wer das Paket annimmt, ist auch verantwortlich dafür. Die richtige Reaktion wäre gewesen, dem Nachbarn einen Zettel zu hinterlegen, mit dem Hinweis, dass das Paket bei Dir ist.
Es nur vor die Tür zu legen ist fahrlässig, ggf. grob fahrlässig.
Was jetzt zu tun ist? Erst mal entschuldigen, dann Anzeige gegen Unbekannt erstatten und die eigene Versicherung informieren.
Wer kommt als C in Frage? Wahrscheinlich so ziemlich jeder, oder?
Nur mal so aus Interesse: Wie wäre denn die Rechtslage? Ich meine, nach welcher Norm ist derjenige, der hier fahrlässig gehandelt hat, eigentlich schadensersatzpflichtig?
War Person (D) die das Paket versendet hat ein Gewerblicher? Wenn ja dürfte das doch kein Problem sein. Person (D) hat einen Zettel wo Unterschrift von Person (A) drauf ist, sie kann Person (B) nicht nachweisen das er das Paket ordnungsgemäß erhalten hat, also muß Person (D) nochmals neu liefern bzw. Geld retour zahlen, und könnte dann evtl. vielleicht zu Person (E) Paketdienst oder Person (A) gehen und dort das Geld wieder zurück fordern wegen Falschlieferung?
Oder?
Ich als Person (B) bekam jedenfalls mal von Person (E) den vollen Kaufpreis einer Ware in Bar ausbezahlt, die (E) bei unbekannter Person (F) ablieferte. Als ich bei (D) nachfragte wo Ware bleibt zeigte er mir nen Zettel mit Unterschrift (F) unleserlich, nach Beschwerde bei (E) kam (E) ne Woche später nach Feierabend und machte den Geldbeutel auf…
wer das Paket annimmt, ist auch verantwortlich dafür. Die
richtige Reaktion wäre gewesen, dem Nachbarn einen Zettel zu
hinterlegen, mit dem Hinweis, dass das Paket bei Dir ist.
Ich mag diesen Nachbarn nicht und das mit dem Paket mache ich schon 15 Jahren so. Es wurde noch nie etwas geklaut. Jetzt ist man natürlich schlauer.
Wer kommt als C in Frage? Wahrscheinlich so ziemlich jeder,
oder?
Wir haben schon einen Verdacht wer Person C sein könnnte. Komischerweise hat mein anderer Nachbar jetzt ein neues Handy. Wir haben Ihn auch schon darauf agesprochen. Er hat sich ziemlich aufälig verhalten. Nervös, nicht in die Augen geguckt etc etc. Also nicht wie wenn ich Ihn sonst etwas frage.
Närtürlich will ich ihn jetzt nicht beschuldigen.
Das Paket lag auch im obersten Stockwerk. Nur mein Nachbar B und er wohnt dort. Ansonsten läuft da oben ja keiner rum.
War Person (D) die das Paket versendet hat ein Gewerblicher?
Wenn ja dürfte das doch kein Problem sein. Person (D) hat
einen Zettel wo Unterschrift von Person (A) drauf ist, sie
kann Person (B) nicht nachweisen das er das Paket
ordnungsgemäß erhalten hat, also muß Person (D) nochmals neu
liefern bzw. Geld retour zahlen, und könnte dann evtl.
vielleicht zu Person (E) Paketdienst oder Person (A) gehen und
dort das Geld wieder zurück fordern wegen Falschlieferung?
Wir haben schon einen Verdacht wer Person C sein könnnte.
Komischerweise hat mein anderer Nachbar jetzt ein neues Handy.
viele Versender speichern die Seriennummern versendeter Geräte, um nicht ein anderes als „Garantiefall“ untergejubelt zu bekommen. Hier wäre evtl ein Ansatzpunkt.
Nur mal so aus Interesse: Wie wäre denn die Rechtslage? Ich
meine, nach welcher Norm ist derjenige, der hier fahrlässig
gehandelt hat, eigentlich schadensersatzpflichtig?
hi,
schuss ins blaue: §§ 677, 280 I, 249 I, 251 I BGB!
War Person (D) die das Paket versendet hat ein Gewerblicher?
Wenn ja dürfte das doch kein Problem sein. Person (D) hat
einen Zettel wo Unterschrift von Person (A) drauf ist, sie
kann Person (B) nicht nachweisen das er das Paket
ordnungsgemäß erhalten hat, also muß Person (D) nochmals neu
liefern bzw. Geld retour zahlen, und könnte dann evtl.
vielleicht zu Person (E) Paketdienst oder Person (A) gehen und
dort das Geld wieder zurück fordern wegen Falschlieferung?
genau so sehe ich das auch. Gute Antwort
Eine gute Antwort, die aber für mein Empfinden falsch ist?
Eine falsche Antwort die dir passt, wird dadurch auch nicht
besser.
War Person (D) die das Paket versendet hat ein Gewerblicher?
Wenn ja dürfte das doch kein Problem sein. Person (D) hat
einen Zettel wo Unterschrift von Person (A) drauf ist, sie
kann Person (B) nicht nachweisen das er das Paket
ordnungsgemäß erhalten hat, also muß Person (D) nochmals neu
liefern bzw. Geld retour zahlen, und könnte dann evtl.
vielleicht zu Person (E) Paketdienst oder Person (A) gehen und
dort das Geld wieder zurück fordern wegen Falschlieferung?
Oder?
Nach meinem laienhaften Rechtsempfinden ist doch eigentlich das Logistikunternehmen (Post oder Parcel-Service) schadenersatzpflichtig, da sie das Paket nicht an den eigentlichen Empfänger geliefert hat…
Weil Person A grob fahrlässig gehandelt hat!
Jedem der ein bisschen Verstand hat, wird wohl klar sein, dass einfach irgendwo ein Paket abzustellen, eine schöne Einladung an potentielle Langfinger ist.
Wieso soll also ausgerechnet der Versender das Paket neu senden, wo er doch überhaupt keine Schuld hat.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
zwei Geschichten aus der letzten Zeit, die zeigen, wie bei sowas reagiert werden
kann:
bei uns im Haus passiert: Jemand (A) hat ein Päckchen für eine andere Person
(B) angenommen und es dann dieser Person vor die Tür gelegt. Obwohl (!) Person A
erkannte, dass ein Handy drin sein musste (Absender, Größe, Gewicht). Natürlich
verschwand das Paket. Und natürlich hat Person A eingesehen, dass sie einen
Blödsinn gemacht hat; sie hat zähneknirschend (über ihre eigene Blödheit) ein
paar Hunderter abgedrückt.
Jemand anderer hat bei einem ausländischen Versandhandel Waren bestellt und
sie an seine Dienstadresse schicken lassen (weil zu Hause während der
Zustellzeiten niemand da ist). Das Päckchen kam auch an, wurde von der poststelle
der Fa. angenommen und zum Postfach des Betreffenden in der Fa. zugestellt. Dort
hat es ein Unbekannter weggenommen (wohl am Absender erkennend, was drin war).
Diese Vorgänge wurden erst aufgedeckt, als der Besteller beim Absender
reklamierte: Daraufhin wurde eine Kopie der Ablieferungsquittung gesandt, und der
Poststellenmitarbeiter, der es angenommen hatte, konnte genau sagen, wo er es
abgelegt hatte. Eigentlich Pech für den Empfänger; doch der Absender versuchte
erst, den Zustellfahrer (Hermes) in die Pflicht zu nehmen. Als der
Empfänger/Besteller dagegen intervenierte (der Fahrer hatte es ja gegen
Unterschrift abgegeben!), wurde ein Paket gleichen Inhalts vom Absender ohne
Berechnung an den Besteller geschickt.
FAZIT ! WAS SOLL ICH JETZT GENAU TUN?
danke für die ganzen Antworten.
Was soll ich jetzt genau tun, ich meine es muss doch jetzt einen Weg geben der für mich am besten ist? ALso bezahlen kann ich das Paket nicht. Es war ein Nokia 6670 drin. (werde jetzt auch mal darauf achten was mein NAchbar für ein neues Handy hat).
Und so dumm war das auch nicht.
ich habe zu drei verschiedenen Tageszeiten bei denen geklingelt
das Paket habe ich um 18:00 dort hingelegt. Dachte ja sie kommen abends wieder.
Es war das oberste Stockwerk (2.og) da laufen auch keine Besucher von anderen Nachbarn rum.
Alle Nachbarn kenne ich sehr gut (außer die von dem Paket)
15 Jahre wurde NIX geklaut
die Nachbarn haben mir nicht bescheid gesagt das sie in den Uralub fahren (bzw. das noch ein Paket für sie kommt)
lg lennie
PS: ich habe echt schiss das ich das ding jetzt bezahlen muss
PS: ich habe echt schiss das ich das ding jetzt bezahlen muss
hi,
jep, wirst du wohl. sprich mit dem „paketempfänger“. der kann die IMEI (gerätenummer vom handy) ausfindig machen und dann solltet ihr zu zweit beim anderen mieter mal nachfragen, ob ihr mal sein handy ansehen könnt. er sollte sie kooperativ zeigen, sonst anzeige wegen unterschlagung und klage auf herausgabe.
das mit der Imei werde ich machen.
Eine Rechtschutz habe ich nicht. Nur eine Haftpflichtversicherung (aber die wird da wohl nicht machen können, oder?). Sorry ich habe von so welchen Sachen echt keine Ahnung?
Einen Rechtsanwalt habe ich auch nicht. Habe ja noch nie etwas böses getan.
Was muss ich mir den für einen Anwalt nehmen. Die sind doch immer spezialisiert auf irgednwelche Sachen (soweit ich weiss).
versuchs erstmal im gespräch, flunkert den typ ruhig an („hab sie doch hochgehen sehen an dem und dem tag“)… vielleicht überkommt ihn ja seelenschmerz.
anwalt ist dann geboten, wenn der paketempfänger kein pardon kennt und der dritte nicht „mitspielt“…
bei dem fall sollte es der anwalt „um die ecke“ tun, spezialisierung tut nicht not. bevor du aber eine frage stellst: kläre die vergütung!
Eine gute Antwort, die aber für mein Empfinden falsch ist?
Eine falsche Antwort die dir passt, wird dadurch auch nicht
besser.
lol. Kannste begründen warum die Antwort nach deiner Meinung
falsch ist? Bin kein Jurist…
Weil Person A grob fahrlässig gehandelt hat!
Das wird dem eigentlichen Empfänger aber egal sein - der will seine Ware für die er bezahlt hat. Der gewerbliche Versender trägt das Risiko bis der Empfänger es in Händen hält - und wenn der Paketdienst falsch liefert oder A zu deppert ist, wird es wohl automatisch zum Problem vom Versender, und er kann sich denke ich nicht rausreden das der Nachbar es erhalten hat…
Er muß aus meiner Sicht nochmals liefern oder das Geld zurückzahlen, und kann entsprechend beim Nachbarn oder beim Paketdienst seinen Anspruch geltend machen. So empfinde ich das zumindest…
Das wird dem eigentlichen Empfänger aber egal sein - der will
seine Ware für die er bezahlt hat. Der gewerbliche Versender
trägt das Risiko bis der Empfänger es in Händen hält - und
wenn der Paketdienst falsch liefert oder A zu deppert ist,
wird es wohl automatisch zum Problem vom Versender, und er
kann sich denke ich nicht rausreden das der Nachbar es
erhalten hat…
Er muß aus meiner Sicht nochmals liefern oder das Geld
zurückzahlen, und kann entsprechend beim Nachbarn oder beim
Paketdienst seinen Anspruch geltend machen. So empfinde ich
das zumindest…
Hallo,
es liegt doch auf der Hand: Der Besteller hat mit dem Versender einen Vertrag
geschlossen. Inhalt: Ein Handy gegen Bezahlung, Lieferung eingeschlossen. Wenn im
Vertrag nicht steht, dass die Lieferung auf Gefahr des Bestellers erfolgt, hat
letzterer einen Anspruch gegen den Versender, denn er hat kein Handy erhalten,
aber den Kaufpreis geleistet. Ob der Versender dann gegen den Nachbarn vorgehen
kann, steht auf einem ganz anderen Blatt.