Hallo,
weiß jemand, wie man in einer solchen Situation vorgehen müßte bzw. sein Recht einklagen könnte (Anzeige Polizei oder Klage vor Zivilgericht?):
Jemand kauft ein gebrauchtes Auto, es wird ein Kaufvertrag unterzeichnet und bar bezahlt. Im Kaufvertrag wird das Auto genannt und bis zu welchem Termin es noch TÜV/AU hat (zwei Jahre). Ferner wird handschriftlich hinzugefügt, daß der Verkäufer dem Käufer die HU- und AU-Bescheinigung noch nachreicht, da der Verkäufer angeblich die Bescheinigungen verloren hat, aber sich neue beim TÜV ausstellen lassen will. DIe Bescheinigungen werden ja benötigt, um das Auto ummelden zu können.
Nach einer Woche ist nichts passiert.
Falls weiterhin nichts passiert, ist das eher ein Fall für die Zivilgerichtsbarkeit, weil ein Vertrag nicht eingehalten wurde - und wie lange darf sich ein Verkäufer Zeit lassen? Wie würde die Beweislage beurteilt werden?
Oder wäre sowas eher Betrug, weil vielleicht die TÜV-Plaketten gefälscht sein könnten? Das kann man ja aber so ohne weiteres nicht nachweisen? Wer wäre dafür zuständig?
Winter
Hallo,
ich glaube nicht, dass eine Strafanzeige viel Sinn macht. Es ist, wie du es sagst: nicht nachweisbar. Die Wahrscheinlichkeit, dass im vorliegenden Fall eine Straftat vorliegt, ist doch wirklich gering. Wie oft werden Verträge schlampig abgewickelt - da kann nicht immer gleich Betrug oder ein anderes Delikt angenommen werden. Ich würde daher sagen, dass dieser Fall ein klassischer Fall für ein vernünftiges Gespräch und hernach event. noch zivilrechtliche Schritte wäre.
Levay
Wohin wenden? Welche Chancen?
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Ja, sicher wäre ein Gespräch angebracht, vor allem, weil der Verkäufer bei so einem Fall ja keinen Vorteil hat, die Papiere dem Käufer nicht zuzusenden, außer Bearbeitungsgebühren für die Neuausstellung.
Deshalb ja auch die Frage, was wäre, wenn eben nichts passiert. Du hast schon recht, daß Betrug trotzdem unwahrscheinlich wäre (HU ist ja auch auf Kfz-Schein eingetragen).
Mal angenommen, der Vertrag sei nicht schlampig (wobei die Frage wäre, wie so etwas eigentlich sauber formuliert werden müßte: Versand per Übergabeeinschreiben + Frist + Rücktrittsmöglichkeit?. Taugt so etwas als Beweismittel? Es ist ja nicht gesagt, daß die richtigen Papiere im Brief drin sind). Wie wäre da vorzugehen, wo müßte man sich hinwenden? Gibt es da ein Analogon zum gerichtlichen Mahnbescheid? Und wie würden die Chancen für den Käufer aussehen?
Bei anderen Kaufverträgen sieht es ja gleich aus: dann würde es ja keinen Sinn ergeben, überhaupt welche abzuschließen.
(Am sinnvollsten ist es natürlich, überhaupt keine Autos von Leuten zu kaufen, die die HU-/AU-Bescheinigungen verschlampern und nicht parat haben…)
winter2