Zur ungeteilten Hand

Hallo Experten!

Was bedeutet es, wenn der Jurist von der ungeteilten Hand spricht?

Konkret geht es um eine Strafe, in der Straferkenntnis wird mitgeteilt, daß die Firma für die über den Mitarbeiter verhängte Geldstraffe zur ungeteilten Hand haftet.

Könnte mir das jemand in einfachen Worten( bitte kein Juristendeutsch:smile:) erklären?

Besten Dank und Grüße

Dusan

versprechen mehrere personen ein und dasselbe ganze zur ungeteilten hand, dergestalt, daß sich einer für alle und alle für einen ausdrücklich verbinden, so haftet jede einzelne person für das ganze

Datierung: 1811 Fundstelle: ÖstABGB. § 891

Weiteres siehe hier : http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/e/ha/ha…

Hallo!

Wenn zwei Personen für eine Forderung zur ungeteilten Hand haften, dann bedeutet dies, dass der Gläubiger von jeder Person den Gesamtbetrag fordern kann.

Also z.B. Person A und B schulden der Person C zur ungeteilten Hand 100,-. A und B haften beide zur Gänze für den Gesamtbetrag von 100,-. Der Gläubiger kann sich aussuchen, wen der beiden er in Anspruch nimmt, er kann auch beide in Anspruch nehmen. A und B müssen sich dann den Rest intern ausmachen.

Gruß
Tom

Aha!
Auf deutsch heißt es also „Gesamtschuldner“ …

Genau
Hallo!

In Verträgen steht dann oft: „A und B haften als Gesamtschuldner zur ungeteilten Hand…“

Gruß
Tom

Auf deutsch heißt es also „Gesamtschuldner“ …

Und auch im deutschen gibt es bspw. das Gesamthandsvermögen…

Gruß,
Christian

Hi!

Danke dir und auch den anderen für die hilfreiche Antwort.

Ich hab jetzt noch ein Zusatzproblem:
Eine Firma hat mehrere Personen ernannt die nach aussen hin, gegenüber der Justiz, für gewisse Abläufe die Verantwortung übernehmen.

Nun ist folgendes passiert: Verwaltunggstrafe wird ausgesprochen, Person beruft, da nicht für diesen Bereich verantwortlich. Behörde stellt neue Straferkenntnis aus, diesmal eine direkt an die Person und eine direkt an die Firma,gleiche Geschätfszahl und alles, ohne eine Person persönlich genannt zu haben.

Ist das überhaupt zulässig? Theoretisch könnten jetzt ja beide den Betrag bezahlen.

Wäre für eine Info überaus dankbar.

Grüße Dusan

Sachenrecht
Hallo!

Und auch im deutschen gibt es bspw. das Gesamthandsvermögen…

Stimmt, das gehört aber in das Sachenrecht.

Gruß
Tom

Hallo!

Ich hab jetzt noch ein Zusatzproblem:
Eine Firma hat mehrere Personen ernannt die nach aussen hin,
gegenüber der Justiz, für gewisse Abläufe die Verantwortung
übernehmen.

Da werden wir jetzt ein bisschen Probleme bekommen, da die Rechtsfrage jetzt schon langsam nicht mehr ganz so allgemein ist. Ich werde mal versuchen, das trotzdem hinzukriegen, ohne einen Hinweis für den Einzelfall zu geben.

Meinst du einen gewerberechtlichen Geschäftsführer oder eine sonstige verantwortliche beauftragte Person nach § 9 VStG?

Nun ist folgendes passiert: Verwaltunggstrafe wird
ausgesprochen, Person beruft, da nicht für diesen Bereich
verantwortlich. Behörde stellt neue Straferkenntnis aus,
diesmal eine direkt an die Person und eine direkt an die
Firma,gleiche Geschätfszahl und alles, ohne eine Person
persönlich genannt zu haben.

Da komme ich nicht ganz mit. Wenn ich richtig verstanden habe wird eine Person von der Behörde bestraft. Der UVS behebt dann das Straferkenntnis ersatzlos, also ohne an die erste Instanz zurückzuverweisen. Die Behörde erlässt dann wiederum ein Straferkenntnis an die gleiche Person und an eine juristische Person und legt den gleichen Sachverhalt zu Grunde?

Welches Delikt wirft die Behörde denn vor?

Gruß
Tom

Auf deutsch heißt es also „Gesamtschuldner“ …

Und auch im deutschen gibt es bspw. das Gesamthandsvermögen…

…wobei aber nicht alle Gesamtschuldner eine Gesamthand haben…

Levay

Und auch im deutschen gibt es bspw. das Gesamthandsvermögen…

Stimmt, das gehört aber in das Sachenrecht.

Irgendwann verzweifle ich hier noch. Das war - und zwar m.E. ganz offensichtlich - der Versuch eines sprachlichen Brückenschlages.

C.

siehe Antwort an Tom.
C.

Na, um die Offensichtlichkeit kann man streiten, aber es freut mich, dass du dich sehr so um die kulturellen Beziehungen zu Habsburg-Deutschland bemühst :smile:

Levay

  • der exc empfehlen möchte, ein bisschen cooler zu werden (was nicht heißen soll, dass er selbst immer cool bliebe) -
2 Like

Hallo!

Irgendwann verzweifle ich hier noch. Das war - und zwar m.E.
ganz offensichtlich - der Versuch eines sprachlichen
Brückenschlages.

Na das hab ich schon verstanden. Aber in so einem Zusammenhang liegt einem das doch auf der Zunge, weil es eine so klassische Prüfungsfalle ist. Das ist so wie mit teilbare Sache - teilbare Schuld oder Gattungssache - Gattungsschuld…

Gruß
Tom

Hi!

Meinst du einen gewerberechtlichen Geschäftsführer oder eine
sonstige verantwortliche beauftragte Person nach § 9 VStG?

Das ist nett und ja, du liegst richtig. Gefahrgutbeauftragter!

Da komme ich nicht ganz mit. Wenn ich richtig verstanden habe
wird eine Person von der Behörde bestraft. Der UVS behebt dann
das Straferkenntnis ersatzlos, also ohne an die erste Instanz
zurückzuverweisen. Die Behörde erlässt dann wiederum ein
Straferkenntnis an die gleiche Person und an eine juristische
Person und legt den gleichen Sachverhalt zu Grunde?

Beim UVS ist die fiktive Firma noch nicht. Es wurde die Strafe von der zuständigen Behörde, Bh oder ähnliches, ausgesprochen, dagegen würde berufen werden und die gleiche Behörde stellt 2 gleichlautende Straferkenntnisse aus. Einmal auf die Fa. und einmal an den Kerl, c/o Firma.

Welches Delikt wirft die Behörde denn vor?

Man wird als Firma mitverantwortlich gemacht für Vergehen der Fahrer. Kann jetzt adhoc leider keinen § nennen. Aufsichtspflicht…!

Grüße Dusan

Hallo!

Meinst du einen gewerberechtlichen Geschäftsführer oder eine
sonstige verantwortliche beauftragte Person nach § 9 VStG?

Das ist nett und ja, du liegst richtig. Gefahrgutbeauftragter!

Da komme ich nicht ganz mit. Wenn ich richtig verstanden habe
wird eine Person von der Behörde bestraft. Der UVS behebt dann
das Straferkenntnis ersatzlos, also ohne an die erste Instanz
zurückzuverweisen. Die Behörde erlässt dann wiederum ein
Straferkenntnis an die gleiche Person und an eine juristische
Person und legt den gleichen Sachverhalt zu Grunde?

Beim UVS ist die fiktive Firma noch nicht. Es wurde die Strafe
von der zuständigen Behörde, Bh oder ähnliches, ausgesprochen,
dagegen würde berufen werden und die gleiche Behörde stellt 2
gleichlautende Straferkenntnisse aus. Einmal auf die Fa. und
einmal an den Kerl, c/o Firma.

Also ein wenig merkwürdig kommt mir das auch vor. Man müsste sich das Materiengesetz einmal anschauen, was es dort für Regelungen gibt, eine juristische Person kann jedenfalls keinen Verwaltungsstraftatbestand erfüllgen. Mir ist von diesem Grundsatz auch keine Ausnahme in einem Materiengesetz bekannt, man müsste vielleicht einmal nachlesen.

Das mit der Berufung kommt mir auch ein wenig komisch vor, denn da gibt es etwas nicht. Erhebt man gegen ein Straferkenntnis eine Berufung, so geht das Verwaltungsstrafverfahren immer an den UVS und nirgendwo anders hin, schon gar nicht kann die erstinstanzliche Behörde nach einer Berufung einfach ein gleichlautendes Straferkenntnis erlassen (obwohl ich das manchen Beamten bei Behörden erster Instanz durchaus zutraue). In der gleichen Instanz bleibt das Verfahren nur, wenn der erste Bescheid als „Strafverfügung“ ohne ordentliches Verwaltungsstrafverfahren ergangen ist. Dagegen beruft man aber nicht, sondern macht einen Einspruch und die Behörde führt das Verfahren dann durch.

Also ihr tätet sicher gut daran, euch so schnell wie möglich an einen Anwalt zu wenden, der die Sache prüft. Schnell deshalb, weil es gilt ja eine 14-tägige Frist ab Bescheidzustellung!

Gruß
Tom