Raubkopierte Software kaufen

Hallo,

angenommen Person A kauft über das Internet bewußt die Raubkopie einer Software. Der Verkäufer scheint nun aufgeflogen zu sein und über dessen gespeicherte Email-Daten kam die Polizei nun an die Adresse von Person A.

Person A bekommt nun eine Vorladung wegen Verletzung des Urheberrechts. Was kann Person A nun passieren?

Person A sollte sich vermutlich einen Anwalt nehmen, sehe ich das richtig?

Gruß,

Myriam
(nicht Person A!!!)

Interessant wäre hierzu inwieweit beweisbar wäre, dass vor Bestellung (ggf. auch hinterher) für den Besteller ersichtlich war, dass es sich um Raubkopien gehandelt hat. Das muss ja nicht unbedingt Absicht gewesen sein *hüstel*. Dazu wäre interessant zu wissen, wie viel Zeit von Bestellung bis „Auffliegen“ des Versenders vergangen ist. Wollte der Besteller vielleicht Anzeige erstatten bzw. kann er das glaubhaft machen?

mfg
Simon

Interessant wäre hierzu inwieweit beweisbar wäre, dass vor
Bestellung (ggf. auch hinterher) für den Besteller ersichtlich
war, dass es sich um Raubkopien gehandelt hat. Das muss ja
nicht unbedingt Absicht gewesen sein *hüstel*.

In unserer rein fiktiven Situation war das so: der Verkäufer hat bei einem Internet-Auktionshaus die Original-Software angeboten. Person A hat darauf geboten, ist aber nach einer Weile ausgestiegen, weil der Preis zu hoch war. Daraufhin hat der Verkäufer Person A angemailt und gefragt, ob Interesse an einer Kopie bestünde, Kaufpreis wäre X EUR. Person A hat zugestimmt. Daher war bekannt, dass es sich um eine Raubkopie handelt. Dies wird wohl auch aus der Email-Korrespondenz ersichtlich sein.

Dazu wäre
interessant zu wissen, wie viel Zeit von Bestellung bis
„Auffliegen“ des Versenders vergangen ist. Wollte der
Besteller vielleicht Anzeige erstatten bzw. kann er das
glaubhaft machen?

Das ganze ist ca. 1 1/2 Jahre her, die Ausrede zählt wohl nicht.

Danke & Gruß,

Myriam

Hi,

Person A sollte sich vermutlich einen Anwalt nehmen, sehe ich
das richtig?

auf jeden Fall.

Schönen Gruß

Christian

Hi,

Dies wird wohl auch aus der Email-Korrespondenz
ersichtlich sein.

ist so ein email-Verkehr gerichtsverwertbar?

Grüße,
J~

ist so ein email-Verkehr gerichtsverwertbar?

Das wäre interessant zu wissen. Die aufgrund der Email-Adresse ermittelte Anschrift/Identität von Person A reicht offenbar zumindest zur Erstattung einer Anzeige/Anklage.

Gruß,

Myriam

Nein, email-Verkehr sind keine Zugelasennen Beweismittel. Und ausserdem, haben die bei der Betroffenen überhaupt irgendwas sichergestellt? Gab es eine Hausdurchsuchung bei der Raubkopien sichergestellt wurden?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nein, email-Verkehr sind keine Zugelasennen Beweismittel. Und
ausserdem, haben die bei der Betroffenen überhaupt irgendwas
sichergestellt? Gab es eine Hausdurchsuchung bei der
Raubkopien sichergestellt wurden?

Soweit mir bekannt gab es keine Hausdurchsuchung, nur die Vorladung. Der fiktive Betroffene hat nur eine Vorladung erhalten.

Gruß,

Myriam