Kindergeld... (vorsicht, lang)

Hallo

mal angenommen, eine 23jährige Auzubildende hätte noch Anspruch auf Kindergeld. Seit sie 17 ist, wohne sie nicht mehr im elterlichen Haus, sondern in einer eigenen Wohnung. Ihre Eltern seien geschieden, der Vater würde Unterhalt zahlen, die Mutter nicht. Nun sei der Ausnahmefall, dass aus unerklärlichen Grünen das KiGe an die Mutter ausgezahlt würde, die das Geld direkt an ihre Tochter weiterleitet. Jedoch bittet Tochter aufgrund eines Streitfalls den Vater, dieses zu beantragen, da es ihm ja eh zustünde.
Vater würde bahaupten, es beantragt zu haben, jedoch liefe das KiGe weiter über die Mutter. Da der Streifall beigelegt würde, interessiert das die Tochter nicht mehr weiter.

Nun sei der Kindergeldstelle aufgefallen, dass all die Jahre das KiGe an den falschen Elternteil augezahlt wurde und stellt die Zahlungen ein.

Ein eingereichter Widerspruch wäre unwirksam, der Anwalt würde um Hilfe kontaktiert. Dieser schriebe den Vater an, das Kindergeld zu beantragen. Nun gilt dieses aber erst ab diesem Zeitpunkt.
Möglich sei es, nachträglich das KiGe zu bekommen, wenn sie schriftliche Beweise hätte, den Vater darauf hingewiesen zu haben, das KiGe zu beantragen. Sei der Fall, dass alles per Telefon und SMS geschehen sei vorliegend, gäbe es keine schriftlichen Beweise. Somit würde der Anspruch auf Nachzahlung verfallen, da man den Vater nicht auf Entschädigung verklagen könne.

FRAGE: Wenn die Tochter ihren Ex-Freund fragen würde, und der sich an 2-3 Telefonate mit Inhalt dieser erinnern würde, könnte das Mädel dieses als rechtsgütligen Beweis nehmen, um den Vater darauf zu verklagen?

Verwirrte Grüße, duplosche

Hallo
Ich muss zugeben, ich habs nicht ganz verstanden (was wohl den meisten so geht und vermutlich die Ursache dafür ist, dass trotz der hohen Anzahl an klicks kein Feedback gekommen ist).
Begriffen habe ich jedoch, dass die Tochter zwischendurch (vermutlich aufgrund einer Meinungsverschiedenheit mit ihrer Mutter) schonmal korrekterweise an der Tatsache, dass der Vater das Kindergeld beantragen sollte, dran gewesen ist, aber sich dann nicht mehr um die Sache gekümmert hat, weil sie vermutlich mit ihrer Mutter wieder im Reinen war…
Und weil die ganze Family die Angelegenheit irgendwie wider besseren Wissens verpennt hat, wird sich derjenige ausgesucht, bei dem was zu holen sein könnte, denn der Vater ist ja offensichtlich im Gegensatz zu der Mutter seinen Unterhaltsverpflichtungen nachgekommen.
Ferner ist unsere Titelheldin doch schon länger volljährig und hätte sich das Kindergeld doch auch selbst auszahlen lassen können.
Ich hoffe, dass der Exfreund seine ehemalige Schnalle kräftig übers Knie legt, wenn sie ihm mit der Idee kommt…
Man liest hier ja so einiges, aber das ist mal wieder starker Tobak!
Teutoburger

mal angenommen, eine 23jährige Auzubildende hätte noch
Anspruch auf Kindergeld. Seit sie 17 ist, wohne sie nicht mehr
im elterlichen Haus, sondern in einer eigenen Wohnung. Ihre
Eltern seien geschieden, der Vater würde Unterhalt zahlen, die
Mutter nicht. Nun sei der Ausnahmefall, dass aus
unerklärlichen Grünen das KiGe an die Mutter ausgezahlt würde,
die das Geld direkt an ihre Tochter weiterleitet. Jedoch
bittet Tochter aufgrund eines Streitfalls den Vater, dieses zu
beantragen, da es ihm ja eh zustünde.
Vater würde bahaupten, es beantragt zu haben, jedoch liefe das
KiGe weiter über die Mutter. Da der Streifall beigelegt würde,
interessiert das die Tochter nicht mehr weiter.

Nun sei der Kindergeldstelle aufgefallen, dass all die Jahre
das KiGe an den falschen Elternteil augezahlt wurde und stellt
die Zahlungen ein.

Ein eingereichter Widerspruch wäre unwirksam, der Anwalt würde
um Hilfe kontaktiert. Dieser schriebe den Vater an, das
Kindergeld zu beantragen. Nun gilt dieses aber erst ab diesem
Zeitpunkt.
Möglich sei es, nachträglich das KiGe zu bekommen, wenn sie
schriftliche Beweise hätte, den Vater darauf hingewiesen zu
haben, das KiGe zu beantragen. Sei der Fall, dass alles per
Telefon und SMS geschehen sei vorliegend, gäbe es keine
schriftlichen Beweise. Somit würde der Anspruch auf
Nachzahlung verfallen, da man den Vater nicht auf
Entschädigung verklagen könne.

FRAGE: Wenn die Tochter ihren Ex-Freund fragen würde, und der
sich an 2-3 Telefonate mit Inhalt dieser erinnern würde,
könnte das Mädel dieses als rechtsgütligen Beweis nehmen, um
den Vater darauf zu verklagen?

Verwirrte Grüße, duplosche

Tobak?
Tochter hatte Streit mit Mutter, bat Vater das KiGe zu beantragen. Nur ist der eine Schnarchtüte, weswegen auch das BaföG gestrichen wurde, da er seine Unterlagen nicht einreichte. Erst nach Anwaltsmahnung. Doch da war es für das Jahr zu spät. Als Streit mit Mutter beigelegt war, hatte Tochter keine Lust, ihrem Vater ständig wegen dem KiGe in den Ohren zu liegen, da er schließlich mehrmals behauptete, es bereits beantragt zu haben! Da Tochter nicht mehr mit Vater redet (oder eher umgekehrt, weil sie den Anwalt eingeschaltet hat) kann sie das auch nicht weiter verfolgen!

Bitte warum ist es Tobak?

verständnislose Grüße, duplosche

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Hi!

Hier ein paar grundsätzliche Auskünfte:

  • Anspruch auf das Kindergeld hat derjenige Elternteil, der den höheren Unterhalt bezahlt (wenn die Eltern nicht zusammen leben) - die Familienkasse hat da keinen Ermessensspielraum
    _ Kindergeld kann mehrere Jahre rückwirkend beantragt werden
    (3 oder 4 - habs gerade nicht im Kopf)
  • Eigentlich müsste die Familienkasse das KG von Deiner Mutter zurückfordern - ab dem Zeitpunkt, an dem Dein Vater mehr Unterhalt gezahlt hat
  • Man kann Deinen Vater nicht zwingen, das KG zu beantragen, denn:
  • Kindergeld ist nicht Einkommen des Kindes, d.h. wenn die Eltern der Unterhaltsverpflichtung nachkommen, hat das Kind keinen Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes

Gruß,

Daisy