Hi
Folgender Sachverhalt :
Spielstraße, ein Auto parkt genau an dem Schild ( Schild ist genau in der Fahrzeugmitte), nicht gekennzeichneter Bereich.
Ein anderes Auto kommt in die Straße herein, muß kurz einen Radfahrer ausweichen & kaschiert das Auto an der Stoßstange.
Wie wird die Schuldfrage auferlegt ?
Wer kriegt die Schuld ?
Kann die Polizei eine Teilschuld gegen Parker & Auffahrenden KFZ-Lenker auflegen,da parken im Einscherbereich und nicht-gekennzeichnete Fläche ?
Gruß
Blue
Hi,
Kann die Polizei eine Teilschuld
die Polizei entscheidet nicht über Schuld oder Unschuld. Nicht wirklich.
Gruß,
Malte.
Ein anderes Auto kommt in die Straße herein, muß kurz einen
Radfahrer ausweichen & kaschiert das Auto an der Stoßstange.
„Kaschieren“ heißt „verdecken, verbergen“. Ich beantworte Deine Frage jetzt mal so, als hättest Du geschrieben „touchiert“.
Wie wird die Schuldfrage auferlegt ?
Wer kriegt die Schuld ?
Den evtl. „Falschparker“ trifft keinerlei Schuld. Das etwas oder jemand irgendwo steht, wo er/es nicht stehen darf, erlaubt niemandem, dagegenzufahren und es/ihn zu beschädigen.
Kann die Polizei eine Teilschuld gegen Parker & Auffahrenden
KFZ-Lenker auflegen,da parken im Einscherbereich und
nicht-gekennzeichnete Fläche ?
Die Polizei - wie bereits geantwortet wurde - schon mal gar nicht. Ein Gericht - welches dafür zuständig wäre - in diesem konkreten Fall aber auch nicht - s.o.
Ciao, Wotan
Mh d.h. es ist egal, ob der andere falsch geparkt / rechtswidrig geparkt hat ?
Wieso ? Der Falschparker provoziert in gewisser Weise doch selbst das ihm jemand reinfährt.
Welche Schuld könnte man dem Radfahrer auferlegen ? Hat er überhaupt etwas zu der Schuldfrage beizutragen,da ja durch ihn das ausweichen und somit der Unfall zustange kam ?
ps.: nein, ich bin nicht einer der 2 Personen gewesen *g
Es ist ein hypotetischer Fall, da ich in ner Spielstraße wohn und die Leute so parken wie andere ihren Müll entsorgen - kreuz & quer
Hallo,
in meiner laienhaften Sicht sage ich:
Welche Schuld könnte man dem Radfahrer auferlegen ? Hat er
überhaupt etwas zu der Schuldfrage beizutragen,da ja durch ihn
das ausweichen und somit der Unfall zustange kam ?
Das hängt ganz davon ab, ob der Radfahrer sich regelkonform verhalten hat…
Gruß Kubi