Nachfrist mit der Drohung setzen, daß Du nach Ablauf der Frist die Leistung ablehnst und vom Vertrag zurücktrittst, und dann vom Kaufvertrag zurücktreten. Währenddessen kannst Du schon mal versuchen herauszufinden, wie diese Firma richtig heißt und wer sie vertritt. Dann kannst Du sie auf Rückzahlung des Betrages verklagen. Und dann wird es verwickelt:

amazon wird sich auf § 447 BGB berufen, wonach die Gefahr (des Verlustes) auf den Käufer übergeht, wenn die Sache an den Spediteur übergeben worden ist. Dieser Paragraph ist zwar nach dem Willen des Gesetzgebers 1900 nicht für reine Versandhändler gedacht, aber die heutige Rechtsprechung ist mit der etwas komplizierten Fassung des Paragraphen hoffnungslos überfordert. Deine (große) Chance ist, daß amazon die Übergabe an den Spediteur nicht beweisen kann.

In diesem Fall muß man German Parcel „den Streit verkünden“ und kommt in die nächste Traufe. Sinn der Streitverkündung ist nämlich, den Prozeß gegen den einen zu verlieren, um ihn später gegen den anderen zu gewinnen. Gleichzeitig muß man die Klage um einen Hilfsantrag erweitern auf Abtretung der Ansprüche (insbesondere Versicherung) gegen German Parcel. Beides ist relativ kompliziert und voller Fallstricke.

Und ganz anders kann es aussehen, wenn Dir irgendwelche Allgemeine Geschäftsbedingungen das Bein stellen. Man sollte auch versuchen herauszufinden, ob amazon sich ganz geschickt irgendwo in Deutschland einen kleinen Laden hingestellt hat.

Du brauchst also einen Rechtsanwalt. Wenn dieser die Sache für Dich einmal von vorne bis hinten durchgezogen hat, weißt Du, wie Du es in Zukunft selber machen kannst.

viele grüße
ralph

hallo nena,

nach langem suchen habe ich die agbs von amazon gefunden.
§ 3 LIEFERUNG
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung den Betrieb von Amazon.de verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.[…]

gruß
martin

Hallo,

mir ist es vor kurzem ähnlich ergangen. Auch mit German Parcel. Im Internet kann man die Sendungen verfolgen und da stand, ich hätte das Paket schon bekommen. Hatte ich aber nicht, also habe ich die Buchung bei der Bank rückgängig machen lassen und mich dann an den Verlag, von dem dass Paket kam, gewandt. Die haben dann GP noch zweimal geschickt, bis das Paket endlich angekommen ist.
Du solltest die Buchung auch rückgängig machen lassen. Dann schreib an amazon, die kümmern sich schon darum, wenn du Ihnen das mit dem Geld mitteilst.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Geld sofort stoppen, damit verwandelst Du Deine Sorge in deren Sorge. Rechtlich geht das in Ordnung, wenn Du nichts erhalten hast, musst Du auch nicht zahlen. Der Lieferant soll nachweisen, dass er geliefert hat, Du hast ja nachgewiesen, dass Du bereit bist den Vertrag zu erfuellen.
mlg
Franz slk

Hallo Nena

kleiner Nachtrag. Bei mir war es auch Amazon. Das mit GP scheint bei denen einfach nicht zu laufen.

Hallo Nena,

  1. Schritt: Einzugsermächtigung widerrufen. Geh zur Bank und laß die Überweisung Rückgängig machen.
    Alter Grundsatz „Erst die Ware, dann das Geld“.

  2. Laß Dir von GP die Einlieferliste kopieren und zukommen.

  3. Schritt: Amazon mitteilen (Kopie der Einlieferliste beifügen), daß Du die Sendung nicht erhalten hast (Gründe hast Du ja aufgeführt)und Du Deine Bücher bis zum TT.MM.JJ haben möchtest (Fristsetzung), sonst nimmst Du Abstand von Deiner Bestellung.

3.Schritt: Abwarten ob Amazon Dir die Bücher bis zur Fristsetzung liefert, wenn nicht ist Bestellung stoniert.

Bring Amazon in die aktive Rolle, soll heißen, die müssen die Beweise bringen um an das Geld zu kommen. Hast Du erst mal bezahlt, interressiert Dein Fall „keine Sau“ mehr und Du rennst Amazon hinterher.

Soweit meine Meinung dazu.

Bis dann
Karl-Heinz

Liebe Rechtsexperten,

ich habe ein Problem. Ich habe bei
Amazon.de Bücher im Wert von 200 DM
bestellt und nicht erhalten. Laut Amazon
wurde wurde das Paket angeblich von
German Parcel an einen Herrn oder Frau
Schaidler übergeben. Nur: Es gibt
weder in meinem Haus noch in den
umliegenden Häusern jemanden, der auch
nur annähernd so heißt!!!

Wer muß da eigentlich für die Kosten
aufkommen? Amazon, German Parcel oder
ich?
Wie soll ich mich jetzt Amazon gegenüber
verhalten? Der Rechnungsbetrag wurde
bereits abgebucht. Soll ich die Abbuchung
platzen lassen oder abwarten? Bin für
jeden Hinweis dankbar!

Nena

Rechtlich ist dieser Tip OK. Aber praktisch nicht. Wenn Du das Geld zurueckbehaeltst, muessen die sich drum kuemmern und einen Anwalt einschalten etc. Dazwischen hast Du immer noch Zeit mit denen zu verhandeln, wenn du willst.

mlg
Franz slk

Liebe Nena,

klar natürlich. Tschulljung. Habe ich vor lauter Wespenstichen übersehen. Also sofort zur Bank und den Einzug stornieren. Dann kommt das ganze Geld zurück und amazon muß Dich verklagen (wahrscheinlich nervt Dich vorher ein Inkassobüro). Dann ein Brief an amazon mit den Gründen des Stornos und dem Widerruf der Einzugsermächtigung (oder traust Du denen noch?) und dem Verlangen nach Erfüllung wie unten.

Wenn Du nicht vom Vertrag zurücktrittst, kommt vielleicht in einem Jahr Deine Bestellung und dann mußt Du zahlen

viele grüße
ralph

Völlig übersehen
Hallo Franz,

da haben sich unsere Artikel überschnitten. Ich habe das oben schon gepostet. Vor lauter Gründlichkeit (und Vorsicht) hinsichtlich der Rechtslage habe ich das mit dem Einzug übersehen.

viele grüße
ralph

Paketverlust
Hi, wenn die AGB von amazon so richtig dargestellt sind und der Empfänger das Gefahrrisiko trägt, dann würde ich so vorgehen:
Bei amazon die Versand- oder Trackingnummer abfragen, diese noch einmal bei GP prüfen lassen und verlangen, daß der Fahrer befragt wird, wo denn derjenige zuhause ist, der angeblich die Sendung quittiert hat. Bei uns kommt es häufiger vor, daß Sendungen zur falschen Stelle gebracht werden, weil es in der Umgebung zwei Straßen gibt, die sehr ähnlich sind und die Fahrer nicht in der Lage sind, diese auf dem Stadtplan richtig auszumachen.
Viel Glück und www-Grüsse Dieter

Hallo Dieter,

damit arbeiten diese Firmen. Zunächst halten sie sich alle für unzuständig, dann verlangen sie unmögliche Nachweise und währenddessen führen sie einen totalen Formular- und Papierkrieg - bis dem Kunden die Lust ausgeht, seine gesamte Freizeit für den Sch… zu opfern. Nicht der Kunde muß Detektiv spielen, sondern der Händler bzw. seine Spedition.

Die AGB von amazon wie oben dargestellt, halte ich übrigens für unwirksam.

viele grüße
ralph

Hallo Nena

kleiner Nachtrag. Bei mir war es auch
Amazon. Das mit GP scheint bei denen
einfach nicht zu laufen.

Hallo Erika,

bei mir wars nicht amazon, aber GP! Die haben eine Lieferung für mich bei einem Nachbarn im Haus abgegeben, ohne mir eine Nachricht darüber in den Briefkasten zu werfen! Zum Glück war die Nachbarin so nett und hat mir das Paket vorbeigebracht. Ich wußte ja gar nicht, daß es schon da ist!
In einem anderen Fall hat ein Nachbar entweder das Paket vergessen oder unterschlagen oder es wurde gar nicht erst geliefert. Rechnung kam natürlich trotzdem… Ich habe aber gleich zurückgeschrieben und der Versandfirma mitgeteilt, daß ich die Ware nicht bekommen habe und daher selbstverständlich nicht zahlen werde. Sie haben dann ohne Probleme noch mal geliefert, und da kam es dann ordnungsgemäß an.

Ist schon interessant, daß hier mehrere Leute über Probleme mit GP berichten…

Tschüssi
Cora

Danke an alle
Liebe Rechtsexperten,

ganz lieben Dank für die Mühe, die Ihr Euch mit meinem Problem gemacht habt!!!

Ich habe aber bislang noch nichts unternommen, sondern erst mal abgewartet, weil ich bislang mit Amazon nur gute Erfahrungen gemacht hatte… und von daher nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schiessen wollte… Aber es war gut, schon mal zu wissen, wie ich mich zu verhalten habe, wenn sie sich quer stellen. Haben sie aber nicht. Mein Problem ist auf dem besten Weg der Lösung. Folgendes Mail habe ich heute von Amazon erhalten:

> vielen Dank für Ihr Schreiben an Amazon.de!
>
> Es tut mir wirklich sehr Leid, dass sich der Zustellprozess als so
> schwierig gestaltet.Ich habe eine Prüfung des Vorfalles durch German
> Parcel veranlasst.Damit Sie Ihre Lieferung aber so schnell wie möglich doch
> noch erhalten, würde ich Sie bitten uns mitzuteilen ob die
> ursprüngliche Lieferadresse fehlerfrei war.

Ergo: Amazon ist in Ordnung, aber nie wieder GP… man kann sich ja den Lieferweg bei Amazon zwischen zwei Zustellern aussuchen… ich werde in Zukunft höllisch aufpassen, das Häkchen nie wieder an der falschen Stelle zu machen… Und für die Neuzustellung habe ich gebeten, auch keinesfalls GP zu nehmen… vielleicht schmeissen sie ja (wenn sich die Beschwerden häufen) diese Ar… aus dem Vertrag :wink:)))

greetings, Nena