Liebe Nena,
Wespennest! Nix Genaues weiß man nicht!
Hast Du bei amazon.de irgendwelche „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ gesehen oder gar angeklickt? Ich habe da auf die Schnelle nichts für gefunden, daß Deinen Fall regelt.
Wenn Du von amazon.de das Geld zurückhaben willst, mußt Du erst mit Frist Erfüllung verlangen, dann eine Nachfrist mit der Drohung setzen, daß Du nach Ablauf der Frist die Leistung ablehnst und vom Vertrag zurücktrittst, und dann vom Kaufvertrag zurücktreten. Währenddessen kannst Du schon mal versuchen herauszufinden, wie diese Firma richtig heißt und wer sie vertritt. Dann kannst Du sie auf Rückzahlung des Betrages verklagen. Und dann wird es verwickelt:
amazon wird sich auf § 447 BGB berufen, wonach die Gefahr (des Verlustes) auf den Käufer übergeht, wenn die Sache an den Spediteur übergeben worden ist. Dieser Paragraph ist zwar nach dem Willen des Gesetzgebers 1900 nicht für reine Versandhändler gedacht, aber die heutige Rechtsprechung ist mit der etwas komplizierten Fassung des Paragraphen hoffnungslos überfordert. Deine (große) Chance ist, daß amazon die Übergabe an den Spediteur nicht beweisen kann.
In diesem Fall muß man German Parcel „den Streit verkünden“ und kommt in die nächste Traufe. Sinn der Streitverkündung ist nämlich, den Prozeß gegen den einen zu verlieren, um ihn später gegen den anderen zu gewinnen. Gleichzeitig muß man die Klage um einen Hilfsantrag erweitern auf Abtretung der Ansprüche (insbesondere Versicherung) gegen German Parcel. Beides ist relativ kompliziert und voller Fallstricke.
Und ganz anders kann es aussehen, wenn Dir irgendwelche Allgemeine Geschäftsbedingungen das Bein stellen. Man sollte auch versuchen herauszufinden, ob amazon sich ganz geschickt irgendwo in Deutschland einen kleinen Laden hingestellt hat.
Du brauchst also einen Rechtsanwalt. Wenn dieser die Sache für Dich einmal von vorne bis hinten durchgezogen hat, weißt Du, wie Du es in Zukunft selber machen kannst.
viele grüße
ralph