Anzeige und Gegenanzeige?!?

So, hier mal die Situation:

Angenommen, ein Motorradfahrer fährt innerhalb der Spur und einer Ortschaft an einer stehenden Schlange vorbei, Schritttempo und Füße abgewinkelt Richtung Boden. Der „Überholte“ ärgert sich im Feierabendverkehr so darüber, dass er es dem Motoradfahrer mal zeigen will… er fährt rechts innerhalb der Spur, so dass er geradeso den Motorradfahrer auf gleicher Höhe „erwischt“ nach 3 Anläufen, ihn abdrängt (Gegenverkehr fast) und überholt. Dann im Rückspiegel den „Wischer“ zeigt und weiterfährt. Der Motorradfahrer seinerseits überholt bei nächster Gelegenheit wieder und wird dabei fotografiert. Dies soll nun als „Beweisgrundlage“ dienen für eine Anzeige.

  1. Was kann dem Motorradfahrer „blühen“?!?
  2. Wie sieht es seinerseits mit einer Gegenanzeige wegen Beleidigung und Nötigung aus? Oder gibts noch mehr?
  3. Was für Anwaltskosten, wenns weitergespielt wird von beiden Parteien, oder Strafen können relevant werden ?!? Finanziell?!?

thx

Hmm
Bin zwar kein Jurist aber wenn der Motorradfahrer keine Zeugen benennen kann und der Autofahrer einen Beifahrer hatte hat er schlechte Karten!
Ein Kollege von mir hatte in einer ähnlichen Situation(ohne Foto) mal für drei Monate den Führerschein weg…

Gruß Armin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Entschuldige mal, habe ich den Fall richtig verstanden? Der „andere“ ist hier ein Autofahrer, und der hat den Motorradfahrer vorsätzlich abgedrängt, weil der Motoradfahrer ihn im ruhenden Verkehr überholt hatte???

Äh, hallo? Ich hoffe, du bist nicht der Autofahrer, sondern der auf dem Motorrad…

Was den Autofahrer angeht: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (315 b StGB), Nötigung, Beleidigung, event. versuchte Körperverletzung.

Motorradfahrer: Habe nicht so ganz verstanden, was der getan hat und wobei man ihn fotografiert hat. Das Foto zeigt einen Motorradfahrer, der ein Auto überholt oder wie? Was genau sieht man denn nun?

Jedenfalls: Wenn ich den Fall richtig verstanden habe, hat der Motorradfahrer vielleicht irgendwelche Ordnungswidrigkeiten begangen und der Autofahrer erhebliche Straftaten.

Levay

Hi!

Angenommen, ein Motorradfahrer fährt innerhalb der Spur und
einer Ortschaft an einer stehenden Schlange vorbei,
Schritttempo und Füße abgewinkelt Richtung Boden. Der
„Überholte“ ärgert sich im Feierabendverkehr so darüber, dass
er es dem Motoradfahrer mal zeigen will… er fährt rechts
innerhalb der Spur, so dass er geradeso den Motorradfahrer auf
gleicher Höhe „erwischt“ nach 3 Anläufen, ihn abdrängt
(Gegenverkehr fast) und überholt.

Das könnte Nötigung und Verkehrsgefährdung sein.

Dann im Rückspiegel den
„Wischer“ zeigt und weiterfährt.

Das könnte eine Beleidigung sein.

Der Motorradfahrer
seinerseits überholt bei nächster Gelegenheit wieder und wird
dabei fotografiert. Dies soll nun als „Beweisgrundlage“ dienen
für eine Anzeige.

Weshalb?
Hat der Motorradfahrer das Auto geschnitten oder eine beleidigende Geste ausgeführt?

  1. Was kann dem Motorradfahrer „blühen“?!?

Eigentlich (!!!) nichts.
Das „Durchschlängeln“ im ruhenden Verkehr mit mässiger Geschwindigkeit (!!!) ist höchstens eine Ordnungswidrigkeit. 30 Euro.
Ist der Biker mit 50 durchgeheizt, könnte das wiederum Verkehrsgefährdung sein.

  1. Wie sieht es seinerseits mit einer Gegenanzeige wegen
    Beleidigung und Nötigung aus? Oder gibts noch mehr?

Die könnte man wohl stellen und zwar zeitnah.

  1. Was für Anwaltskosten, wenns weitergespielt wird von beiden
    Parteien, oder Strafen können relevant werden ?!?
    Finanziell?!?

Das hängt sehr stark von den Anwälten und dem Gericht ab. Wenn man die Sache durch mehrere Instanzen verfolgt, können inklusive Strafe schon mal 10.000 Euro zusammenkommen.
Es kann aber auhc umsonst abgehen, denn es ist schon wahrscheinlich, dass der Fall seitens der Staatsanwaltschaft wegen fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt wird…

Grüße,

Mathias