Gruendung einer Musikschule

Mein Neffe moechte im Salzkammergut, Oesterreich, eine Musikschule aufmachen. Er selbst ist Super-Schlagzeuger.
Die Frage ist nun, in welcher Rechtsform er dies tun soll. Als GmbH, als Verein? Ist es nach oesterreichischem Recht ein Gewerbe? Muss er eine Firma anmelden? etc.
Jede Auskunft ist willkommen. Bei denen, denen ich noch einen Dank schulde oder eine Antwort auf fruehere Nachrichten, ersuche ich um Geduld, bin derzeit etwas im Stress.
Franz Kienesberger

Also in Deutschland kann man es, wenn man allein ist (also keine weiteren Angestellten), als freiberufliche Tätigkeit ausüben…