Fragen zum Bundesurlaubsgesetz

Hallo Ihr Wissenden,

Kann mir jemand den Unterschied zwischen Arbeits- und Werktage erklären.

Im BUrlG habe ich nur die Definition für Werktage gefunden:

§3 Abs.2
Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

?Einem Arbeitnehmer stehen jährlich mind. 24 Werktage Urlaub zu - oder 30 Arbeitstage Urlaub.?

Danke Euch

Hallo.

§3 Abs.2
Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder
gesetzliche Feiertage sind.

Das ist alles, was Du brauchst. Alles außer Sonntag ist Werktag. Damit hat die Woche 6 Werktage. Gesetzliche Feiertage sind Neujahr, Inri Nagelfreitag, Ogtermontag, 1. Mai, Inri Hochdüs, Pfingstmontag, Ostzonenannektionsgedenktag, 1. und 2. Mariechen Entbindung sowie ein paar regionale Dinge, wie Happy Kadaver in Hessen. Was jetzt noch übrig bleibt, ist Werktag.

?Einem Arbeitnehmer stehen jährlich mind. 24 Werktage Urlaub
zu - oder 30 Arbeitstage Urlaub.?

Nach dem BUrlG sind es 24 Werktage. Hast Du eine Fünf-Tage-Woche, so hast Du 20 Arbeitstage Urlaub. Alles andere kommt aus Tarifverträgen - und davon gibt es mehr als schwarze Katzen in der Schweiz.

Gruß kw