Versorgungsausgleich

Hallo

Folgende Situation: Ehepaar, getrennt lebend, denkt über die Scheidung nach.

Er: Selbstständig, minimale Ansprüche an die GRV, chronisch krank mit deutlich reduzierter Lebenserwartung.

Sie: Beamtin mit satten Pensionsansprüchen.

Was passiert, wenn wegen der Scheidung ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird und der Mann

  • nach der Scheidung, aber vor Renteneintritt stirbt ?
  • kurz nach dem Renteneintritt stirbt ?

Wird der Versorgungsausgleich wieder rückgängig gemacht oder sind die Pensionsansprüche der Frau unwiderruflich gemindert ?

Hi,
ich würde mal beim Versicherungsamt bei der Stadtverwaltung des Wohnortes nachfragen. Da bei der Verwaltung auch Beamte arbeiten, wissen die bestimmt was darüber. Auch bei den einzelnen Rententrägern gibt es örtliche Service-Center und Hotlines, wo man sich beraten lassen kann.

Gruß
Nelly